Danke für die Nachfrage und die Info.
Ich melde aber erhebliche Zweifel an, ob die Auskunft des Regionalbeauftragten richtig ist.
1. Sie widerspricht der Auskunft unseres Integrationskursträgers.
2. Im Antragsformular wird gar nicht nach der Einkommenshöhe gefragt.
Wesentlicher aber noch: Das Bundesamt und die Intergationsverordnung unterscheidet zwischen voller "Erstattung" der Fahrtkosten für Bedürftige, die ALGII beziehen, bzw. für die es eine außergewöhnlich Härte bedeuten würde und einem "Zuschuss" zu den Fahrtkosten für andere die zur Teilnahme verpflichtet sind:
Merkblatt des Bundesamtes:
Zitat:"Fahrtkosten
Die notwendigen Fahrtkosten werden Ihnen erstattet, wenn Sie von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit oder bei Bezug von Arbeitslosengeld II von der dafür zuständigen Stelle zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurden. Bei einer Teilnahmeverpflichtung durch die Ausländerbehörde können Sie bei Bedarf einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.
In allen Fällen müssen Sie einen Antrag beim Bundesamt stellen, in dem Sie die Fahrtkosten begründen. Grundsätzlich können Fahrtkosten nur bei ordnungsgemäßer Kursteilnahme bezahlt werden.
Erste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (1. IntVÄndV)
Zitat:(4) Ausländern, die nach § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes zur Teilnahme verpflichtet worden sind, sowie Teilnahmeberechtigten, die nach § 9 Abs. 2 von der Kostenbeitragspflicht befreit wurden, werden bei ordnungsgemäßer Teilnahme vom Bundesamt die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Ausländern, die nach § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Aufenthaltsgesetzes zur Teilnahme verpflichtet worden sind, kann das Bundesamt bei Bedarf einen Fahrtkostenzuschuss gewähren. Die näheren Einzelheiten regelt das Bundesamt in einer Verwaltungsvorschrift; sie ist zu veröffentlichen."
Weiß zufällig jemand wo die im der IntVÄndV angesprochene Verwaltungsvorschrift veröffentlicht ist? Mir ist es trotz intensiver Suche nicht gelungen die zu finden.
Die Antworten des Bürgerservice des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind leider nichtssagend trotz klarer Fragestellung und sie verweisen nur wieder auf die Regionalbeauftragten.