honey.babe schrieb am 29.01.2009 um 23:20:12:Ich finds eh etwas seltsam, dass man solange in D sein darf, obwohl keine "Beweise" für Erfolg dagelegt werden!
Danke für die Hilfe
Das ist von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde etwas verschieden. Die Aufenthaltserlaubnis wird normalerweise für ein Jahr gegeben, und sie wird verlängt, wenn das Studium erfolgreich voran geht. Da sind einige Ausländerbehörden bereit, etwas schwächeren Studenten auch eine zweite und dritte Chance zu geben.
Sie achten dann aber auf die Regelstudienzeit, und irgendwann wird eben Schluss gemacht. Normalerweise bekommen die Betroffenen bei er letzten "geschenkten" Verlängerung einen deutlichen Hinweis, dass sie jetzt entweder schlagartig fleißig werden müssen oder die
AE nicht nochmal verlängert wird.
Dein Bekannter hat vermutlich im August 2008 die "letzte Warnung" erhalten und muss jetzt entweder bis zum Sommer einige Prüfungen schaffen oder wird als "Studienabbrecher" behandelt.
Warum einige nach der vergebenen achten Chance auch noch eine neunte Chance erhalten, ist letztlich die Entscheidung der Ausländerbehörde. Es gibt viele verschiedene Komplikationen, an denen die Betroffenen längst nicht immer schuld sind, und die
ABH muss dann einfach entscheiden.