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Ehevertrag für Eheschließung Deutsch-Mexikanisch (Gelesen: 5.491 mal)
Luce
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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22.09.2008 um 17:55:56
 
Hallo,
ich bin deutsche Staatsbürgerin, mein Verlobter Mexikaner. Nach ersten Gedanken in Dänemark zu heiraten, wollten wir es wenigsten hier in Deutschland versucht haben. Mir ist es nämlich lieber in dem Land zu heiraten, in dem ich lebe.
Gestern waren mein Verlobter, ich und eine Dolmetscherin beim Standesamt und haben alle Dokumente eingereicht. Nun fehlte nur noch der notarielle Ehevertrag! So habe ich heute den ganzen Tag damit verbracht, Notare in der Stadt anzurufen, einige meldeten sich sogar zurück und waren überrascht, dass ich nun einen Ehevertrag unterschreiben will (egal was drin steht). Das ist nämlich im Moment der Fall.
Kennt sich jemand damit aus? Müssen wir wirklich diesen Ehevertrag beim Oberlandesgericht einreichen um überhaupt erst heiraten zu können?
Wurde das auch anderen Paaren verlangt?

Gruß,
Luce
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Muki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.09.2008 um 20:37:24
 
Hallo Luce

ich habe gesucht und gesucht, konnte jedoch keine dahingehende Bestimmung finden, was mich nicht wunderte.

Könntest Du nicht den Standesbeamten fragen (reicht auch ein Anruf) aufgrund welches Gesetztes und Paragraphen Du das brauchst. Das ist denk ich der leichteste Weg, dann kann man leichter Helfen. Vielleicht war es ja auch nur ein Missverständnis.

Muki
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.09.2008 um 08:59:18
 
Luce schrieb am 22.09.2008 um 17:55:56:
Müssen wir wirklich diesen Ehevertrag beim Oberlandesgericht einreichen um überhaupt erst heiraten zu können?

davon hab ich noch nie gehört
wer erzählt denn sowas ?????

ein Ehevertrag ist doch kein Muss - sowas schließt man freiwillig ab oder gar nicht
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Alien20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.09.2008 um 09:07:48
 
Kann es sein, dass das mexikanische Recht das vorschreibt? Dann würde auch das deutsche Standesamt einen Ehevertrag verlangen.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #4 - 23.09.2008 um 09:55:23
 
Hallo Luce,

Dein Problem scheint nicht ganz neu zu sein. Es wurde in
diesem Mexico-Forum
schon einige male diskutiert - 100% schlau geworden bin ich dadurch freilich nicht (vielleicht gelingt Dir das) - allerdings hat es dort mal einen Verweis darauf gegeben, das dt. Standesbamte "mexikanisches Recht" zu berücksichtigen hätten.

In anderem Kontext glaube ich aber auch schon mal gelesen zu haben, dass es in Mexico auch die Gütergemeinschaft (sociedad conyugal) gibt. Anderswo stand sogar, dass in Mexico zum Zeitpunkt der Ehe das Paar eine Erklärung zum gewählten Güterstand abgeben muss. - Das hieße dann, dass zwar nicht unbedingt ein Ehevertrag geschlossen werden muss, aber ggf. eine notariell bestätigte Erklärung zum gewählten Güterstand Voraussetzung für die Eheschließung ist. Ggf. liegt hier die Erklärung für die Dir gegebene Anforderung.

Einige aus meiner Sich relativ interessante threads aus dem genannten Mexico-Forum findest Du
hier
,
hier
(vor allem die Antwort von user: Yonosoy Marinero) und
hier
.

(Blaues bitte jeweils anklicken!)

Vielleicht kannst Du ja selbst noch etwas stöbern oder direkt eine Anfrage dort formulieren, vor allem dann, wenn hier niemand (z.B. aufgrund eigener Erfahrung) weiter helfen kann.

Ich hoffe, das gepostete hilft irgendwie weiter, auch wenn damit nur erst einmal ein Anfang gemacht ist.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Muki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.09.2008 um 21:34:10
 
Das hat mich jetzt alles so interessiert dass ich einen Freund aus Mexiko gefragt habe.

Nach mexikanischer Sicht ist es so, dass Güterrecht egal ob gemeinsam oder getrennt, immer über einen Notar geregelt werden muss.

Dass aber, wenn man gemeinsames Güterrecht beantragt, man nur unter Notarieller Beglaubigung darauf Hinweisen muss, dass das gemeinsame Güterrecht einvernehmlich nach geltendem deutschen Recht ausübt wird.

Das sollte dann langen. Was der Haken bei der Sache ist, die Vereinbarung muss dann in beiden Sprachen erstellt werden, was das ganze schwieriger macht aber kein Hindernis sein dürfte.

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Sphynx
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Antwort #6 - 24.09.2008 um 16:19:56
 
Leider habe ich damals in Mexiko geheiratet, kann also nichts zu den Formalitäten auf deutschen Standesämtern sagen, nur so viel, dass jedes Standesamt sich anscheinend ihre ganz speziellen Anforderungen an die Trauwilligen einfallen lässt.

Muki schrieb am 23.09.2008 um 21:34:10:
Nach mexikanischer Sicht ist es so, dass Güterrecht egal ob gemeinsam oder getrennt, immer über einen Notar geregelt werden muss.


Auch in Mexiko handhabt das jeder Bundesstaat nach dem dort geltenden Recht, aber was ich so mitbekommen habe, ist die Erklärung zum Güterstand in den allermeisten Fällen eine formlose, mündliche Sache, die bei der Anmeldung der Heiratsabsicht gegenüber dem Standesbeamten (meist sogar nur gegenüber der aufnehmenden Schreibkraft) abgegeben wird...

Wir haben damals einfach "Gütertrennung" (bienes separados) gesagt, das entsprechende Kästchen wurde auf dem Aufnahmeformular angekreuzt, und auf unserer Heiratsurkunde erschien auch das entsprechende - also nix Notar!

In Mexiko basiert das Zivilrecht auf den "Code Napoleon", und die Zugewinngemeinschaft (sociedad de gananciales oder régimen de partición de ganancias) ist dort tatsächlich weitestgehend unbekannt.

Vielleicht hilft auch eine Rückversicherung bei der mexikanischen Botschaft/Konsulat (betreffs der Formalia des Bundesstaates des mex. Verlobten)...
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Antwort #7 - 24.09.2008 um 16:49:04
 
Nachtrag: der derzeit in Mexiko noch üblichste Güterstand ist aber "bienes mancomunados" = Gütergemeinschaft.

Nachtrag die Zweite: ich kann mir, glaube ich, jetzt erklären, warum der deutsche Standesbeamte einen Ehevertrag (notariell) sehen will: es handelt sich um eine falsche Interpretation des Ausdrucks "firma del contrato matrimonial" (Unterzeichnung des Ehevertrages). Damit ist aber schlicht und ergreifend die Heiratsurkunde (die ja im Grunde ein Vertrag darstellt) gemeint... Wer mal (auf spanisch) lesen mag: http://www.publiboda.com/tramites_mexico/index.html
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« Zuletzt geändert: 24.09.2008 um 17:00:31 von Sphynx »  

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Antwort #8 - 24.09.2008 um 17:39:06
 
Sphynx schrieb am 24.09.2008 um 16:49:04:
ich kann mir, glaube ich, jetzt erklären, warum der deutsche Standesbeamte einen Ehevertrag (notariell) sehen will: es handelt sich um eine falsche Interpretation des Ausdrucks

Dies Falschübersetzung, wenn es so ist, wäre ja keine Seltenheit.
Soweit mir bekannt ist, gibt es jedoch keine Internen Weisungen dass man in DE so vorgehen müsste.
Sollte das die STa Beamtin selbst übersetzt haben, fehlt Ihr hier dir Berechtigung hierfür dieses in ihren Amtshandlungen umzusetzen.

Muki
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