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Verlust der türk. Staatsangehörigkeit / Einbürgeru (Gelesen: 4.099 mal)
Blondy69
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10.02.2009 um 16:21:42
 
Hallöchen, ich bin durch die Turkdunya auf Euch gestossen! Mein Lebensgefährte (seit 20 Jahren!) hat einen türkischen Pass. Nun kam aus der Türkei ein Brief, den wir erstmal übersetzen mussten (leider kann niemand türkisch bei uns). Dort stand nun drin, dass die Türkei ihn aus der Staatsbürgerschaft entlassen hat. Ist dieses nun hinderlich für seine beantragte Einbürgerung?
Wär schön, wenn ich Antwort bekomme  Cool
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Antwort #1 - 10.02.2009 um 16:26:06
 
Blondy69 schrieb am 10.02.2009 um 16:21:42:
Dort stand nun drin, dass die Türkei ihn aus der Staatsbürgerschaft entlassen hat.

Wie? Einfach so?
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Antwort #2 - 10.02.2009 um 16:26:45
 
Blondy69 schrieb am 10.02.2009 um 16:21:42:
Ist dieses nun hinderlich für seine beantragte Einbürgerung?

Eher im Gegenteil, die Entlassung aus der alten Staats-
angehörigkeit ist ja Voraussetzung für die Einbürgerung. Zwinkernd
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Blondy69
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Antwort #3 - 10.02.2009 um 16:34:26
 
Ich vermute mal, dass es -aufgrund der nichtvorhandenen Sprachkenntnisse- irgend etwas mit der Zurückstellung des Wehrdienstes zu tun hat. Er ist jetzt 43 Jahre alt.


Hey, dann sehe ich jetzt nicht mehr so schwarz in die Zukunft!
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« Zuletzt geändert: 10.02.2009 um 17:26:04 von Tippi » 
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Antwort #4 - 15.02.2009 um 16:53:23
 
Blondy69 schrieb am 10.02.2009 um 16:34:26:
Ich vermute mal, dass es -aufgrund der nichtvorhandenen Sprachkenntnisse- irgend etwas mit der Zurückstellung des Wehrdienstes zu tun hat. Er ist jetzt 43 Jahre alt.


Seit einigen Jahren gilt : - ein nicht abgeleisteter Wehrdienst ist kein Grund mehr für eine Ausbürgerung aus der tr. StAg."
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reinhard
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Antwort #5 - 15.02.2009 um 18:19:07
 
Blondy69 schrieb am 10.02.2009 um 16:34:26:
Ich vermute mal, dass es -aufgrund der nichtvorhandenen Sprachkenntnisse- irgend etwas mit der Zurückstellung des Wehrdienstes zu tun hat. Er ist jetzt 43 Jahre alt.


Er sollte sich mit dem Schreiben in der Hand möglichst schnell zur Einbürgerungsbehörde begeben. Sonst könnte es sein, dass er als Staatsloser bald keinen Pass mehr hat und seine Identität nicht mehr nachweisen kann.

Wenn er die türkische StA bereits verloren hat, ist es nicht nur schneller und einfacher, die Einbürgerungsbehörde sollte sich auch besonders bemühen, weil Staatenlosigkeit nach Möglichkeit vermieden oder verkürzt werden soll.

Er sollte auch der Ausländerbehörde das Schreiben schnell zeigen und für die Zwischenzeit einen Ersatzpass beantragen.
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Antwort #6 - 18.02.2009 um 10:41:21
 
Der Pass ist bereits abgelaufen, der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde hat ihn in die Abteilung Ersatzpass geschickt, die gemeint haben, dass sie keinen Pass ausstellen können.
Bekommt er den Ersatzpass auf dem türkischen Konsulat?
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Blondy69
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Antwort #7 - 18.02.2009 um 10:43:10
 
Noch was, das Schreiben hat die Ausländerbehörde bereits Smiley
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Antwort #8 - 18.02.2009 um 12:46:11
 
Blondy69 schrieb am 18.02.2009 um 10:41:21:
Der Pass ist bereits abgelaufen, der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde hat ihn in die Abteilung Ersatzpass geschickt, die gemeint haben, dass sie keinen Pass ausstellen können.
Bekommt er den Ersatzpass auf dem türkischen Konsulat?


Da er kein Türke ist, ist das türkische Konsulat für ihn überhaupt nicht zuständig, genausowenig wie das bolivianische oder malayische Konsulat.

Er ist jetzt Staatenloser, zuständig ist das Land, in dem er sich ständig aufhält. Also beantragt er eine deutsche Staatsangehörigkeit, hilfsweise beantragt er einen Staatenlosenpass, hilfsweise beantragt er einen Ersatzpass (Reiseausweis für Ausländer). Und wenn die Ausländerbehörde ihm nichts geben will, beschwert er sich beim Landrat, der Fachaufsicht im Innenministerium und so weiter.

Falls die Ausländerbehörde ihn darauf verweist, er könnte auch die türkische Staatsangehörigkeit beantragen (ich glaube, das geht für ehemalige Türken), muss er sich das auch überlegen. Falls die Türkei dann will, dass er erst seinen Militärdienst antritt, wäre das eben so.
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Ralf
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Antwort #9 - 18.02.2009 um 13:18:45
 
reinhard schrieb am 18.02.2009 um 12:46:11:
Falls die Ausländerbehörde ihn darauf verweist, er könnte auch die türkische Staatsangehörigkeit beantragen (ich glaube, das geht für ehemalige Türken), muss er sich das auch überlegen.

Da offensichtlich die Einbürgerunge bereits beantragt
wurde und der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
dafür obligatorisch ist, wäre ein solches Vorgehen
äußerst kontraproduktiv. Zwinkernd
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Antwort #10 - 18.02.2009 um 14:33:24
 
Ralf schrieb am 18.02.2009 um 13:18:45:
Da offensichtlich die Einbürgerunge bereits beantragt
wurde und der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
dafür obligatorisch ist, wäre ein solches Vorgehen
äußerst kontraproduktiv. Zwinkernd


Das ist klar.

Aber die Informationen der Anfragenden sind da sehr dünn.

Vielleicht sollte der Betroffene bei der Einbürgerungsbehörde fragen, warum er für die Zeit nach der türkischen Ausbürgerung und vor der deutschen Einbürgerung kein Ersatzpapier bekommt. Es scheint sich ja nicht um eine geplante Ausbürgerung zu handeln, sondern um einen Vorgang unabhängig vom Einbürgerungsantrag.

Vielleicht weiß die hier anfragende Bekannte die Umstände auch zu wenig.
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Antwort #11 - 18.02.2009 um 15:35:05
 
Was heisst bei Dir Reinhard eine geplante Ausbürgerung? Tschuldige, aber ich kümmere mich das erste Mal um die ganze Angelegenheit!  Wir leben wie schon gesagt seit über 20 Jahren zusammen. Nun möchten wir doch endlich auch den gleichen Namen tragen, und da er nichts anderes als Deutschland kennt, möchte er sich nun einbürgern lassen. Auch wenn es sich blöd anhört, aber die letzten Jahre waren wir sehr in unserem Beruf aufgegangen, und haben unsere Tochter gross gezogen.
Ende der 80iger Jahre haben wir SEINE Scheidung (Hochzeit war in der Türkei in 1987) durchgebracht. Auch hier war es auf Grund der fehlenden Sprachkenntnisse sehr schwierig, die erforderlichen Unterlagen beizutreiben.
In dem vom Konsulat zugesandten *Auszug aus dem Geburtseintrag* stand geschrieben, dass er seit 29.7.04 aus der türkischen StA entlassen wurde.
Anfang Januar haben wir nun in NDS. die Einbürgerung beantragt.
Ich hoffe nun, dass alles ein gutes Ende nimmt!
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reinhard
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Antwort #12 - 18.02.2009 um 16:15:19
 
Das normale Verfahren ist:

1. Er beantragt seine Einbürgerung und bringt alle Unterlagen dazu bei.
2. Die EBH gibt ihm eine Einbürgerungszusicherung und fordert, dass er seine türkische Staqatsangehörigkeit aufgibt.
3. Er geht mit der Ausbürgerung wieder hin und bekommt die Einbürgerungsurkunde und den deutschen Pass.

Hat er denn den 2. Schritt schon getan? Oder hat die Ausbürgerung der Türkei gar nichts mit seiner Einbürgerung hier zu tun?
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Antwort #13 - 18.02.2009 um 16:24:56
 
reinhard schrieb am 18.02.2009 um 16:15:19:
1. Er beantragt seine Einbürgerung und bringt alle Unterlagen dazu bei.
2. Die EBH gibt ihm eine Einbürgerungszusicherung und fordert, dass er seine türkische Staqatsangehörigkeit aufgibt.
3. Er geht mit der Ausbürgerung wieder hin und bekommt die Einbürgerungsurkunde und den deutschen Pass.


So, zu Punkt 1: Antrag hat er gestellt, natürlich fehlten Unterlagen, die wir nun per Post nachgereicht haben (Zeugnisse, neue Aufenthaltsbescheinigung unserer Gemeinde)
Zu Punkt 2 sind wir also noch nicht gekommen. ABer der nette Sachbearbeiter meinte schon, dass er ja die türk. StA NICHT mehr aufgeben müsste, da diese ihn schon entlassen haben. Habt Ihr Erfahrungen, wann mit einer Einbürgerungszusicherung gerechnet werden kann?
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Antwort #14 - 18.02.2009 um 17:02:57
 
Blondy69 schrieb am 18.02.2009 um 16:24:56:
Habt Ihr Erfahrungen, wann mit einer Einbürgerungszusicherung gerechnet werden kann


Im Zweifelsfall nie!!!

Die EBZ bekommt man ja nur, um die Entlassung zu beantragen. Wenn Dein Mann bereits entlassen ist, dann kann er sofort eingebürgert werden, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
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