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2 Pässe: Nigeria und Deutschland möglich?? (Gelesen: 2.031 mal)
Elti
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06.10.2008 um 16:20:04
 
Hallo, jemand sagte  mir, dass man als nigerianischer Staatsbürger den nig.Pass neuerdings behalten darf, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Ist das wirklich so? Oder nur unter den im Gesetz erwähnten Bedingungen? Es gibt ja auch Staaten auf einer Liste(wo finde ich diese??) die es ihren Mitbürgern nicht erlauben, den Pass aufzugeben oder man kann eben nicht mehr in sein (ehemaliges) Heimatland einreisen. Wo kann ich mehr darüber erfahren??
Danke für eure Tipps!
Gruß
Elti
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maki
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Antwort #1 - 06.10.2008 um 16:27:48
 
Elti schrieb am 06.10.2008 um 16:20:04:
Hallo, jemand sagtemir, dass man als nigerianischer Staatsbürger den nig.Pass neuerdings behalten darf, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Ist das wirklich so?

Nein, zumindest ist mir (Laie) nix bekannt, die nigerianische Sta. musste bis jetzt immer abgelegt werden bei Einbürgerung in den deutschen Staatenverband.

HvM wird in §12 StAG geregelt.
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Ralf
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Antwort #2 - 06.10.2008 um 16:34:40
 
Elti schrieb am 06.10.2008 um 16:20:04:
Hallo, jemand sagtemir, dass man als nigerianischer Staatsbürger den nig.Pass neuerdings behalten darf, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Ist das wirklich so?

Manche Leute erzählen viel. Ich habe davon noch nichts
gehört.
Hinweise zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/doppelte.htm

Der letzte Link dorf führt auch zu der Liste.
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Buscher
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Antwort #3 - 07.10.2008 um 13:55:33
 
Zumindest für NRW gilt:

Nigeria entlässt auf Antrag aus der StAng. Wenn man die EBZ dort vorlegt, bekommt man binnen weniger Tage eine Bescheinigung, dass die nigerianische StAng verloren sei, sobald der Verlust in Lagos registriert würde. Es ist aber bekannt, dass derzeit solche Registrierungen nicht erfolgen und daher erfolgt die EB unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit.
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Elti
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Antwort #4 - 07.10.2008 um 15:10:34
 
Danke euch! Nachdem ich die Antwort von Ralf gelesen hatt incl. der angegebenen links, dachte ich : Alles klar! Geht also nicht.
Als ich dann weiterlas im Artikel von Buscher, war ich wieder durcheinander... Kannst du (Buscher) das nochmal genau erklären, was du meinst!
Danke
Elti
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Buscher
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Antwort #5 - 07.10.2008 um 16:13:32
 
@ Elti

Wenn die Einbürgerungszusicherung erteilt ist, muss man zum Konsulat fahren und dort einen Verzichtsantrag stellen. Dann gibt es ganz schnell -habe Fälle erlebt unter einer Woche- eine Bescheinigung in grünem Druck, die aussagt, dass auf die nigerianische Staatsangehörigkeit verzichtet wurde. Ich habe sogar solche Bescheinigungen in Deutsch gesehen. Die Bescheinigung bedeutet aber noch nicht viel, sondern der Verzicht wird erst mit der Registrierung im Zentralstandesamt in Lagos wirksam. Dabei wird der Pass eingezogen.

Solche Registrierungen passieren aber derzeit gar nicht. Deshalb könnte der Antragsteller nie eingebürgert werden. Da das bekannt ist, erfolgt die Einbürgerung mit Mehrstaatigkeit. Im ERgebnis behält der Antragsteller beide Staatsangehörigkeiten, aber der nigerianische Pass ist eingezogen.

Eine Entlassungsbescheinigung habe ich nur ein einziges Mal gesehen und dieser Fall war dann der Musterfall, mit dem erklärt wurde, dass es auch mal klappen kann. Aber das ist lange her.
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