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Duldung Arbeitserlaubnis (Gelesen: 3.598 mal)
mumiban
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Duldung Arbeitserlaubnis
03.09.2009 um 12:18:34
 
Hallo mein freund lebt seit 3jahren 6Monaten in BRD hat keine papiere.asyl war er noch bis vorm kurzen und hatte einen 400Euro job.Aber jetzt wurde das asyl aufgehoben und hat eine duldung bekommen und kann jetzt nicht arbeiten.Im schreiben steht weil er keine pass vorgelegt hat er syrier und identitätsprüfung.Aber er will unbedingt arbeiten wie kann man Ihm helfen.Oder wir ereicht er das er einen Pass oder so bekommt.Bitte um eure Hilfe!!! wir haben keinen Rat.der anwalt hilft auch nicht.
Es gibt Leute die faul rumsitzen und nicht Arbeiten wollen und Abkassieren.Aber er will selbständig sein sogar die Firma bietet ihm einen Vollzeit job an unbefristet.

Hilfeeeeeeeeeeee!!!!!!!!!!!!
Danke im Voraus um eure Hilfen
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.09.2009 um 12:49:01
 
Wenn sein Asyl aufgehoben ist (du meinst sicher sein Antrag
wurde abgelehnt), dann ist er ausreisepflichtig. Die Duldung
hat er wohl nur, weil er keinen gültigen Pass hat. Sobald er
den hat kann/muss er ausreisen. Also das wird dann kaum
was werden mit dem Arbeiten hier.

Die ABH wird ihn sicher auffordern, an der Passbeschaffung
mitzuwirken.
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mumiban
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i4a rocks!


Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.09.2009 um 13:01:49
 
Ja das hat das ABH geschrieben und gesagt das er mitwirken soll beim Passbeschaffung also ist das eigentlich eine verarschung oder trick er soll es beschaffen und dann gleich Ausreisen.Welche wege kann man gehen???
Das er in BRD leben kann und Arbeiten kann.

Danke
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.09.2009 um 13:04:48
 
Bitte etwas sanftere Töne wählen.

Die ABH setzt das Gesetz um. Er ist eben nicht asylaner-
kannt und muss deswegen ausreisen. Er ist nunmal Kraft
Gesetzes verpflichtet, einen Pass zu besitzen; und wenn
er keinen hat, an der Beschaffung mitzuwirken.

Das trifft ihn wie alle abgelehnten Asylbewerber. Ist nun
mal so.

Den Weg zum Gericht hat er sicher bereits im Asylverfahren
begangen. Ein andereer fällt mir nicht ein.
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susanne0603
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.09.2009 um 13:43:47
 
Mal so halb "off-topic"

Vielleicht sollte man, wenn man nach Deutschland einreist und einen Asylantrag stellt, auch damit rechnen, dass der Asylantrag abgelehnt wird und man dann ausreisen muss?

Jeder in diesem Land hier unterliegt der Passpflicht, heißt, dass jeder zusehen muss, dass er einen Pass bekommt. Wie das bei Ausländern läuft ist sehr unterschiedlich. Allerdings muss jeder alles zumutbare unternehmen, um einen Pass beschaffen zu können. Hat er vielleicht eine Geburtsurkunde aus Syrien? Hat er da vielleicht noch Verwandte wohnen, die er anrufen/anschreiben kann, die ihm dann irgendwie behilflich sein können etwas zu beschaffen? Egal ob Pass oder Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde.....whatever, Hauptsache etwas was seine Identität beweist.
Und seine Bemühungen muss er der Ausländerbehörde nachweisen. Tut er das nicht, passiert eben das, was jetzt eingetreten ist: er bekommt eine Duldung, darf nicht mehr arbeiten gehen und die Sozialhilfe wird vermutlich auch noch gekürzt.

Sorry, aber nur weil man es geschafft hat nach Deutschland zu kommen heißt das noch lange nicht, dass man auf ewig das Recht hat auch hier zu bleiben.

Gruß
Susanne
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syria01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.09.2009 um 08:27:50
 
Er kann seine Familie in Syrien bitten, für ihn einen Registerauszug zu besorgen, dass dürfte möglich sein.

Und es ist nun mal so, wenn man einen Antrag stellt, kann dieser auch abgelehnt werden....

Er wird sich mit dem Thema Ausreise beschäftigen müssen.

Dieses Jahr ist ja auch das Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und Syrien in Kraft getreten. D.h. die Ausländerbehörde kann bei den syrischen Behörden die Rückübernahme beantragen. Die Syrer haben aufgrund dieser Ersuchen schon mehrfach Passersatzpapiere ausgestellt in den letzten Monaten. Mit diesen Papieren kann die ABH dann abschieben. Auch dieses ist in den letzten Monaten schon erfolgt.

Da kann man nur anraten sich über eine freiwillige Ausreise Gedanken zu machen anstatt um arbeiten
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 29.09.2009 um 08:40:19
 
mumiban schrieb am 03.09.2009 um 13:01:49:
Ja das hat das ABH geschrieben und gesagt das er mitwirken soll beim Passbeschaffung 

Wieso hat er keinen Pass ?

Wie hat er denn überhaupt ohne Pass einreisen können ?
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