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Auslandsaufenthalt länger als 6 Monate (Gelesen: 1.443 mal)
BeateF
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Auslandsaufenthalt länger als 6 Monate
13.08.2009 um 16:37:52
 
hallo.

ich hätte mal eine frage bezüglich eines auflandsaufenthaltes meines mannes.

mein mann ist ägypter, wir haben uns 2005 in tunesien kennengelernt und 2007 in ägypten geheiratet. im november 2007 bekam er seinen aufenthaltstitel für deutschland (3 jahre). wir haben 1 gemeinsame tochter, rihanna (geboren oktober 2007).

nun ist es so, dass mein mann sich seit 2. märz 2009 wieder in ägypten befindet (aus familiären gründen, krankheit seiner mutter und seiner schwester). es ist nun aus verschiedenen gründen nicht möglich, dass er im august wieder nach deutschland zurück-einreist. und am 02. september wären dann ja die 6 monate rum, die er höchstens ausreisen darf. ist das korrekt so? oder darf er den ganzen september noch in ägypten bleiben, ohne seinen aufenthaltstitel zu gefährden? ich bin gerade ein bißchen verwirrt, da wir unterschiedliche auskünfte bekommen haben. und ich will jetzt auch nicht gleich bei der abh nachfragen... es wäre nett, wenn mir jemand auskunft geben könnte.

ach ja, und falls sein visum dann ab dem 2.09. doch abgelaufen sein sollte, wie ist dann das weitere vorgehen? müssen wir erneut ein fzf-visum beantragen? oder ist das anders machbar?

für antworten wäre ich sehr dankbar.

beate
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reinhard
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Beiträge: 15.209

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.08.2009 um 17:15:06
 
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Du fragst bei der ABH nach der Erlaubnis, dass er länger als sechs Monate wegbleiben darf, ohne dass die AE erlischt. Dazu brauchst Du dann vermutlich eine Vollmacht des Mannes, oder er muss den Antrag selbst per Fax oder übers Konsulat stellen. Deine ABH kann Dich da am besten beraten.

2) Dein Mann tut, was er zu tun hat. Sobald er wiederkommen will, beantragt er ein Visum zur FZF. Da Du mit der ABH schon gesprochen hast, wird das relativ schnell gehen. Die Unterlagen müssen aber hergeschickt werden, mit diesen drei bis sechs Wochen müsst Ihr kalkulieren. Aber da das Visum ja schon mal gegeben wurde, muss nur (durch Deine Vorsprache bei der ABH) geklärt sein, dass er in Ägypten zu tun hatte und der Grund nicht war, dass Ihr Euch getrennt habt.

So oder so: Dein nächster Termin ist bei der Ausländerbehörde. Für diese ist das vermutlich ein Routinefall, es kommt öfters vor, dass jemand Familienangehörige im Herkunftsland pflegen muss.
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 13.08.2009 um 18:01:15
 
Wobei Variante 1 erhebliche Vorteile hat, schließlich ist der Aufenthalt in D. in Bezug auf Erteilung einer NE bzw einer Einbürgerung dann nicht unterbrochen; im Fall 2 beginnen die Fristen dann ja wieder bei 0

Grüße
Jetflyer
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 14.08.2009 um 11:47:19
 
Fraglich ist natürlich ob die zuständige ABH das überhaupt macht. Allgemein wird mit solchen Bescheinigungen sehr sparsam umgegangen. Das umfangreiche Atteste angefordert werden, warum ausgerechnet dein Mann da so super lange bleiben muss, ist zu erwarten.
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