Von der Deutschen Seite her gesehen, ist es egal. Es wäre sogar möglich, eine
AE mit dem alten Passe zu erhalten.
Die
ABH hat zu prüfen, ob der Belarus Pass noch gültig ist. ( Wegen Passpflicht des Ausländers ) Da ich selbst mit einer Belarussin verheiratet bin, weiß ich, das trotz der Namesänderung, der alte Pass weiter gültig bleibt. Zur not kann sie sich in Bonn einen Stempel in den Pass machen lassen, der dies bestätigt. Kostet 45 EU und sie braucht dazu die Eheurkunde mit Apostille, in Russischer Übersetzung.
Die
ABH kann nicht einfach so einen neuen Pass verlangen ! Die meisten
ABH ´s die ich kenne, schreiben in der
AE : Nach Deutschem Namesrecht : XXXXXXXX
Nun zum PP Pass. ( P Pass ist mir gänzlich unbekannt )
IMHO gibt es 2 arten von Pässen.
Einmal beginnt die Pass ID mit KH , das sind Pässe für Leute die in Belarus gemeldet sind.
Einmal beginnt die ID mit PP, das sind Pässe für Leute die im Ausland gemeldet sind.
Meine Informationen nach ( sind schon ein paar Tage alt), kann man in der Botschaft keine Pässe mehr beantragen. Es gibt aber einen Service in Belarus ( Nummer kann ich auf Wunsch posten ), wo man gegen
IMHO 100 EU ( US$ ? ) seinen PP Pass in 7 Werktagen erhalten kann.
Da ich weiß, das die Belaruspässe 20 Jahre ( ab 60 , 40 Jahre ) gültig sind, und dies auch bleiben, wenn der Namen geändert wurde, würde ich nochmal bei der
ABH vorsprechen, und sie auch die gesetzlichen Regelungen in Belarus hinweisen. Denn NUR Belarus entscheidet, ob der Pass gültig ist, oder nicht. Ist der gültig, muss die
ABH die
AE verlängern.
Seit ihr eh in Belarus in der nächsten Zeit, würde ich da einen neuen Pass machen. Aber die Dokumente die sie für einen PP Pass haben wollen sind recht umfangreich. Hat deine Frau zb. in Belarus studiert, und danach nicht 5 Jahre für den Staat gearbeitet, werden die sicherlich noch Geld haben wollen. ( 4000-15000 EU sind mir bekannt) Ohne Zahlung kein Pass. Also genau informieren. Ich schick dir gleich mal meine Telefonnummer. Ist einfacher.
Michael