Leider habe ich damals in Mexiko geheiratet, kann also nichts zu den Formalitäten auf deutschen Standesämtern sagen, nur so viel, dass jedes Standesamt sich anscheinend ihre ganz speziellen Anforderungen an die Trauwilligen einfallen lässt.
Muki schrieb am 23.09.2008 um 21:34:10:Nach mexikanischer Sicht ist es so, dass Güterrecht egal ob gemeinsam oder getrennt, immer über einen Notar geregelt werden muss.
Auch in Mexiko handhabt das jeder Bundesstaat nach dem dort geltenden Recht, aber was ich so mitbekommen habe, ist
die Erklärung zum Güterstand in den allermeisten Fällen
eine formlose, mündliche Sache, die bei der Anmeldung der Heiratsabsicht gegenüber dem Standesbeamten (meist sogar nur gegenüber der aufnehmenden Schreibkraft) abgegeben wird...
Wir haben damals einfach "Gütertrennung" (
bienes separados) gesagt, das entsprechende Kästchen wurde auf dem Aufnahmeformular angekreuzt, und auf unserer Heiratsurkunde erschien auch das entsprechende - also nix Notar!
In Mexiko basiert das Zivilrecht auf den "
Code Napoleon", und die Zugewinngemeinschaft (
sociedad de gananciales oder
régimen de partición de ganancias) ist dort tatsächlich weitestgehend unbekannt.
Vielleicht hilft auch eine Rückversicherung bei der mexikanischen Botschaft/Konsulat (betreffs der Formalia des Bundesstaates des mex. Verlobten)...