Zoro2008 schrieb am 19.03.2009 um 22:04:17:Wir haben nie eine Ehe in dem Sinne geführt,eine Trennung hat ja somit vom Anfang an bestanden,deshalb bin ich der Meinung, dass ein Trennungsjahr nicht einzuhalten ist und somit ein Härtefall vorliegt.
Das stellt aber nach der (überwiegenden) Auffassung keine unzumutbare Härte dar. Anders wäre es, wenn er
überhaupt keine Ehe führen wollte, sondern nur "den Trauschein" haben wollte. Das müsstest Du aber beweisen, und das wird Dir vermutlich nicht gelingen.
Zoro2008 schrieb am 19.03.2009 um 22:04:17:Kann diese Ehenach deutschem Recht geschieden werden oder muss sie nach türckischem Recht geschieden werden?
Aus deinem ersten Beitrag geht nicht hervor, ob eigentlich ein gemeinsamer Aufenthalt irgendwo geplant war. Wenn nein: Dürfte türkisches Recht gelten. Wenn ja: Wolltet Ihr in Deutschland zusammenleben > dt. Recht, TR > tr. Recht. Allerdings sind deutsche Gerichte in diesem Fall selbst dann zuständig, wenn türkisches Recht anzuwenden sein sollte: § 606a Abs. 1 Nr. 1 ZPO. Ob türkische Gerichte sich für zuständig halten würden und wenn ja, welches Recht dort angewandt würde, musst Du einen türkischen Juristen fragen.
Zoro2008 schrieb am 19.03.2009 um 22:04:17:Das Zusenden des Scheidungsantrages gestalltet sich jedoch nicht so einfach, da er dort vor Ort keinen festenWohnsitz hat, somit wird der Scheidungsantrag über das Generalkonsulat Izmir gesendet.
Wenn jemand keinen festen Wohnsitz hat, dann ist die Zustellung immer schwierig - auch in reinen Inlandsfällen. Von daher würde ich das Verfahren eher in Deutschland betreiben als in der Türkei. Ich würde denken, dass es hier schneller geht und die Voraussetzungen jedenfalls nicht strenger sind als in der Türkei. Zudem müsste eine türkische Entscheidung, um hier Rechtswirkungen zu entfalten, noch ein Anerkennungsverfahren bei der Landesjustizverwaltung durchlaufen.