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Familienzusammenführung mit Mutter (Gelesen: 3.270 mal)
mamazicke
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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13.04.2009 um 20:14:17
 
Hallöchen.
Habe viel gegoogelt aber nicht wirklich viel weiter gekommen.
Wir möchten die Mutter meines Mannes hier her holen.
Sie hat vor über 26 jahren bereits hier ein paar jahre gelebt.
Lebt in der Türkei.

Wo muss ich mich hinwenden?
Habe überhaupt keinen durchblick.
Hoffe jemand kann helfen.
Wäre wirklich sehr sehr dankbar.

LG
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 13.04.2009 um 21:17:26
 
Zitat:
§36

2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden.


Das ganze ist nahezu aussichtslos, selbst wenn die außergewöhnliche Härte aus Sicht der ABH gegeben sein sollte, scheitert es meist an der notwendigen Krankenversicherung. Es gibt keine Gesellschaft, die ältere Menschen zu einem bezahlbaren Tarif aufnimmt


Ist hier alles schon viel diskutiert, suche mal hier im Board

Jetflyer
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mamazicke
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.04.2009 um 08:49:23
 
jetflyer schrieb am 13.04.2009 um 21:17:26:
Das ganze ist nahezu aussichtslos, selbst wenn die außergewöhnliche Härte aus Sicht der ABH gegeben sein sollte, scheitert es meist an der notwendigen Krankenversicherung. Es gibt keine Gesellschaft, die ältere Menschen zu einem bezahlbaren Tarif aufnimmt


Ist hier alles schon viel diskutiert, suche mal hier im Board

Jetflyer


Danke dir für die antwort.
Aber seine Mutter ist ja sogar jetzt schon über uns krankenversichert.
hmm....

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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.04.2009 um 09:55:06
 
mamazicke schrieb am 14.04.2009 um 08:49:23:
Aber seine Mutter ist ja sogar jetzt schon über uns krankenversichert.

Türkische Staatsangehörige die in dere Türkei leben sind doch auf Grund des Deutsch-Türkischen Sozialabkommens ohnehin beitragsfrei bei ihren, in Deutschland lebendenden Familienangehörigen mitversichert, da dürfte es doch egal sein ob sie in der Türkei leben oder hier in Deutschland ?

http://www.welt.de/print-wams/article128252/Krankenkassen_muessen_fuer_Eltern_vo...
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mamazicke
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.04.2009 um 10:52:38
 
Saxonicus schrieb am 14.04.2009 um 09:55:06:
Türkische Staatsangehörige die in dere Türkei leben sind doch auf Grund des Deutsch-Türkischen Sozialabkommens ohnehin beitragsfrei bei ihren, in Deutschland lebendenden Familienangehörigen mitversichert, da dürfte es doch egal sein ob sie in der Türkei leben oder hier in Deutschland ?

http://www.welt.de/print-wams/article128252/Krankenkassen_muessen_fuer_Eltern_vo....


DArum könnte es doch gehen, das sie hier her kommt, oder?
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maki
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Antwort #5 - 14.04.2009 um 10:56:10
 
mamazicke schrieb am 14.04.2009 um 10:52:38:
DArum könnte es doch gehen, das sie hier her kommt, oder? 

Selbst wenn sie Krankenversichert wäre, müsste noch die "außergewöhnliche Härte" vorhanden sein.

Ihr solltet am besten mal mit eurer ABH sprechen, die Chancen würde ich persönlich (als Laie) als nicht allzu hoch einschätzen.
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mamazicke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 14.04.2009 um 11:12:01
 
maki schrieb am 14.04.2009 um 10:56:10:
"außergewöhnliche Härte"


Verstehe ich nicht ganz...
Finde sowas irgendwie blöd...
Naja... ich danke dir sehr für die antwort.
Werden mal am besten beim ABH vorsprechen.

Hoffe trotz allem das es klappt

Wie sieht es denn aus, könnte sie denn wenigstens zu besuch kommen?
Oder ist das auch so schwer wie eine zusammenführung???
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maki
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Antwort #7 - 14.04.2009 um 11:15:02
 
Bei einem Besuchsvisum werden ganz andere Masstäbe angelegt(zB. Rückkehrbereitschaft/Verwurzelung im Heimatland), ein Besuchsviusm gibt es für max. 90 Tage pro Halbjahr.

Kannst ja mal suchen, wir hatten hier sehr viele Threads über die FZF über §36  Abs. 2 und Besuchsvisa.
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mamazicke
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Antwort #8 - 14.04.2009 um 11:18:46
 
maki schrieb am 14.04.2009 um 11:15:02:
Bei einem Besuchsvisum werden ganz andere Masstäbe angelegt(zB. Rückkehrbereitschaft/Verwurzelung im Heimatland), ein Besuchsviusm gibt es für max. 90 Tage pro Halbjahr.

Kannst ja mal suchen, wir hatten hier sehr viele Threads über die FZF über §36Abs. 2 und Besuchsvisa. 



d.h. sie kommt für 3 monate und muss dann für mindestens 3 moante zurück....? könnte dann aber wiederkommen?
Ich denke mal das das dann eher funktioniert, da sie ja noch familie in der türkei hat.

hmmm....

Ich danke dir wirklich sehr für die schnellen antworten.

Vielen lieben dank
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 14.04.2009 um 14:13:07
 
Saxonicus schrieb am 14.04.2009 um 09:55:06:
Türkische Staatsangehörige die in dere Türkei leben sind doch auf Grund des Deutsch-Türkischen Sozialabkommens ohnehin beitragsfrei bei ihren, in Deutschland lebendenden Familienangehörigen mitversichert, da dürfte es doch egal sein ob sie in der Türkei leben oder hier in Deutschland ?

http://www.welt.de/print-wams/article128252/Krankenkassen_muessen_fuer_Eltern_vo...


Leider ein Trugschluss. Für die in der Türkei lebenden Verwandten richtet sich die Bestimmung der mitversicherten nach dem türkischen Recht. Sobald aber jemand in D ist, gilt der deutsche Familienbegriff, so dass Eltern nicht familienversichert bei den Kindern sind.
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 14.04.2009 um 18:42:10
 
Zitat:
Türkische Staatsangehörige die in dere Türkei leben sind doch auf Grund des Deutsch-Türkischen Sozialabkommens ohnehin beitragsfrei bei ihren, in Deutschland lebendenden Familienangehörigen mitversichert, da dürfte es doch egal sein ob sie in der Türkei leben oder hier in Deutschland ?

http://www.welt.de/print-wams/article128252/Krankenkassen_muessen_fuer_Eltern_vo....


Und auch das ist mittlerweile z.B. bei türkischen Rentnern nicht mehr zu 100 % der Fall. Wird nämlich staatlicherseits eine Rente gezahlt ( Bedürftigkeit ) und man hat Anspruch auf die " Grüne Karte " muss man sich entscheiden. Beides ( deutsche KV und Rente ) geht nicht !

Reyhan
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mamazicke
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Antwort #11 - 15.04.2009 um 09:29:43
 
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