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Scheidung in der Türkei (Gelesen: 7.129 mal)
Zoro2008
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19.03.2009 um 22:04:17
 
Hallo Zusammen

Ich habe mich an Euch gewandt und Ihr habt mir bereits bei einem anderen Tema helfen können. Nun wende ich mich erneut an Euch und hoffe, dass Ihr mir auch diesmal helfen könnt.

Ich habe am 09.05.2008 in der Türkei einen türckischen Staatsbürger geheiratet.

Durch die Absage ( Generalkonsulat Izmir ) der Einreise nach Deutschland wurde mir bekannt, dass er durch diese Eheschliessung den Aufenthalt in Deutschland erschleichen wollte. Darauf hin reichte ich am 22.01.2009  ( Anwalt )  in Deutschland die Scheidung  ein.


Wir haben nie eine Ehe in dem Sinne geführt,  eine Trennung hat ja somit vom Anfang an bestanden,  deshalb bin ich der Meinung, dass ein Trennungsjahr nicht einzuhalten ist und somit ein Härtefall vorliegt.

Das Zusenden des Scheidungsantrages gestalltet sich jedoch nicht so einfach, da er dort vor Ort keinen festen  Wohnsitz hat, somit wird der Scheidungsantrag über das Generalkonsulat Izmir gesendet.

Meine Hauptfrage lautet : Kann diese Ehe  nach deutschem Recht geschieden werden oder muss sie nach türckischem Recht geschieden werden? Falls sie nach türckischem Recht geschieden wird, welche rechtlichen Schritte müssen eingeleitet werden, damit die Scheidung so schnell wie möglich vollzogen werden kann?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und über aussagekräftige Antworten wäre ich sehr dankbar.
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sandy33
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Antwort #1 - 20.03.2009 um 08:47:45
 
Hallo,
mein Mann (Türke ) war vorher mit einer schwedin Verheiratet,
Heirat hat in der Türkei stattgefunden. Sie hat damals in Schweden die Scheidung eingereicht und diese war innerhalb kürzester Zeit durch.
Also müsstest Du die Scheidung auch in Deutschland einreichen können. Mein Mann aber musste die Scheidung in der Türkei anerkennen lassen und das hat ewig gedauert. Also seine ExFrau konnte nach kurzer Zeit wieder heiraten, wir mussten durch die Anerkennung noch 1 Jahr warten.
Nimm dir einen deutschen Anwalt und reich die Scheidung ein, du wirst dann in Abwesenheit deines Mannes geschieden.

Wieso hat Izmir den Visumsantrag abgelehnt, war er dort schon bekannt? Wie konnten die sehen das er sich ein Aufenthalt erschleichen will??
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Mick
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Antwort #2 - 20.03.2009 um 09:26:07
 
Habs mal verschoben, da es nicht um AuslR geht. Personenstands-
recht bei Scheidung - na, so einigermaßen Zwinkernd

sandy33 schrieb am 20.03.2009 um 08:47:45:
Wieso hat Izmir den Visumsantrag abgelehnt, war er dort schon bekannt? Wie konnten die sehen das er sich ein Aufenthalt erschleichen will??

Das ist nicht das Thema des Topics. Bitte keine Nebenkriegsschau-
plätze ungefragt eröffnen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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susanne0603
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Antwort #3 - 20.03.2009 um 11:30:40
 
Hallo Zoro,

wende dich doch vielleicht mal an die Moderatoren von [url=www. 1001geschichte.de]www. 1001geschichte.de[/url]
Da kann dir sicherlich geholfen werden, da man dort mit der Erschleichung von Aufenthalt etc. so seine Erfahrungen hat.

Gruß
Susanne
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Zoro2008
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Antwort #4 - 20.03.2009 um 16:09:29
 
Hallo Susanne

Die Geschichten sind meistens ausgedacht, da sind paar Frauen und die Betreiberin, die "schlechte Erfahrung" mit Arabern hatten...und nun meinen sie jedem ihre "Erfahrungen" aufdrücken zu müssen...
...außerdem wird da übelst gegen Islam gehetzt, obwohl das damit gar nichts zu tun hat.

Dass man sich nicht vergiftet mit solchen Geschichten.
Wenn man genügend Menschenverstand hat und sich richtig verhält dann sollte man schon erkennen können wen man vor sich hat.
Ich habe damals auch mal auf dieser Seite gestöbert und dachte echt so doof kann man doch schon gar nicht sein.

Da hilft denn wirklich nur Wissen und sich den Mann entsprechend aussuchen.

Ich kenne persönnlich viele binationale Ehen, die sehr erfolgreich sind und die vorallem nie von solchen Geschichten gehört haben.

Gruss
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Mick
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Antwort #5 - 20.03.2009 um 16:45:46
 
Hi,
bitte keine Diskussion über andere Homepages bzw.
Foren. Danke.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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tapir
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Antwort #6 - 20.03.2009 um 18:00:40
 
Zoro2008 schrieb am 19.03.2009 um 22:04:17:
Wir haben nie eine Ehe in dem Sinne geführt,eine Trennung hat ja somit vom Anfang an bestanden,deshalb bin ich der Meinung, dass ein Trennungsjahr nicht einzuhalten ist und somit ein Härtefall vorliegt.

Das stellt aber nach der (überwiegenden) Auffassung keine unzumutbare Härte dar. Anders wäre es, wenn er überhaupt keine Ehe führen wollte, sondern nur "den Trauschein" haben wollte. Das müsstest Du aber beweisen, und das wird Dir vermutlich nicht gelingen.

Zoro2008 schrieb am 19.03.2009 um 22:04:17:
Kann diese Ehenach deutschem Recht geschieden werden oder muss sie nach türckischem Recht geschieden werden? 

Aus deinem ersten Beitrag geht nicht hervor, ob eigentlich ein gemeinsamer Aufenthalt irgendwo geplant war. Wenn nein: Dürfte türkisches Recht gelten. Wenn ja: Wolltet Ihr in Deutschland zusammenleben > dt. Recht, TR > tr. Recht. Allerdings sind deutsche Gerichte in diesem Fall selbst dann zuständig, wenn türkisches Recht anzuwenden sein sollte: § 606a Abs. 1 Nr. 1 ZPO. Ob türkische Gerichte sich für zuständig halten würden und wenn ja, welches Recht dort angewandt würde, musst Du einen türkischen Juristen fragen.

Zoro2008 schrieb am 19.03.2009 um 22:04:17:
Das Zusenden des Scheidungsantrages gestalltet sich jedoch nicht so einfach, da er dort vor Ort keinen festenWohnsitz hat, somit wird der Scheidungsantrag über das Generalkonsulat Izmir gesendet.

Wenn jemand keinen festen Wohnsitz hat, dann ist die Zustellung immer schwierig - auch in reinen Inlandsfällen. Von daher würde ich das Verfahren eher in Deutschland betreiben als in der Türkei. Ich würde denken, dass es hier schneller geht und die Voraussetzungen jedenfalls nicht strenger sind als in der Türkei. Zudem müsste eine türkische Entscheidung, um hier Rechtswirkungen zu entfalten, noch ein Anerkennungsverfahren bei der Landesjustizverwaltung durchlaufen.
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Antwort #7 - 20.03.2009 um 23:53:33
 
Hallo Tapir

Natürlich war der Aufenthalt in Deutschland angestrebt denn er bzw. wir hatte nach der Eheschliessung in der Türkei den Antrag auf Familienzusammenführung beim Konsulat gestellt. Eine Befragung beider Seiten hat in Deutschland ( ABH ) sowie in der Türkei ( konsulat )   stattgefunden. Sein Antrag auf FZF wurde von dem Konsulat ohne Grundangabe abgelehnt.

den Scheidungsantrag habe ich bei einem deutschen Familiengericht gestellt. mein Rechtsanwalt sagte mir, dass die Unterlagen ( den Scheidungsantrag )  erst beim deutschen Konsulat ins Türckische übersetzt werden muss.
meine hier Frage lautet  : wie lange muss ich warten, falls sich mein Ex beim Konsulat nicht zurückmeldet ? u.a wie lange muss das Familiengericht in Deutschland warten bis ich in seiner Abwesenheit geschieden werden kann?

ich danke euch für die eure Hilfe Smiley
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tapir
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Antwort #8 - 21.03.2009 um 12:34:20
 
Zoro2008 schrieb am 20.03.2009 um 23:53:33:
meine hier Frage lautet: wie lange muss ich warten, falls sich mein Ex beim Konsulat nicht zurückmeldet ?

Er muss sich in der Regel nicht beim Konsulat zurückmelden, sondern beim Familiengericht. Die wirksame Zustellung des Antrags ist Voraussetzung dafür, dass das Scheidungsverfahren durchgeführt werden kann. Wenn sich sein Aufenthaltsort auch durch Nachforschungen, die i.d.R. über das Konsulat durchgeführt werden, nicht ermitteln lässt, kommt eine "öffentliche Zustellung" (= öffentliche Bekanntmachung) in Betracht, das ist aber das letzte Mittel, nachdem alle zumutbaren aktive Versuche, den Empfänger ausfindig zu machen, keinen Erfolg hatten. Wie Du siehst, hängt damit die Verfahrensdauer vom Einzelfall ab. Am besten sollte noch dein Anwalt eine ungefähre Einschätzung abgeben können. Nach Deiner Schilderung dürfte das ganze Verfahren jedenfalls sicher nicht in "ein paar Wochen" erledigt sein.
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Antwort #9 - 22.03.2009 um 17:06:37
 
Hallo Tapir,

welches Familiengericht ist damit gemeint? das in der Türkei oder in Deutschland?

Danke
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Antwort #10 - 22.03.2009 um 17:22:22
 
Das Familiengericht in Deutschland, wo das Verfahren anhängig ist.
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Antwort #11 - 23.03.2009 um 17:24:58
 
Hallo nochmal


Ich bin  noch wegen der Dauer des Verfahrens verzweilfelt, weil es in Türkei anderes als in Deutschland ist. Man wird halt nicht über die rechtliche Schritte per Post informiert, damit man auch rechtzeitig reagieren kann. Es bleibt mir leider nur zu hoffen und zu warten, dass er sich beim Gericht meldet und dass diese Ehe so schnell wie möglich geschieden wird.

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Antwort #12 - 23.03.2009 um 20:58:09
 
Zoro2008 schrieb am 23.03.2009 um 17:24:58:
weil es in Türkei anderes als in Deutschland ist.

Was meinst Du? Das Verfahren wird doch in Deutschland durchgeführt!
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Antwort #13 - 24.03.2009 um 20:55:10
 
Ich hoffe, dass das Verfahren in Deutschland stattfindet, da der Scheidungsantrag vor deutschem Gericht gestellt wurde.

Da aber auch eine Zustellung des Scheidungsantrags in der Türkei erfolgen muss, und mir kein feste gemeldete Wohnsitz meines Mannes bekannt ist, erfolgt die Zustellung über das Konsulat Izmir und deren bekannte Adresse.

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Zoro2008
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Antwort #14 - 22.04.2009 um 18:43:02
 
Hallo Tapir Hallo Zusammen


Ich habe Gestern von meiner Anwältin erfahren, dass sich mein Ex nicht zurückmeldet bzw. nicht zurückmelden will!! er will mich damit anscheinend erpressen, damit ich den Scheidungsantrag zurückziehe und sogar bei der zuständigen Behörden remonstriere, damit er hierher kommen kann!!! ich habe versucht ihn via MSN, per SMS und  mit Emails klar zu machen, dass ich seine Anforderungen auf gar keinen Fall nachkommen werde  Ärgerlich kann ich diese Mitteln beim Familiengericht vorlegen um zu beweisen, dass er absichtlich das Scheidungsverfahren in die Länge zieht?

Seit der Eheschliessung  ist jetzt ein Jahr vergangen kann es als Trennungsjahr gelten und dann die Sache mit der Scheidung einfacher machen?

ich habe gelesen, dass der Scheidungsantrag 3 Mal zugestellt werden muss dann kommt es zu einer Veröffentlichung bei der deutschen Auslandsvertretung in der Türkei. Bei der ersten Zustellung hat es schon 4 Monate gedauert bis sie von der Türkei zurückkam!!! soll es auch bei jeder Zustellung des Scheidungsantrages genauso lange dauern?? würde sich meine Scheidung in die länge ziehen, wenn er sich nicht melden will??  Ärgerlich

bitte hilft mir denn ich habe das Gefühl, dass es 3 Jahre oder länger dauern wird!!  Griesgrämig

Grüsse


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