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Hochzeit mit Sprachvisum, hier oder in DK? (Gelesen: 1.611 mal)
darling99
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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29.08.2008 um 00:32:18
 
hallo und guten abend.
mir wurde gerade euer forum wärmstens empfohlen und somit gehts auch gleich los, mit der fragerei:
mein freund (dominikaner) ist mit sprachvisum in deutschland zum deutsch lernen und hat eine aufenthatserlaubnis bis juli 2009.
wir möchten gerne heiraten und überlegen jetzt, wo es einfacher wäre. hier in deutschland oder doch in dänemark?
ich habe allerdings gehört, dass sich etwas beim heiraten in DK geändert hat. meine frage ist, ob mein freund nach hochzeit in dänemark ausgewiesen werden könnte, da er ja kein hochzeitsvisum hat. mir wurde erzählt, dass leute mit befristeter aufenthaltserlaubnis gleich nach heirat in DK aus deutschland ausgewiesen worden. kann das sein??
vielen dank jetzt schon für eure antworten.
gute nacht
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.08.2008 um 00:41:55
 
darling99 schrieb am 29.08.2008 um 00:32:18:
mir wurde erzählt, dass leute mit befristeter aufenthaltserlaubnis gleich nach heirat in DK aus deutschland ausgewiesen worden. kann das sein??

Nein...

alte Mär

es geht um ganz verschiedene Dinge. Ob eben jemand
ohne erneute Ausreise eine AE bekommt zum Familien-
nachzug, oder eben ggf. ein neues Visumsverfahren er-
forderlich wird. Ausgewiesen wird deswegen sicher nie-
mand!

Auch zum Verständnis Abschiebung/Ausweisung wieder
mal der nette Hinweis auf unsere ...

Zu den Details werden andere antworten (bin zu müde)
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darling99
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.08.2008 um 00:46:09
 
wow, das ging aber schnell. danke für deine antwort.
da er ja bis juli 2009 eine aufenthaktsgenemigung hat, könnten wir in DK heiraten und falls sich die ausländerbehörde querstellen sollte, könnten wir dann während seines aufenthaltes bei der botschaft in der dominikanischen republik ein visum auf FZF beantragen??? oder meckern die dann und könnten sagen, er ist doch schon in deutschland wegen des sprachvisums. er bekomt erst das visum für FZF, wenn das andere "abgelaufen" ist??
danke auch nochmal für den tip mit den FAQ!!! ich muss mich hier erstmal zurechtfinden.
gutes nächtle
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.08.2008 um 00:54:25
 
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darling99
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 29.08.2008 um 00:55:33
 
Oups, Sorry. Passiert nicht wieder Schockiert/Erstaunt
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thom
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Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 29.08.2008 um 01:38:23
 
Mit seiner Aufenthaltserlaubnis kann er in D. oder Dk. heiraten anschließend auch hier bleiben.
Einfacher ist Dk., allerdings kann irgendwann später in D. eine genauere Überprüfungen seiner Dokumente erfolgen.
thom
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reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 29.08.2008 um 16:07:40
 
Ihr könnt einfach zusammen zu Deinem Standesamt gehen, dort bekommt Ihr zwei Listen von Dokumenten, die für eine Heirat nötig sind. Dazu müsst Ihr Euch noch überhaupt nicht festlegen. Dann wisst Ihr schon mal, ob es hier "schwer" oder "leicht" ist.

Wenn es "leicht" ist, ist das vielleicht schon die Entscheidung.

Wenn es "schwer" ist, erkundigt Ihr Euch nach den Bedingungen für das Heiraten in Dänemark, alle Infos findet Ihr auf dieser Seite unter dem Knopf "FAQ".

Bei einer Aufenthaltserlaubnis bis Sommer 2009 habt Ihr Zeit genug, alle Informationen zusammen einzuholen und dann in Ruhe zu entscheiden.

Wenn Ihr verheiratet seid, geht Ihr zur Ausländerbehörde. Nach Heirat in DE sofort, nach Heirat in DK, wenn die Dokumente hier sind.
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