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Hilfe!!brauche dringend Hilfe!! (Gelesen: 2.293 mal)
kokiko
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28.11.2008 um 11:43:50
 
hallo mein freund war an der universität kaiserslautern angeschrieben der hat gewechselt für die FH friedberg selbe fachrichtung als der dort an der behörde gegangen ist um die name ´der uni in sein visum zu ändern erfährt er dass er nicht mehr wechselt darf weil er schon in 6 semester war ...ihm fehlte aber in kaiserslautern nur 2 klausuren zum vordiplom aber der bekommt dort kein platzt mehr und jetzt wurde sein visum verkürz und hat nur noch 1 monat um sein problem zu regeln wie kann er denn machen?kann mir bitte jemand helfen ?kann leider nicht mehr schlaffen wie den auch noch ... unentschlossen weinend
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« Zuletzt geändert: 28.11.2008 um 12:21:53 von kokiko »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 28.11.2008 um 12:26:16
 
Er hätte grundsätzlich vorher fragen müssen. Dass das nicht erlaubt ist, ist doch klar.

Was man nachträglich noch machen kann, weiß ich auch nicht. Er sollte sofort zur Beratung der Uni Kaiserslautern gehen und dort fragen, ob er den Wechsel rückgängig machen kann.
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kokiko
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Antwort #2 - 28.11.2008 um 12:36:57
 
an der beratung war er schon ihm wurde gesagt dass er nicht mehr rückgängig machen kann existiert wirklich ein gesetzt der das verbietet ?weil ich kenne ja viele die auch wie ihm gewechselt haben ohne probleme .da der auch nicht die fachrichtung gewechselt hat und der wurde auch noch eingestuft an der fh ..
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Ulf
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Antwort #3 - 28.11.2008 um 12:45:11
 
kokiko schrieb am 28.11.2008 um 12:36:57:
an der beratung war er schon ihm wurde gesagt dass er nicht mehr rückgängig machen kann existiert wirklich ein gesetzt der das verbietet ?weil ich kenne ja viele die auch wie ihm gewechselt haben ohne probleme ...


Die haben vielleicht vorher gefragt, ob das in Ordnung geht. Hatte er einen besonderen Grund, so kurz vor dem Vordiplom der Uni zu entsagen? Sorge um das Bestehen im zweiten Anlauf?

Gruß, ULF
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maki
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Antwort #4 - 28.11.2008 um 12:47:24
 
kokiko schrieb am 28.11.2008 um 12:36:57:
an der beratung war er schon ihm wurde gesagt dass er nicht mehr rückgängig machen kann existiert wirklich ein gesetzt der das verbietet ?

Ja, lies dir doch mal die FAQ zum Studienaufenthalte durch.
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kokiko
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Antwort #5 - 28.11.2008 um 12:55:17
 
jup der hatte angst vor eine prüfung in kaiserslautern und studium an der FH friedberg ist kürzer und einfacher deshalb hat er gewechselt und 2 freunde von ihm hatten für die selbe Fh 1 semester vorher gewechselt ohne probleme und der hatte schon seine klausuren annerkant bekommen  an der Fh nach diese semester hätte er der vordiplom haben können .
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reinhard
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Antwort #6 - 28.11.2008 um 17:50:41
 
kokiko schrieb am 28.11.2008 um 12:55:17:
jup der hatte angst vor eine prüfung in kaiserslautern und studium an der FH friedberg ist kürzer und einfacher deshalb hat er gewechselt und 2 freunde von ihm hatten für die selbe Fh 1 semester vorher gewechselt ohne probleme und der hatte schon seine klausuren annerkant bekommen  an der Fh nach diese semester hätte er der vordiplom haben können .


Die Freunde hatten vor ihm ohne Probleme gewechselt, weil sie vorher gefragt, beantragt, auf die Erlaubnis gewartet und es dann erst gemacht haben.

Nein, wenn Dein Freund erst alles falsch macht und dann fragt, und ihm dann gesagt wird, er kann es nicht mehr rückgängig machen, endet jetzt einfach seine Aufenthaltserlaubnis. Er wird jetzt ausländerrechtlich als normaler Studienabbrecher behandelt.
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kokiko
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Antwort #7 - 02.12.2008 um 14:50:03
 
hallo danke für die antworten ja mein kumpel ist wieder bei der behörde in kaiserslautern gegangen da hat er mit dem chef gesprochen und anscheinend fand er kein problem damit dass er die uni gewechselt hat da er gute noten hatte und versteht selber nicht warum die problemen hier machen der hat selber angerufen leider die personen die zuständig für mein kumpel ist nicht da war ...und jetzt ruf mein kumpel an um ein termin zu vereinbaren die bekommt er immer net wie soll er denn jetzt weiter machen ?in gericht oder ein rechtantwalt nehemen ?da der jetzt die zustimmung der chef der andere behörde hat zu wechselt ... hä?
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reinhard
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Antwort #8 - 02.12.2008 um 15:10:51
 
Er sollte einfach genau so weitermachen. Wenn der Chef der Ausländerbehörde ihm hilft, ist das viel besser als ein Rechtsanwalt.

Zu welchem Gericht sollte er gehen? Das ist Unsinn.

VORHER fragen, dann ist alles okay. Hinterher kann man nur hoffen, dass man sich trotzdem noch mit beiden Ausländerbehörden einigen kann.
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