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unbeschränkte AE ab wann für Ehefrau (Gelesen: 1.080 mal)
convar
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Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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05.09.2008 um 18:28:42
 
Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind nun seit DEZ.2003 verheiratet,
wir leben gemeinsam in Deutschland seit April 2005 in Deutschland

meine Frau bekam zunächst eine
AE für 1 Jahr, dann eine
AE für 2 Jahre und jetzt wieder eine
AE für 2 Jahre

meine Frau ist Ehefrau, ich bin normaler Arbeitnehme und meine Frau ist über mich familienversichert bei der AOK

Frage:
1.) ab wann hat meine Frau denn einen Rechtsanspruch auf eine
     unbegrenzte AE und
2.) bitte ich um einen Quellennachweis für diese Rechtsvorschrift

vielen Dank
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.09.2008 um 19:40:30
 
convar schrieb am 05.09.2008 um 18:28:42:
1.) ab wann hat meine Frau denn einen Rechtsanspruch auf eine
    unbegrenzte AE und
2.) bitte ich um einen Quellennachweis für diese Rechtsvorschrift


Heißt jetzt NE.

§ 28
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.


Also ab sofort, wenn Euer/Dein Einkommen reicht. Kann dauern, wenn noch Sicherheitsprüfungen etc. anstehen. Beachte: Ist kein uneingeschränkter Rechtsanspruch.

Gruß, ULF
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convar
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Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.09.2008 um 19:49:09
 
Hallo Ulf,
lieben Dank für die Info

meine Frau kommt kommendes Wochenende vom "Heimaturlaub" zurück -
wenn wir dann wieder zusammen sind werden wir gemeinsam einen Antrag an die Ausländerbehörde schicken,
ich füge dann wieder meinen Arbeitsvertrag bei

was meinst Du, so ein Antrag müsste ja jederzeit möglich sein mit Bezug auf den § und ich möchte in jedem Fall einen widerspruchsfähigen Bescheid

PS: Den Sprachkurs hat meine Frau auch gemacht
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.09.2008 um 19:55:36
 
Moin,

convar schrieb am 05.09.2008 um 19:49:09:
was meinst Du, so ein Antrag müsste ja jederzeit möglich sein mit Bezug auf den § und ich möchte in jedem Fall einen widerspruchsfähigen Bescheid


Die Sache sieht so gut aus, daß Du auf den Hinweis zum rechtsmittelfähigen Bescheid verzichten kannst. Steuerbescheid und neuere Lohnzettel können nicht schaden.
Und ja, Antrag alsbald einreichen.

Gruß, ULF
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convar
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Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.09.2008 um 20:17:05
 
das werden wir tun,
herzlichen Dank nochmal,
ein schönes Wochende noch
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