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Verzicht auf Sprachtest (Gelesen: 1.244 mal)
Landgraf
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verzicht auf Sprachtest
25.09.2008 um 14:59:31
 
Hallo ins Forum,

In den Anwendungshinweise zum StAGNr. 10.1.1.6 steht:

... es sei den der Einbürgerungsbewerber verfügt nach der in einem persönlichen Gespräch gewonnenen Überzeugung der Staatsangehörigkeitsbehörde offensichtlich über die geforderten Sprachkenntnisse. In diesen Fällen kann auf einen Sprachtest verzichtet werden.

Welche Kriterien werden hier angewandt? Wo kann man eine Grenze ziehen? Wird generell ein Sprachtest verlangt?

Danke!
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Mena
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Beiträge: 106
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verzicht auf Sprachtest
Antwort #1 - 25.09.2008 um 15:07:06
 
Aus eigener Erfahrung bei uns hier in Hessen:
Es wurde uns mitgeteilt, dass der Sprachtest MUSS ist. Er nimmt sogar an, dass es deshalb weniger Einbürgerungen geben wird.
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tapir
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Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.09.2008 um 18:02:43
 
Mena schrieb am 25.09.2008 um 15:07:06:
Es wurde uns mitgeteilt, dass der Sprachtest MUSS ist. 

Hm, "es" wurde uns mitgeteilt, wer hat das mitgeteilt? Auch in Hessen gilt der Vorrang des Gesetzes, Art. 20 Abs. 3 GG. Das Gesetz verlangt ausreichende Sprachkenntnisse, von Test steht da nichts. Spricht einer fließend deutsch und verlangt die Behörde einen Test, haut ihr das jedes VG um die Ohren.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 25.09.2008 um 23:25:42
 
tapir schrieb am 25.09.2008 um 18:02:43:
Spricht einer fließend deutsch und verlangt die Behörde einen Test, haut ihr das jedes VG um die Ohren.

Sehe ich nicht so pauschal, denn Deutschkenntnisse sind
im Regelfall auch in schriftlicher Form erforderlich. Gut
deutsch sprechen alleine reicht demnach nicht aus.
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