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Dokumentenprüfung phil Ehefrau, unehelich BC Mutter fehlt (Gelesen: 1.249 mal)
railman1967
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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17.10.2008 um 15:37:06
 
Ein Bekannter von mir hat vor 3 Monaten auf den Philippinen seine phil Freundin geheiratet. Seine Freundin ist eine Spätregistrierte. Daher ist es erforderlich das für das Familienzusammenführungsvisum eine Dokumentenprüfung durchgeführt wird. Die Eltern seiner jetzigen Frau sind allerdings nicht verheiratet. Daher existiert auch keine Heiratsurkunde. Alternativ muß man nun die Geburtsurkunden der Eltern einreichen. Es stellte sich jetzt heraus, das es für die Mutter seiner Frau keinen Eintrag bei dem National Statistic Office (NSO) gibt. Die Mutter will jetzt nachfragen ob es einen Eintrag im lokalen Geburtsregister gibt.

Mein Bekannter ist jetzt ein wenig in Sorge, was ist wenn es auch dort keinen Antrag gibt, bzw. was kann man tun? Läßt sich ein solcher Eintrag nachtragen und wäre das zulässig? Oder wäre ein DNA Test (also wie bei Kindern) eine Option?
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 17.10.2008 um 17:47:13
 
Hallo railman,

Zunächst muss man dafür sorge tragen, dass die Hauptdokumente des Antragstellers  (Geb-urkunde, CENOMAR, Pass) in Ordnung sind.
Die sollte man auch, im Fall von Fehlern amtlich korrigieren lassen.

Alle anderen Dokumente, die von der Botschaft gefordert werden, gehören zu den sogenannten "antragsunterstützenden" Dokumenten. Das sind Geburtsurkundn der Geschwister, Heiratsurkunde der Eltern, Baptismal.... Es ist schön wenn diese Urkunden vorhanden sind, aber keine Botschaft kann Euch zwingen, die Papiere von Eltern oder Geschwister in Ordnung zu bringen.
Schildert der Botschaft die aktuelle Dokumentenlage; reicht nur das ein, was vorhanden ist. Es ist der Job der Urkundenprüfer,  Nachforschungen zu stellen und die Identität zu klären. Natürlich sollte man kooperativ mitarbeiten.

Es ist schon erstaunlich, welche Blüten das manchmal treibt. Es gibt Antragsteller, die sich extra taufen lassen, weil von der Botschaft das Baptismal gefordert wird. Welche Aussagekraft, soll denn ein gerade erstelltes Baptismal bezüglich der Identität haben?
Ebenso ist der DNA Nachweis überflüssig. Schiesslich geht es nicht darum zu beweisen, dass man leibliches Kind der Eltern ist ...... was im Prinzip rechtlich sowieso egal ist...

Also einfach das an Dokumenten einreichen, was da ist. Bei Antragstellung  schriftlich erklären, warum gewisse Dokumente fehlen.

Gruss

hge
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