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Anerkennung einer in Indien geschlossenen Ehe in D OHNE ANTRAG AUF FZF!!! (Gelesen: 4.007 mal)
Reena72
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anerkennung einer in Indien geschlossenen Ehe in D OHNE ANTRAG AUF FZF!!!
22.08.2008 um 11:43:05
 
Hallo  Smiley

Ich bin ganz neu hier und hoffe, daß mir jemand bei meinem Anliegen helfen kann.

Mein Verlobter und ich planen nächstes Jahr in Indien zu heiraten. Er ist Inder, ich bin Deutsche. Wir wollen auf lange Sicht hin NICHT in Deutschland leben, sondern in Indien. Deshalb wollen wir auch keinen Antrag auf FZF stellen.

Nach der Hochzeit werde ich für einige Zeit (max. 2 Jahre) noch in Deutschland bleiben müssen, dann zu meinem zukünftigen Mann nach Indien ziehen.
Soweit zu meiner Situation.

Jetzt zu meiner Frage, bei der mir vielleicht jemand helfen kann:

Nun würde ich die Ehe gerne zu meiner Sicherheit und auch wegen unserer (noch nicht geborenen, aber geplanten) Kinder in Deutschland registrieren lassen. Mein Verlobter ist derselben Meinung, vor allem für den Fall, daß ihm etwas zustoßen sollte. Ich sollte dann relativ problemlos mit unseren Kindern nach Deutschland ziehen können.
Ich habe versucht, alles Notwendige herauszufinden, doch so gut wie alle Informationen beziehen sich auf den Antrag zur FZF  Ärgerlich

_Benötige ich zur Registrierung der Ehe in Deutschland nur meine indische Heiratsurkunde (inkl. Deutscher Übersetzung von vereid. Übersetzer) oder noch andere Papiere?

_Muß die indische Heiratsurkunde (und ggf. weitere benötigte Dokumente) ebenfalls von den selben indischen Behörden abgestempelt worden sein wie die Dokumente zur FZF?

_Ist zur bloßen Registrierung der Ehe in Deutschland zwingend ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich, das ich dann hier so beantragen muß, als wolle ich die Ehe in Deutschland schließen? Oder reicht ein Sworn Affidavit meines Verlobten, das seine Ledigkeit beweist und vor der Eheschließung abgegeben wurde?

_Hat jemand schon Erfahrungen mit der Registrierung einer in Indien geschlossenen Ehe in Deutschland (ohne einen Antrag auf FZF zu stellen!) gemacht (seitdem die Legalisierung indischer Dokumente durch die Deutschen Auslandsvertretungen eingestellt wurde) und kann mir aus erster Hand berichten?


Das wäre es erstmal...

Liebe Grüße
Reena
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung einer in Indien geschlossenen Ehe in D OHNE ANTRAG AUF FZF!!!
Antwort #1 - 22.08.2008 um 11:48:01
 
Wie üblich hilft "Standesamt I" in Berlin ...
http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/ehe_ausland_gueltigkeit.html
Zweiter Absatz: Familienbuch beantragen. Infos etc auf derselben Webseite.

Reena72 schrieb am 22.08.2008 um 11:43:05:
Oder reicht ein Sworn Affidavit meines Verlobten, das seine Ledigkeit beweist und vor der Eheschließung abgegeben wurde?

Ömm. Nö Zwinkernd
Bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn gar nix anderes mehr geht. Üblicherweise erfolgt eine inhaltliche Prüfung der Urkunde vor Ort im Rahmen der Amtshilfe durch die Botschaft. Die beauftragt dann (auf Kosten des Antragstellers!) einen Vertrauensanwalt o.ä.
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Paule
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung einer in Indien geschlossenen Ehe in D OHNE ANTRAG AUF FZF!!!
Antwort #2 - 24.08.2008 um 12:38:16
 
Hallo Reena,

da es hier um das Verfahren in D geht, sollte es keinen Unterschied geben, zu dem wie es bei mir ablief:

Nach der Hochzeit in China habe ich das Heiratsdokument hier übersetzen lassen und konnte damit beim deutschen Standesamt den Personenstand eintragen lassen.

Das legalisierte Heiratsdokument haben wir trotz FZF in der Tat _nie_ benötigt. Auch die Ehefähigkeitsbescheinigung, die sich nach einiger Zeit als unmöglich zu beschaffendes Dokument herausstellte, war nur herausgeworfenes Geld.

Als persönliche Meinung würde ich Dir aber zumindes zur Legalisierung des Heiratsdokuments (deutsches Konsulat in Indien) raten. Alternativ kannst Du natürlich auch mit einer Übersetzung zum Standesamt gehen.

Gruß, Paule
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #3 - 24.08.2008 um 14:45:02
 
inge schrieb am 22.08.2008 um 11:48:01:
Üblicherweise erfolgt eine inhaltliche Prüfung der Urkunde vor Ort im Rahmen der Amtshilfe durch die Botschaft.

Welche Urkunde? Das Ehefähigkeitszeugnis? Siehe Frage des TS.

Wie ist das generell? Wird bei im Ausland geschlossener Ehe wirklich (so wie Paule schreibt) nachträglich noch ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates verlangt?

Noch ein Kommentar zu Paule:
Wenn Indien ein Problemstaat ist (d.h. keine Legalisierung möglich, Paule beachte bitte, das ist ein großer Unterschied zu Deinem Fall, bei Dir hat das Konsulat das Dokument legalisiert), dann würde ich schon dazu raten, irgendwann das Anerkennungsverfahren in D einzuleiten. Sonst schwebt das Damoklesschwert der Urkundenprüfung immer über einem. Das kann zum einen dazu führen, dass eine Urkundenprüfung genau dann eingeleitet wird, wenn es einem am wenigsten passt (weil man es eilig hat), zu anderen kann es passieren, dass die Urkundenüberprüfung nach einigen Jahren keine eindeutigen Ergebnisse mehr erbringt (wichtige Zeugen sind verzogen oder können sich nicht mehr genau erinnern etc.). Ich habe jedenfalls die "Anerkennung" (Eintrag ins deutsche Heiratsregister) noch auf meiner To-Do-Liste ...

Eduard
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Reena72
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung einer in Indien geschlossenen Ehe in D OHNE ANTRAG AUF FZF!!!
Antwort #4 - 24.08.2008 um 14:59:01
 
hallo paule,

im fall indien ist es etwas anders, es gibt keine legalisierung indischer urkunden durch die deutschen botschaften mehr. das wird jetzt im amtshilfeverfahren durch innerdeutsche behörden gemacht, dauert lange und kostet je nach zweck mehr oder weniger geld.

aber nachdem, was ich auf der website des standesamtes berlin 1 gelesen habe, liegt wohl das vorgehen ganz im ermessen des zuständigen standesbeamten ---
und indien steht anscheinend auf einer sog. schwarzen liste, was illegale einwanderungen nach d und scheinehen angeht...

auch in indien gibt es in den meisten bundesstaaten kein ehefähigkeitszeugnis. es kann aber alternativ ein sog. sworn affidavit erstellt werden.

ich habe schon eine menge unterschiedlicher dinge gehört. deshalb fragte ich nach einem konkreten fall, bei dem jemand seine in indien geschlossenen ehe hier in d hat eintragen lassen.

liebe grüße
reena
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