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Integrationskurs- Was hat sich geändert? (Gelesen: 2.835 mal)
kali_922
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01.08.2009 um 20:55:31
 
Hallo,

habe gehört das der Integrationssprachkurs mit 600 Sprach und 45 Integrationsstunden nun auf 900 Stunden verlängert wurde? Ab dem 1.Juli 2009?

Wer kann mir bitte genau sagen was sich geändert hat ?

Vielen Dank,

Kali (im Moment etwas durcheinander)
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jetflyer
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Antwort #1 - 02.08.2009 um 08:58:12
 
Lies doch mal hier:

http://www.info4alien.de/gesetze/intv.htm

speziell $13
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wendy
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Antwort #2 - 02.08.2009 um 12:22:57
 
Dazu hätte ich noch eine Frage:
In § 13 heißt es ja, dass bei sog. Jugendintegrationskursen junge Leute die nicht mehr schulpflichtig sind, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben u.a. zur Vorbereitung auf ein Hochschulstudium bis zu 900 Stunden Integrationskurs besuchen dürfen. Bedeutet das, dass jemand der diese Voraussetzungen erfüllt, bereits ein Studium in seinem Heimatland absolviert hat, aber ein Masterstudium in Deutschland besuchen will (und sei es nur das es zur Kostenübername der Kurse behauptet wird) nach B1 auch weiterhin nur 1 Euro zahlen muss bis die 900 Stunden voll sind? (Vorausgesetzt diese Person macht das direkt im Anschluss an einen "normalen" Integrationskurs direkt nach Eintreffen in Deutschland!)
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jetflyer
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Antwort #3 - 02.08.2009 um 13:41:22
 
HAllo Wendy, ich habe die selbe Problematik vor 2 Jahren bei meiner Frau auch erlebt, wir wollten auch weitere 300h zum geförderten Stundensatz bekommen, um meine Frau auf TestDaf vorzubereiten.

In S.-H. war damals die Rrechtsauffassung des BAMF Koordinators, das nach erfolgreich abgelegter B1 Prüfung keine weitere Förderung mehr möglich ist. Einige Kommilitioninnen waren schlauer (besser informiert Smiley, diese haben einfach die B1 Prüfung nicht nach 600h abgelegt und sich eine 300h Verlängerung genehmigen lassen; die Schlauberger haben dann B1 und TestDaf halt kurz hintereinander abgelegt.

GRüße
Jetflyer
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wendy
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Antwort #4 - 02.08.2009 um 14:07:47
 
Danke für den Tipp!

LG
Wendy
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kali_922
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Antwort #5 - 02.08.2009 um 20:42:24
 
hi,

Was heisst denn TestDaf???

Danke,

Kali
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Daddy
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Antwort #6 - 02.08.2009 um 20:48:26
 
Der "Gockel" sagt TestDaf
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Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

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Antwort #7 - 02.08.2009 um 20:49:07
 
kali_922 schrieb am 02.08.2009 um 20:42:24:
Was heisst denn TestDaf???


Guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/TestDaF
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reinhard
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Antwort #8 - 03.08.2009 um 16:48:46
 
wendy schrieb am 02.08.2009 um 12:22:57:
Dazu hätte ich noch eine Frage:
In § 13 heißt es ja, dass bei sog. Jugendintegrationskursen junge Leute die nicht mehr schulpflichtig sind, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben u.a. zur Vorbereitung auf ein Hochschulstudium bis zu 900 Stunden Integrationskurs besuchen dürfen. Bedeutet das, dass jemand der diese Voraussetzungen erfüllt, bereits ein Studium in seinem Heimatland absolviert hat, aber ein Masterstudium in Deutschland besuchen will (und sei es nur das es zur Kostenübername der Kurse behauptet wird) nach B1 auch weiterhin nur 1 Euro zahlen muss bis die 900 Stunden voll sind? (Vorausgesetzt diese Person macht das direkt im Anschluss an einen "normalen" Integrationskurs direkt nach Eintreffen in Deutschland!)


Beachte bitte: Studentinnen / Studenten sind nicht für die Integrationskurse zugelassen. Diese sind für Einwanderer gedacht, also meistens Ehefrauen / Ehemänner. Diese dürfen natürlich dann studieren, genauso wie StudentInnen auch heiraten dürfen. Aber mit einer AE nach § 16 kommst Du in den Kurs nicht rein, sondern meldest Dich zum Deutschkurs beim Studienkolleg.
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wendy
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Antwort #9 - 03.08.2009 um 19:12:55
 
Das ist mir bewußt! Danke!  Zwinkernd
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