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Studium + Nebenjob? (Gelesen: 1.686 mal)
Ms Mogashoa
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19.06.2009 um 10:35:07
 
Hallo zusammen,

jetzt brauche ich mal ganz dringend den Rat von den Experten hier.

Also das ist der Stand:
Mein Freund kam dieses Jahr April nach Deutschland und ist zur Zeit einen Sprachkurs am machen. Ap September fängt er ein Studienkolleg ist, wo er ja den Status Student erhält.

So jetzt meine Frage. Dadurch das er ja ab September Student ist, habe ich gedacht, dass er dann Arbeiten darf (90 ganze/180halbe Tage). Jetzt meinte aber der Typ von der ABH, dass es im ersten Jahr wo er hier ist, nicht arbeiten darf. Stimmt das?

Bin für jede Antwort sehr dankbar.
LG
Ms Mogashoa
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maki
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Antwort #1 - 19.06.2009 um 10:55:03
 
Die FAQ schon gelesen? Zwinkernd
http://www.info4alien.de/studium/studium.htm

Aus dem §16 AufenthG, Abs. 3:
Zitat:
(3) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten. Dies gilt nicht während des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr des Aufenthalts, ausgenommen in der Ferienzeit und bei einem Aufenthalt nach Absatz 1a.

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Mick
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Antwort #2 - 19.06.2009 um 10:55:24
 
Ms Mogashoa schrieb am 19.06.2009 um 10:35:07:
der Typ 



:resp


Ms Mogashoa schrieb am 19.06.2009 um 10:35:07:
Stimmt das?

Nein. Als Student wird er entsprechend arbeiten können.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ms Mogashoa
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Antwort #3 - 19.06.2009 um 11:00:19
 
Danke für die Antworten...

Also hatte der HERR von der ABH recht....MIST  Griesgrämig

naja...dann müssen wir noch ein halbes Jahr warten...geht auch vorbei...

@Mick...
Typ sollte nicht abwertend klingen. Unser HERR von der ABH ist echt nett und unkompliziert. 

Noch eine Frage.
Da steht ja was von Ferien. Also in den Ferien kann er Ferienjob oder Praktika machen, richtig?

LG
Ms Mogashoa
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Mick
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Antwort #4 - 19.06.2009 um 11:03:07
 
Ms Mogashoa schrieb am 19.06.2009 um 11:00:19:
Typ sollte nicht abwertend klingen. 

Es klingt aber abwertend. Das kannst Du nicht ändern.
Aber ist ja nun klar gestellt.


Ms Mogashoa schrieb am 19.06.2009 um 11:00:19:
Also in den Ferien kann er Ferienjob oder Praktika machen, richtig?

Ja, aber die Erlaubnis muss aus dem aktuellen Aufenthalts-
titel hervor gehen!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #5 - 19.06.2009 um 11:42:49
 
Yep das mit dem "TYP" haben wir geklärt... Zwinkernd

Bei dem Studienkolleg gibt es auch ganz normal Ferien, sprich Herbst oder Sommerferien. Und für sein Studium im Anschluss muss er ein Pflichpraktikum über 16 Wochen machen und da bietet es sich ja an, das in den Ferien zu machen, wenn er sowieso keinen Unterricht hat.

Weiß du ob die ABH da was dagegen haben könnte, z.b. er muss sich 100%tig auf das Studienkolleg konzentrieren und nichts nebenbei machen.

lg
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Antwort #6 - 19.06.2009 um 13:08:45
 
Praktikum, weiß nicht ob es hier richtig zutrifft, da der Antragsteller ja bereits in Deutschland ist aber ansonsten und allgemein, vorallem bei Antragstellern die noch im Ausland sind:

Da gibt es ein sehr gutes Merkblatt der ZAV der Agentur für Arbeit in Bonn über studienbezogene Fachpraktika nach § 2 Nr. 3 BeschV,
das Merkblatt enthält auf Seite 11 (in der Anlage) ein sogenanntes Ablaufschema wie vorzugehen ist, auch gibt es gute Infos wer kann und welche Unterlagen benötigt werden.
Am Ende des Prozesses wird eine Bescheinigung ausgestellt das es sich um ein  studienbezogenes Fachpraktikum nach § 2 Nr. 3 BeschV handelt, diese Bescheinigung ist eine Befreiung von der sonst erforderlichen Arbeitserlaubnis.
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