hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Hallo railman,
Zunächst muss man dafür sorge tragen, dass die Hauptdokumente des Antragstellers (Geb-urkunde, CENOMAR, Pass) in Ordnung sind. Die sollte man auch, im Fall von Fehlern amtlich korrigieren lassen.
Alle anderen Dokumente, die von der Botschaft gefordert werden, gehören zu den sogenannten "antragsunterstützenden" Dokumenten. Das sind Geburtsurkundn der Geschwister, Heiratsurkunde der Eltern, Baptismal.... Es ist schön wenn diese Urkunden vorhanden sind, aber keine Botschaft kann Euch zwingen, die Papiere von Eltern oder Geschwister in Ordnung zu bringen. Schildert der Botschaft die aktuelle Dokumentenlage; reicht nur das ein, was vorhanden ist. Es ist der Job der Urkundenprüfer, Nachforschungen zu stellen und die Identität zu klären. Natürlich sollte man kooperativ mitarbeiten.
Es ist schon erstaunlich, welche Blüten das manchmal treibt. Es gibt Antragsteller, die sich extra taufen lassen, weil von der Botschaft das Baptismal gefordert wird. Welche Aussagekraft, soll denn ein gerade erstelltes Baptismal bezüglich der Identität haben? Ebenso ist der DNA Nachweis überflüssig. Schiesslich geht es nicht darum zu beweisen, dass man leibliches Kind der Eltern ist ...... was im Prinzip rechtlich sowieso egal ist...
Also einfach das an Dokumenten einreichen, was da ist. Bei Antragstellung schriftlich erklären, warum gewisse Dokumente fehlen.
Gruss
hge
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