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Hilfe,wie kann ich meinen Mann ausweisen lassen? (Gelesen: 4.254 mal)
schnucki
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26.08.2008 um 08:44:48
 
Guten Morgen............ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Folgendes Problem:
Ich bin Deutsche,mein Mann ist Tunesier.
Heirat 2005 in Tunesien.
Mann reiste 2007 mit FZZ Visum ein,bekam 1 Jahr Ausfenthaltsgenehmigung.
Im  Juli 2008 beantragte er wieder Aufenthalt,er bekam eine fiktionsbescheinng bis 12/08 weil er ein Strafverfahren offen hat.
Mittlerweile wurde in dieser Sache die Anzeige gegen in zurück gezogen.

Das leben ist unerträglich,er kommt und geht wann er will.............geht nicht arbeiten bezieht Alg 2.

Ich möchte mich trennen,habe Angst vor ihm,er spioniert mir hinterher,denkt da ist ein anderer Mann,dabei ist er es der in sämtlichen Chats angemeldet ist und seine gross Liebe sucht.
Und das,seit er hier eingereist ist.
Ich habe 2 Kinder und habe bedenken,das er ihnen was tut,wenn ich zum Ausländermt gehe und die Trennung anzeige.
Er ist unberechenbar,hatte meine Tochter schon mal am Hals.............er tickt aus,haut mit der Faus gegen die Wand........

Ich habe leider keinen Möglichkeit hier weg zu gehen.

Was kann ich noch machen,damit er ausreisen muss???
Bin für jeden Tip dankbar...........

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Muleta
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Antwort #1 - 26.08.2008 um 08:55:17
 
schnucki schrieb am 26.08.2008 um 08:44:48:
Was kann ich noch machen,damit er ausreisen muss???


Du kannst der ABH mitteilen, dass ihr getrennt lebt (wenn es denn wirklich so ist). Ansonsten geht Dich seine aufenthaltsrechtliche Lage nichts an und Du hast keine Möglichkeiten darauf Einfluss zu nehmen. Man kann seine Ehepartner nicht durch die ABH "entsorgen" lassen.

Bei Trennungsproblemen wäre ein Familienrechtler oder eine Hilfsorganisation/Frauenhaus der richtige Weg.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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trixie
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Antwort #2 - 26.08.2008 um 08:56:08
 
schnucki schrieb am 26.08.2008 um 08:44:48:
Ich habe 2 Kinder  

Sind das eure gemeinsamen Kinder?

trixie
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schnucki
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Antwort #3 - 26.08.2008 um 09:00:46
 
Nein,das sind nicht unsere gemeinsamen Kinder.

Was passiert,wenn ich die Trennung dem Ausländeramt melde?

Er hat doch kein eigenständiges aufenthaltsrecht...........
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maki
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Antwort #4 - 26.08.2008 um 09:17:06
 
Dann wird die ABH auf ihn zugehen, denn seine AE hat er nur wegen der ehel. LG mit dir und ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat er noch nicht erworben.

Habt ihr euch denn getrennt?
Hört sich danach an als ob ihr immer noch zusammen wohnt.
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Belgrad
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Antwort #5 - 26.08.2008 um 09:21:03
 
schnucki schrieb am 26.08.2008 um 09:00:46:
Was passiert,wenn ich die Trennung dem Ausländeramt melde?

Er hat doch kein eigenständiges aufenthaltsrecht........... 


Sein Aufenthalt wird nicht verlängert, er wird irgendwann Deutschland verlassen müssen.

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass er in diesem Fall versuchen könnte dich zu bedrohen/erpressen, sich nicht von ihm trennen zu lassen.

Gehe deshalb zur ABH, schildere den Sachverhalt, insbesondere die Bedrohungen gegen deine Tochter (ist an sich schon eine Straftat). Sie werden dich beraten.

Zur Not gehe zur Polizei und/oder lasse eine sog. Gewaltschutzverfügung bei Gericht beantragen.

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schnucki
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Antwort #6 - 26.08.2008 um 09:21:11
 
Nein,getrennt sind wir noch nicht.

Ich möchte mich gerne trennen,hab aber Angst vor ihm,denke das er dann ausrasten wird und hier alles kurz und klein schlägt..........

Ich habe Angst vor seiner Reaktion,wenn ich zur ALB gehe und die Trennung mitteile.
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schnucki
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Antwort #7 - 26.08.2008 um 09:24:08
 
Danke Belgrad............

Meine Tochter ist 15 ,sie hatte ihn angezeigt,weil er sie am Hals hatte.
Deshalb bekam er nur eine Fiktionsbescheinigung.
Mittlerweile hat sie die Anzeige zurück gezogen,weil sie Angst vor ihm hat.

Ich habe nur bedenken,das es lange ddauert,bis ich eine solchen Beschluss bei der Poöizei durch gesetzt habe.

Noch hat er uns nichts gatan.
Und in Deutschland bekaommt man leider erst Hilfe,nachdem was passiert ist......... unentschlossen
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maki
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Antwort #8 - 26.08.2008 um 09:26:39
 
Bevor du die Trennung bei der ABH meldest, musst du dich erstmal trennen.

Sorry, aber wie bereits von den anderen erwähnt "hilft" dir das AufenthG erstmal nicht weiter wenn du Angst vor deinem Mann hast.

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schnucki
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Antwort #9 - 26.08.2008 um 09:28:15
 
räumlich sind wir getrennt.
Er wird nicht ausziehen,wo soll er auch hin???

Ich koche nicht für ihn,wasche keine Wäsche mehr und schlafen tut er auf dem sofa.....

Das müsste doch reichen.........oder?
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Zkai
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Antwort #10 - 26.08.2008 um 09:30:54
 
schnucki schrieb am 26.08.2008 um 09:28:15:
räumlich sind wir getrennt.
Er wird nicht ausziehen,wo soll er auch hin???

Ich koche nicht für ihn,wasche keine Wäsche mehr und schlafen tut er auf dem sofa.....

Das müsste doch reichen.........oder?


Das reicht erstmal. Getrennt von Tisch und Bett reicht aus.

Dazu muß er oder du nicht ausziehen.
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schnucki
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Antwort #11 - 26.08.2008 um 09:35:59
 
Ich denke nur,er wird es vor der Alb bestereiten,das wir getrennt sind...........

Letztes Jahr hat er eine andere Frau kennen gelernt und ihr die Ehe versprochen,sie abgezockt.
Durch zufall hab ich es raus bekommen und konnte sie aufklären.

Sie hat mir die ganzen mails geschickt,die er ihr geschrieben hat, ich habe sie abgespeichert .
Er hat sich schon einiges geleistet....... Griesgrämig
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #12 - 26.08.2008 um 09:41:02
 
Dann wirst du es wohl offiziell machen müssen.

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Zur Not schick deine Kinder auf "Landurlaub" zur Oma oder sonstwo für die Anfangszeit, oder verkrümel dich mit ihnen.

Aber wenn du nicht zur ABH gehst, kommste nicht weiter und bei jeder anstehenden Verlängerung der Bescheinigung oder AE werdet ihr den Druck abkriegen.

Ggfs. besorgste dir noch eine Verfügung oder bei der ersten Bedrohung einen Verweis mit Hausverbot, dass er sich dann nicht mehr in der Wohnung aufhalten dürfte.



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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #13 - 26.08.2008 um 10:02:10
 
Das Ausländerrecht ist hier eigentlich nur ein "Nebenkriegsschauplatz". Natürlich solltest Du es melden, dass Ihr getrennt lebt, aber bis er dann das Land verlassen muss, das kann dauern. Wenn er es geschickt macht, kann es auch sein, dass er trotzdem einen Weg findet, in D zu bleiben.

Wichtig ist, die räumliche Trennung voranzutreiben und Deine Familie zu schützen. Da gibt es einige Möglichkeiten, auch wenn  Drohungen nur ausgesprochen, aber noch nicht umgesetzt worden sind: Polizeilicher Platzverweis, einstweilige Verfügung, Zuweisung der Ehewohnung etc. Beraten kann hierzu Dich z. B. ein Anwalt.

Übrigens das
Zitat:
Mittlerweile hat sie die Anzeige zurück gezogen,weil sie Angst vor ihm hat.

gibt es nur in amerikanischen Filmen. Körperverletzung bzw. Bedrohung sind Offizialdelikte, d.h. sie werden von Amts wegen verfolgt. Alles was Deine Tochter tun kann, ist erklären, sie hat sich geirrt bzw. sie wird nicht mehr gegen ihn aussagen. Ob daraufhin das Ermittlungsverfahren "aus Mangel an Beweisen" eingestellt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Gibt es weitere Zeugen  (warst Du dabei?), kann das Verfahren auch gegen den Willen Deiner Tochter fortgesetzt und der Täter verurteilt werden. Allerdings dürfte selbst bei einer Verurteilung das Strafmaß nicht für eine Aufenthaltsbeendigung ausreichen.

Eduard


Mick,  Änderung:
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Mick
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Antwort #14 - 26.08.2008 um 10:02:32
 
Hoi,

die ausländerrechtlichen Fragen sind beantwortet.

Ehe- und Trennungsberatung woanders suchen. Auch
kann hier keiner Fragen wie "Wird man mir glauben?"
beantwortetn können...

geschlossen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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