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Anerkennung der Ehe in Deutschland / Familienvers. (Gelesen: 10.334 mal)
Themen Beschreibung: KV macht Schwierigkeiten
Sphynx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung der Ehe in Deutschland / Familienvers.
Antwort #30 - 26.02.2009 um 22:03:05
 
Nichts liegt mir ferner, als einen ausgewiesenen Experten eines Irrtums zu bezichtigen. Es ist aber nun mal so, dass (meine Logik hin oder her) gewisse Tatsachen, die mir bekannt sind, dafür sprechen, dass unter ganz bestimmten Umständen und Voraussetzungen"ausländischen" Übersetzungen (auch seitens der Standesbeamten) der gleiche Beweiswert zugestanden wird wie "inländischen". Eine Pauschalisierung war das einzige, was ich also bisher nicht gelten lassen wollte... Und ja: mit Eduard hat sich per PN herauskristallisiert, warum dieser Punkt schon seine Richtigkeit hat* . Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich bisher nur von Mexiko ausging. Wie es in anderen Ländern gehandhabt wird, entzieht sich widerum meiner Erfahrung... Zwinkernd

*es gibt nämlich auch im Ausland deutsche, vereidigte Übersetzer, die aber (Gottlob oder leider, wie man´s nimmt, nicht in Euro kassieren)!
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #31 - 26.02.2009 um 22:59:39
 
Eduard schrieb am 25.02.2009 um 14:00:54:
(Im Ausland lebende Übersetzer können nicht beeidigt werden, einfach weil dort die deutschen Gesetze nicht gelten.)



Etwas OT, aber diese Aussage scheint mir nicht richtig:

In Manila wohnt ein Übersetzer (Deutscher), der bei einem OLG in BaWü zugelassen ist und der auch auf der Liste der Übersetzer der Botschaft erscheint.

hge
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