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Sprachschüler-Wohnsitzwechsel/Zweitwohnsitz (Gelesen: 1.662 mal)
lea12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.04.2009 um 09:14:46
 
Hallo zusammen,

leider hab ich noch keine Anwort auf meine Frage im Forum gefunden.

Kann man mit einem nationalem Visum seinen Wohnsitz wechseln? bzw. was mir interessiert eher interessiert ....kann mann einen Nebenwohnsitz anmelden?

Es handelt sich hierbei um eine Sprachschülerin, die eigentlich zu Ihrem Kurs jeden Tag pendelt...ca. 30km, Sie könnte aber nun auch bei meinen Verwandten (Mietwohnung) am Kursort während der Woche unterkommen. Ist das möglich? Muss Sie dann gleich den Hauptwohnsitz wechseln? Oder Nebenwohsitz anmelden...oder evtl. gar nicht um- oder anmelden? Beim aktuellen Wohnort, der auch der  Hauptwohnsitz theoretisch bleibt, ist sie natürlich gemeldet und wir sind mit der ABH sehr zufrieden,weshalb ein Wechsel der ABH nicht direkt vorteilhaft wäre.

Vielen Dank schonmal für eure Meinungen und Tipps.

Lg
Lea
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Mick
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Antwort #1 - 11.04.2009 um 09:56:21
 
Hi,

eine Sprachkurs-AE beinhaltet keine Pflicht zur Wohnsitznahme
an einem bestimmten Ort. Eine Verpflichtung würde übrigens als
Auflage in der AE zu sehe sein.

Letztlich würde sich die Frage der Anmeldung nach dem Melderecht
richten. Wenn sie an fünf Tagen in der Woche am Ort des Sprach-
kurses wohnt, dann wäre dort auch ohne "wenn und aber" ihr Erst-
(Haupt-)wohnsitz. Die Wochenendwohnung könnte als Nebenwohn-
sitz angemeldet werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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lea12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.04.2009 um 14:16:00
 
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. so wie ich es aus deiner Antwort rauslese müsste sie eigentlich gar nicht bei Einwohnermeldeamt gemeldet sein, wenn es nicht im Visum bzw. AE so steht?!

Ich muss mich mal bei ihr nochmal erkundigen, ob sie sich melden musste oder nicht, so genau hatten wir darüber nicht gesprochen! d.h. wenn sie gemeldet ist, muss sie ihren Wohnsitz in die andere Stadt verlegen,weil sie die ganze Woche dort ist.

Und wenn sie nicht gemeldet ist, weil keine "Pflicht" so wie du sagst, dann ist es sowieso egal oder?

danke!
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Mick
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Antwort #3 - 11.04.2009 um 14:30:16
 
Hi,

es besteht definitiv eine Meldepflicht, da musst Du Dich nicht
erkundigen. Und die Meldepflicht besteht dort, wo man sich
überwiegend aufhält. Das ist rein zeitlich zu sehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.04.2009 um 14:41:46
 
ok, danke Smiley dann weiß ich Bescheid
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lea12
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 05.05.2009 um 13:38:47
 
Hallo, jetzt hätte ich doch noch einmal eine kurze Nachfrage. Also meine Freundin (Sprachschülerin mit Ziel des Studiums in D) will nun definitiv umziehen und sich auch ummelden. D.h. die zuständige ABH ändert sich dann ja auch.
Bevor wir aber irgendetwas unternehmen und evtl. die ABH vor den Kopf stoßen, würde ich gerne wissen, wie wir vorgehen sollen:
1.) die aktuelle ABH über den Umzug informieren - kann diese evtl. dagegen sein?
2.) Anmelden in der neuen Stadt
3.) die neue ABH informieren.

Ist der Ablauf so korrekt? gibt es sonst irgendwelche Dinge, die wir beachten müssten?

DANKE!
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reinhard
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Antwort #6 - 05.05.2009 um 14:02:23
 
Nein, es ist viel einfacher.

Sie zieht um und meldet sich an.

Im Hindergrund reden die Behörden miteinander, und wie von Zauberhand zieht dann ihre Akte auch von der alten Ausländerbehörde zur neuen Ausländerbehörde um. Da muss sie gar nichts machen. Ein kleines Problem könnte sich nur ergeben, wenn während des Umzugs eine Verlängerung der AE fällig wäre und die Akte gerade "irgendwo in der Post" ist. Aber auch in der neuen Ausländerbehörde sitzen Profis, die dann wissen, was zu tun ist.

Wenn sie vier Wochen oder vier Monate nach dem Umzug mit der "neuen" Ausländerbehörde irgend was zu regeln hat oder was fragen will, liegt die Akte da normalerweise vor.
(Zumindest funktioniert es in unserem Bundesland so, ich glaube aber, das ist auch woanders genau gleich...)
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lea12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 05.05.2009 um 14:23:02
 
Vielen Dank für die Info!!!
Smiley manchmal ist es ja doch einfacher, als man denkt! Dann steht dem Umzug nichts mehr im Wege ....übrigens das Bundesland wär Bayern.


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