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Strafanzeige bei Scheinehe (Gelesen: 2.754 mal)
Franziskus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Strafanzeige bei Scheinehe
07.09.2008 um 23:42:06
 
Ich stelle diese Frage vor allem an die Mitarbeiter(innen) der Ausländerbehörden bzw. Botschaften/Konsulate:

Wenn aufgrund eines bestehenden Scheineheverdachts ein Visum nicht erteilt oder eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt / verlängert wird, wird dies dann IMMER der Staatsanwaltschaft / Polizei mitgeteilt oder entscheidet dies jeder Mitarbeiter in "eigener Verantwortung". Gibt es dazu quasi "interne Vorschriften"? Wie wird verfahren, wenn ein Ausländer/Deutscher gegenüber der ABH / Botschaft das Eingehen einer Scheinehe eingesteht? Erfolgt auch dann immer eine Mitteilung?

Mich würde einfach die allgemeine Praxis / Übung zu diesem Thema interessieren. Von vielen Jobcentern ist mir bekannt, dass hier beim Verdacht des Sozialhilfebetrugs nicht selten eine Meldung an Polizei/Staatsanwaltschaft unterbleibt...

Danke für Antworten von den "Praktikern" Smiley
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.09.2008 um 23:45:24
 
Hier geht es ja eher um Strafvorschriften etc. daher
passt das hier besser.

Gegenfrage sei erlaubt, mit welcher Intention du das
hier thematisierst? Etwas seltsam!   unentschlossen
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Franziskus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.09.2008 um 01:42:35
 
Hallo fons,

ich hab jura studiert und das 1. Staatsexamen gemacht. Hab während des Studiums ein Praktikum bei einer ABH gemacht und interessiere mich seitdem sehr fürs Ausländerrecht. In meinem jetzigen Job (ohne 2. Staatsexamen) hab ich mit Jura kaum noch was am Hut, berate aber seit ca. einem halben Jahr ehrenamtlich in einer Beratungstelle (nicht nur für Ausländerrecht). Hier kommen auch viele Ausländer / Deutsche, die Fragen zu ausländerrechtlichen Problemen haben.

Nun hab ich einen Deutschen, der eine Scheinehe eingegangen ist und mich um Rat gefragt hat, wie wahrscheinlich eine Anzeige ist. Deshalb meine Frage. Ich würde ihm grundsätzlich (auch wegen der erdrückenden Bweislage) zu einer Selbstanzeige raten. Dieser Rat wäre aber vielleicht doch nicht so gut, wenn mit einer Anzeige durch die ABH nicht (unbedingt) zu rechnen ist.

Noch zur Info: Die Sache ist schon beim VG, weil die Frau auf Erteilung des Visums geklagt hat, nachdem die Botschaft es abgelehnt hat.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 08.09.2008 um 07:52:22
 
Franziskus schrieb am 07.09.2008 um 23:42:06:
Von vielen Jobcentern ist mir bekannt, dass hier beim Verdacht des Sozialhilfebetrugs nicht selten eine Meldung an Polizei/Staatsanwaltschaft unterbleibt...

Hi,

kenne ich auch aus der Verdacht-Scheinehen-Praxis,
in der überwiegenden Zahl der Fälle gehe ich aber da-
von aus, dass die "Meldungen" rausgehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Muleta
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Antwort #4 - 08.09.2008 um 08:09:09
 
Franziskus schrieb am 08.09.2008 um 01:42:35:
Nun hab ich einen Deutschen, der eine Scheinehe eingegangen ist und mich um Rat gefragt hat, wie wahrscheinlich eine Anzeige ist. Deshalb meine Frage. Ich würde ihm grundsätzlich (auch wegen der erdrückenden Bweislage) zu einer Selbstanzeige raten. Dieser Rat wäre aber vielleicht doch nicht so gut, wenn mit einer Anzeige durch die ABH nicht (unbedingt) zu rechnen ist.


Strafbarkeit des Deutschen bei entsprechender Handlungsweise gem. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG grds. gegeben (aber keine Strafbarkeit des Ausländers!). Anzeige würde, wenn überhaupt, idR erst nach Abschluss des VG-Verfahrens kommen. Isolierte Anzeigen gegen Deutsche sind m.E. eher selten und werden dann meistens eingestellt. Keine Einstellung ist zu erwarten, wenn nennenswerte Geldbeträge geflossen sind.

Unabhängig von der Wahrscheinlichkeit einer Anzeige durch die Behörde: eine Selbstanzeige bringt im ordinären Strafrecht meist keinerlei Vorteil. Wie will sich der Deutsche denn im VG-Verfahren verhalten?!?

Muleta
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Franziskus
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Antwort #5 - 08.09.2008 um 08:37:52
 
Danke schonmal für Eure Antworten.

Beim VG ist er als Zeuge geladen und wird hier die Wahrheit sagen, weil die Beweislage in Richtung Scheinehe erdrückend ist...

Außerdem will er, dass die Sache endlich vorbei ist.

Außerdem muss ja nicht noch eine uneidliche Falschaussage hinzukommen...

Tippi   Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

@ muleta: warum macht sich der Ausländer nicht strafbar?
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« Zuletzt geändert: 08.09.2008 um 08:59:13 von Tippi »  
 
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Franziskus
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Antwort #6 - 08.09.2008 um 09:36:34
 
Frage an muleta zurück, habs schon nachgeschaut Smiley
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Muleta
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Antwort #7 - 08.09.2008 um 10:13:27
 
Franziskus schrieb am 08.09.2008 um 08:37:52:
Beim VG ist er als Zeuge geladen und wird hier die Wahrheit sagen, weil die Beweislage in Richtung Scheinehe erdrückend ist...


auch eine lediglich formell bestehende Ehe würde zu einem Zeugnisverweigerungsrecht führen. Soweit das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wird, ist ein Auftreten als Zeuge ohnehin nicht erforderlich.

Zitat:
Außerdem will er, dass die Sache endlich vorbei ist.


wenn das die Motivation ist, sind die Leute meist ohnehin nicht mehr aufzuhalten und wollen umfassend "reinen Tisch" machen. Dafür werden sie dann von der Justiz noch als abschreckendes Beispiel bestraft (denn allen anderen kann man eine Straftat meist nicht nachweisen).

Muleta
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