Das Ausländerrecht ist hier eigentlich nur ein "Nebenkriegsschauplatz". Natürlich solltest Du es melden, dass Ihr getrennt lebt, aber bis er dann das Land verlassen muss, das kann dauern. Wenn er es geschickt macht, kann es auch sein, dass er trotzdem einen Weg findet, in D zu bleiben.
Wichtig ist, die räumliche Trennung voranzutreiben und Deine Familie zu schützen. Da gibt es einige Möglichkeiten, auch wenn Drohungen nur ausgesprochen, aber noch nicht umgesetzt worden sind: Polizeilicher Platzverweis, einstweilige Verfügung, Zuweisung der Ehewohnung etc. Beraten kann hierzu Dich z. B. ein Anwalt.
Übrigens das
Zitat:Mittlerweile hat sie die Anzeige zurück gezogen,weil sie Angst vor ihm hat.
gibt es nur in amerikanischen Filmen. Körperverletzung bzw. Bedrohung sind Offizialdelikte, d.h. sie werden von Amts wegen verfolgt. Alles was Deine Tochter tun kann, ist erklären, sie hat sich geirrt bzw. sie wird nicht mehr gegen ihn aussagen. Ob daraufhin das Ermittlungsverfahren "aus Mangel an Beweisen" eingestellt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Gibt es weitere Zeugen (warst Du dabei?), kann das Verfahren auch gegen den Willen Deiner Tochter fortgesetzt und der Täter verurteilt werden. Allerdings dürfte selbst bei einer Verurteilung das Strafmaß nicht für eine Aufenthaltsbeendigung ausreichen.
Eduard
Mick, Änderung: Zitat geflickt.