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PP - Pass oder P - Pass ??? (Gelesen: 3.155 mal)
Olaf215
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag PP - Pass oder P - Pass ???
06.12.2008 um 14:13:41
 
Kann mir einer näheres zum PP-Pass sagen, was es damit eigentlich auf sich hat???
Meine Frau beabsichtigt ja die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen- in 3 Jahren -!
Sie ist z.Z aber noch in Bobrujsk sowie bei mir mit 1. Wohnsitz gemeldet!
Da sie sich ja abmelden muss und auch eine Namensänderung -durch Heirat - im Pass erfolgen muss, stellt sich die Frage ob sie gleich einen PP-Pass beim Konsulat in Bonn beantragen soll, oder zuerst und nur einen P-Pass!?!
Sie hat jetzt eine 1 jährige Aufenthaltsgenehmigung mit der Auflage das bei der Verlängerung-2010- ein neuer Pass mit neuem Namen und Abmeldung vorgelegt werden muss!!!                  <<<Nur was für ein Pass>>>
Wir haben Beide keine Ahnung, und von Freundes Seite spricht der Eine so und der Andere so!!! Wir wollen ja auch nicht unbedingt mehr als nötig ausgeben, wer will das schon!
Wir sagen schon mal Danke!!!
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Mikael321
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Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: PP - Pass oder P - Pass ???
Antwort #1 - 06.12.2008 um 14:49:22
 
Von der Deutschen Seite her gesehen, ist es egal. Es wäre sogar möglich, eine AE mit dem alten Passe zu erhalten.

Die ABH hat zu prüfen, ob der Belarus Pass noch gültig ist. ( Wegen Passpflicht des Ausländers ) Da ich selbst mit einer Belarussin verheiratet bin, weiß ich, das trotz der Namesänderung, der alte Pass weiter gültig bleibt. Zur not kann sie sich in Bonn einen Stempel in den Pass machen lassen, der dies bestätigt. Kostet 45 EU und sie braucht dazu die Eheurkunde mit Apostille, in Russischer Übersetzung.

Die ABH kann nicht einfach so einen neuen Pass verlangen ! Die meisten ABH ´s die ich kenne, schreiben in der AE : Nach Deutschem Namesrecht : XXXXXXXX

Nun zum PP Pass. ( P Pass ist mir gänzlich unbekannt ) IMHO gibt es 2 arten von Pässen.

Einmal beginnt die Pass ID mit KH , das sind Pässe für Leute die in Belarus gemeldet sind.

Einmal beginnt die ID mit PP, das sind Pässe für Leute die im Ausland gemeldet sind.

Meine Informationen nach ( sind schon ein paar Tage alt), kann man in der Botschaft keine Pässe mehr beantragen. Es gibt aber einen Service in Belarus ( Nummer kann ich auf Wunsch posten ), wo man gegen IMHO 100 EU ( US$ ? ) seinen PP Pass in 7 Werktagen erhalten kann.

Da ich weiß, das die Belaruspässe 20 Jahre ( ab 60 , 40 Jahre ) gültig sind, und dies auch bleiben, wenn der Namen geändert wurde, würde ich nochmal bei der ABH vorsprechen, und sie auch die gesetzlichen Regelungen in Belarus hinweisen. Denn NUR Belarus entscheidet, ob der Pass gültig ist, oder nicht. Ist der gültig, muss die ABH die AE verlängern.

Seit ihr eh in Belarus in der nächsten Zeit, würde ich da einen neuen Pass machen. Aber die Dokumente die sie für einen PP Pass haben wollen sind recht umfangreich. Hat deine Frau zb. in Belarus studiert, und danach nicht 5 Jahre für den Staat gearbeitet, werden die sicherlich noch Geld haben wollen. ( 4000-15000 EU sind mir bekannt) Ohne Zahlung kein Pass. Also genau informieren. Ich schick dir gleich mal meine Telefonnummer. Ist einfacher.

Michael
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Olaf215
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i4a rocks!


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: PP - Pass oder P - Pass ???
Antwort #2 - 06.12.2008 um 18:12:15
 
Super, danke für die Antwort!
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michaelxcb
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: PP - Pass oder P - Pass ???
Antwort #3 - 24.06.2014 um 13:23:41
 
Hallo,

kann mir jemend bitte schreiben, ob die Angaben oben noch aktuell sind, welche Unterlagen für einen PP- Pass erforderlich sind und was das kostet?

Danke
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 24.06.2014 um 14:06:46
 
michaelxcb schrieb am 24.06.2014 um 13:23:41:
ob die Angaben oben noch aktuell sind, welche Unterlagen für einen PP- Pass erforderlich sind und was das kostet?Danke 

Wirklich aktuelle und kompetente Informationen bekommst Du mit Sicherheit hier:

http://germany.mfa.gov.by/de/konsularwesen/
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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