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Aufenthalt!!! (Gelesen: 1.770 mal)
Themen Beschreibung: Visum läuft aus!!!
honey.babe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt!!!
28.01.2009 um 22:41:57
 
Hey alle,
ich brauche eure Hilfe. Habe aber nur sehr spartanische Infos.
Ein Bekannter (Marokkaner) meines Mannes ist seit 8 Jahren hier in Deutschland. Er ist damals wegen seines Studiums hierher gekommen, hat aber keine Prüfung abgelegt. Heiß, er hat nur eine Aufenthaltsgenehmigung. Jetzt läuft im August 2009 sein Visum aus.
Welche Möglichkeiten gibt es für ihn in Deutschland zu bleiben?
Danke im Voraus...
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honey.babe  
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 29.01.2009 um 08:11:53
 
honey.babe schrieb am 28.01.2009 um 22:41:57:
Welche Möglichkeiten gibt es für ihn in Deutschland zu bleiben?


Vermutlich allenfalls nur überaus geringe. - Ich gehe davon aus, dass er eine AE zum Zwecke des Studiums nach § 16 AufenthG hat, die zur Verlängerung anstünde. -

Bei bereits 8 Jahren Aufenthaltsgewährung zum Zwecke des Studiums wird die ABH nun mit Sicherheit schon genau schauen, wann er denn mit seinem Studium zum Ende kommen kann. Wenn das gar nicht absehbar ist, weil schon mehrere Prüfungen gar nicht mehr absolviert worden sind, kann die weitere Verlängerung der AE verweigert werden.

Alles weitere wäre von hier aus (auch angesichts der sehr spärlichen Informationen) reine Spekulation.

=schweitzer=
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honey.babe
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German Girl


Beiträge: 19

SB, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.01.2009 um 23:20:12
 
Also, die einzige Möglichkeit in Deutschland zu bleiben wäre...
er müsste jetzt eine Frau finden und diese heiraten.
Was aber der Behörde sicherlich komisch finden würde.
Er wird also Deutschland verlassen müssen, da die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Bewilligung sehr gering ist?!
War mir klar, das es so ist. Ich finds eh etwas seltsam, dass man solange in D sein darf, obwohl keine "Beweise" für Erfolg dagelegt werden!
Danke für die Hilfe
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honey.babe  
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.01.2009 um 13:09:07
 
honey.babe schrieb am 29.01.2009 um 23:20:12:
Ich finds eh etwas seltsam, dass man solange in D sein darf, obwohl keine "Beweise" für Erfolg dagelegt werden!
Danke für die Hilfe


Das ist von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde etwas verschieden. Die Aufenthaltserlaubnis wird normalerweise für ein Jahr gegeben, und sie wird verlängt, wenn das Studium erfolgreich voran geht. Da sind einige Ausländerbehörden bereit, etwas schwächeren Studenten auch eine zweite und dritte Chance zu geben.

Sie achten dann aber auf die Regelstudienzeit, und irgendwann wird eben Schluss gemacht. Normalerweise bekommen die Betroffenen bei er letzten "geschenkten" Verlängerung einen deutlichen Hinweis, dass sie jetzt entweder schlagartig fleißig werden müssen oder die AE nicht nochmal verlängert wird.

Dein Bekannter hat vermutlich im August 2008 die "letzte Warnung" erhalten und muss jetzt entweder bis zum Sommer einige Prüfungen schaffen oder wird als "Studienabbrecher" behandelt.

Warum einige nach der vergebenen achten Chance auch noch eine neunte Chance erhalten, ist letztlich die Entscheidung der Ausländerbehörde. Es gibt viele verschiedene Komplikationen, an denen die Betroffenen längst nicht immer schuld sind, und die ABH muss dann einfach entscheiden.
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