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GÜB - wohin Ausreise? - Wie anschließendes Visum? (Gelesen: 2.124 mal)
Themen Beschreibung: Bitte hilft mir .....
Brüno
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28.07.2009 um 12:02:50
 
Also gut wo fange ich den mal an ......

also ich bin Brasilianischer Stadtsbürger und bin schon seit 14 jahren in deutschland ich habe eine Grenzübertrittsbescheinigung und soll freiwillig nach Brasilien ausreisen .....

Meine Fragen sind ....

Muss es Brasilien sein ???

Welche länder könnten für mich in frage kommen wo ich als ausländer ohne problemme mit einen gültigen Brasilianischen reisepass als Tourist einreinsen kann ???

Muss ich wenn ich z.B in Brasilien beim Deutschen Konsulat einen Antrag auf visum stellen möchte um wieder einreisen zu können weil ich ja hier deutschland heiraten MÖCHTE ....... muss ich dort persönlich vorsprechen oder können das auch Familienangehörige dort für mich machen ???

Wenn ja könnte ich mich ja für einen anderen Land entscheiden für diese Zeit bis das mit dem Antrag beim Deutsche Konsulat durch ist ....

DANKESCHÖN für alle die mir tipps oder vielleicht sogar lösungen für mein problem geben können .....
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« Zuletzt geändert: 28.07.2009 um 13:32:57 von Mick » 
Grund: Betreff geändert von "Frage??" 
 
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schweitzer
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Antwort #1 - 28.07.2009 um 13:11:50
 
Ich habe mir gerade Deine Vorgeschichte in
diesem thread
durchgelesen und sehe nun, dass man Dir nochmals die Gelegenheit für eine freiwillige Ausreise gegeben hat (da Du nun über eine GÜB verfügst).

Ich sags Dir ehrlich: Das ist das Beste und Maximalste, was Du erwarten konntest, und ich würde an Deiner Stelle jetzt nicht nach irgendwelchen unrealistischen Möglichkeiten und Wegen suchen. In diesem Kontext beantworte ich Deine Fragen:

Brüno schrieb am 28.07.2009 um 12:02:50:
Muss es Brasilien sein ???


MUSS sicherlich nicht - aber ein anderes Land ist nicht verpflichtet, Dich aufzunehmen. Wo willst Du also realsistischerweise hingehen?

Brüno schrieb am 28.07.2009 um 12:02:50:
Welche länder könnten für mich in frage kommen wo ich als ausländer ohne problemme mit einen gültigen Brasilianischen reisepass als Tourist einreinsen kann ???


Ich halte das für illusorisch und letztlich hier auch nicht für beantwortbar - dazu müsste man die Visabestimmungen von mehr als 150 Ländern kennen. - Welches Land im Zweifelsfall Brailianer visafrei für bis zu dreimonatige Kurzaufenthalte einreisen lässt, wäre eine Frage, die die Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder beantworten könnten/müssten.

Aber, wie gesagt, ich halte das für völlig unrealistisch, denn mit einem bis zu dreimonatigen Kurzaufenthalt wäre Dir nicht "geholfen" - Dein Problemkontext spricht viel eher dafür, dass es eine Weile dauern wird, bis Du ggf. wieder nach Deutschland einreisen kannst, was Du ja offensichtlich bezweckst. - Selbst das von Dir avisierte Visaverfahren würde mit Sicherheit länger als drei Monate dauern - Du wärst dann im Zweifel im "Land Deiner Wahl" wieder illegal - das bringt also rein gar nichts.

Brüno schrieb am 28.07.2009 um 12:02:50:
Muss ich wenn ich z.B in Brasilien beim Deutschen Konsulat einen Antrag auf visum stellen möchte um wieder einreisen zu können weil ich ja hier deutschland heiraten MÖCHTE 


Ja.

Brüno schrieb am 28.07.2009 um 12:02:50:
muss ich dort persönlich vorsprechen oder können das auch Familienangehörige dort für mich machen ???


Nein, natürlich musst Du im Kontext des Visaverfahrens dort persönlich vorsprechen - Du könntest allenfalls den ausgefüllten Visaantrag vorab per mail dorthin senden. - Das erstetzt aber nicht das Erfordernis des persönlichen Erscheines in der Folge.

Brüno schrieb am 28.07.2009 um 12:02:50:
könnte ich mich ja für einen anderen Land entscheiden für diese Zeit bis das mit dem Antrag beim Deutsche Konsulat durch ist ....


Habe weiter oben schon gepostet, dass  das IMHO unrealistisch ist.

=schweitzer=

P.S.:

Habe mir noch erlaubt, Deinen Betreff etwas aussagekräftiger zu formulieren. "Frage?!?" sagt gar nichts, alle haben hier Fragen ...

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Antwort #2 - 28.07.2009 um 14:34:19
 
schweitzer schrieb am 28.07.2009 um 13:11:50:
Ich habe mir gerade Deine Vorgeschichte in
diesem thread
durchgelesen und sehe nun, dass man Dir nochmals die Gelegenheit für eine freiwillige Ausreise gegeben hat (da Du nun über eine GÜB verfügst).

Ich sags Dir ehrlich: Das ist das Beste und Maximalste, was Du erwarten konntest, und ich würde an Deiner Stelle jetzt nicht nach irgendwelchen unrealistischen Möglichkeiten und Wegen suchen. In diesem Kontext beantworte ich Deine Fragen:


MUSS sicherlich nicht - aber ein anderes Land ist nicht verpflichtet, Dich aufzunehmen. Wo willst Du also realsistischerweise hingehen?


Ich halte das für illusorisch und letztlich hier auch nicht für beantwortbar - dazu müsste man die Visabestimmungen von mehr als 150 Ländern kennen. - Welches Land im Zweifelsfall Brailianer visafrei für bis zu dreimonatige Kurzaufenthalte einreisen lässt, wäre eine Frage, die die Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder beantworten könnten/müssten.

Aber, wie gesagt, ich halte das für völlig unrealistisch, denn mit einem bis zu dreimonatigen Kurzaufenthalt wäre Dir nicht "geholfen" - Dein Problemkontext spricht viel eher dafür, dass es eine Weile dauern wird, bis Du ggf. wieder nach Deutschland einreisen kannst, was Du ja offensichtlich bezweckst. - Selbst das von Dir avisierte Visaverfahren würde mit Sicherheit länger als drei Monate dauern - Du wärst dann im Zweifel im "Land Deiner Wahl" wieder illegal - das bringt also rein gar nichts.


Ja.


Nein, natürlich musst Du im Kontext des Visaverfahrens dort persönlich vorsprechen - Du könntest allenfalls den ausgefüllten Visaantrag vorab per mail dorthin senden. - Das erstetzt aber nicht das Erfordernis des persönlichen Erscheines in der Folge.


Habe weiter oben schon gepostet, dass  das IMHO unrealistisch ist.

=schweitzer=

P.S.:

Habe mir noch erlaubt, Deinen Betreff etwas aussagekräftiger zu formulieren. "Frage?!?" sagt gar nichts, alle haben hier Fragen ...




Wie soll ich das verstehen was wird auf mich zu kommen ???

Was ist den der beste weg und was für eine Zeit wird es brauchen bis ich wieder in deutschland leben kann ???
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Antwort #3 - 28.07.2009 um 14:48:14
 
Brüno schrieb am 28.07.2009 um 14:34:19:
Was ist den der beste weg 


Der beste Weg ist jetzt freiwillig nach Brasilien auszureisen und von dort aus das Visaverfahren zu betreiben.

Brüno schrieb am 28.07.2009 um 14:34:19:
was für eine Zeit wird es brauchen bis ich wieder in deutschland leben kann ??? 


Das kann niemand ganz genau vorhersagen. Da Du eine nicht ganz unproblematische Vorgeschichte hast, wird man aber sicher ein wenig genauer hinschauen. - (Immerhin hat Deine Straftat einen Ausweisungsgrund geschaffen) Und das kann dann schon etwas dauern - ggf. wird von Dir dann auch noch mal ein Führungszeugnis verlangt (für die Zeit Deines Aufenthalts in Brasilien)

Dann ist da eine Sache, die Du in Deinem alten thread gepostet hattest:

Zitat:
Jetzt werde ich schon seit ca. 2 einhalb wochen per haftbefehl gesucht


Du müsstest mal mit Deinem Anwalt klären, ob da jetzt noch ein Strafverfahren anhängig ist, was im Falle Deiner Einreise mit einer Haftverbüßung verbunden sein könnte.

Das kann ich von hier aus überhaupt nicht beurteilen.

Aber nochmal:

Ohne freiwillige Ausreise, würdest Du nur alles erheblich verschlimmern - rede aber zuvor noch mal mit Deinem Anwalt (nur der kann Dir bezogen auf Deinen Einzelfall wirklich sagen, ob und ggf. welche Probleme noch auftreten könnten), dann weißt Du genauer, was Dich erwartet.

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Antwort #4 - 28.07.2009 um 14:55:45
 
Ja ok ich danke dir für die offenhalt .....

Habe mal noch ne frage an dich vieleicht kannst du mir da auch helfen oder tipps geben und zwar .....

Wenn ich dan in Brasilien bin was soll ich da machen ich habe dort keinen abschluss ich habe nur hier in deutschland eine lehre angefangen gehabt und nicht beendet weil ich damals in den Knast musste und ich habe einen Haupt u. einen erweiterten Realschulabschluss kann ich damit in Brasilien was anfangen ????
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Antwort #5 - 28.07.2009 um 15:10:31
 
Oh Mann, Du bist wirklich ganz schön verzweifelt, hmm- das kann man direkt zwischen den Zeilen lesen.

Aber ich kann Dir nicht wirklich antworten auf Deine Frage nach den Möglichkeiten, die Dir der erweiterte Realschulabschluss in Brasilien bietet.  - Ich war noch nie dort, kenne die dortigen Gesetze nicht, schon gar nicht die Bestimmungen zur Anerkennung im Ausland erworbener Schulabschlüsse.

Ich kann deshalb nur sehr allgemein sagen, dass ich denke, dass ein erweiterter Realschulabschluss aus Deutschland sicher auch in Brasilien seinen Wert hat und die Grundlage für die Aufnahme einer Lehre sein sollte. (Darüber hinaus könnten Deine deutschen Sprachkenntnisse sehr gefragt sein) -

Aber dafür spielen ja auch wieder viele andere- arbeitsmarkt- und sozialpolitische Gegebenheiten, die konkrete Lage auf dem brasilianischen Arbeits- und Ausbildungsmarkt eine Rolle - und die kennt hier keiner wirklich ...

Tut mir leid, aber mehr kann ich Dir da nicht posten, geschweige denn helfen ...

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Antwort #6 - 28.07.2009 um 15:13:39
 
Verzweifelt ja bin ich danke dir trozdem für alle antworten !!!

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 06.08.2009 um 16:03:48
 
Moin,

Brüno schrieb am 28.07.2009 um 12:02:50:
Welche länder könnten für mich in frage kommen wo ich als ausländer ohne problemme mit einen gültigen Brasilianischen reisepass als Tourist einreinsen kann ???

Muss ich wenn ich z.B in Brasilien beim Deutschen Konsulat einen Antrag auf visum stellen möchte um wieder einreisen zu können weil ich ja hier deutschland heiraten MÖCHTE ....... muss ich dort persönlich vorsprechen oder können das auch Familienangehörige dort für mich machen ???

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Die Schweiz kommt seit Wirksamwerden des Schengenbeitritts m.E. nicht mehr in Betracht. Ferner begründet ein Touristendasein in einem Drittland nicht die Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretung daselbst für Visaanträge, so daß schon aus dem Grund eine Rückkehr nach Brasilien angeraten sei.

Gruß, ULF
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