Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Du fragst bei der
ABH nach der Erlaubnis, dass er länger als sechs Monate wegbleiben darf, ohne dass die
AE erlischt. Dazu brauchst Du dann vermutlich eine Vollmacht des Mannes, oder er muss den Antrag selbst per Fax oder übers Konsulat stellen. Deine
ABH kann Dich da am besten beraten.
2) Dein Mann tut, was er zu tun hat. Sobald er wiederkommen will, beantragt er ein Visum zur
FZF. Da Du mit der
ABH schon gesprochen hast, wird das relativ schnell gehen. Die Unterlagen müssen aber hergeschickt werden, mit diesen drei bis sechs Wochen müsst Ihr kalkulieren. Aber da das Visum ja schon mal gegeben wurde, muss nur (durch Deine Vorsprache bei der ABH) geklärt sein, dass er in Ägypten zu tun hatte und der Grund nicht war, dass Ihr Euch getrennt habt.
So oder so: Dein nächster Termin ist bei der Ausländerbehörde. Für diese ist das vermutlich ein Routinefall, es kommt öfters vor, dass jemand Familienangehörige im Herkunftsland pflegen muss.