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Alles hat geklappt-dennoch Fragen! (Gelesen: 1.545 mal)
Lamour13
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15.08.2008 um 19:44:58
 
Mein Mann und ich sind nun endlich verheiratet und auch seine AE hat er problemlos erhalten... Smiley
Er ist Afrikaner und möchte im September ein weiteres Studium an einer FH beginnen.

Habe nun 2 Fragen:

1. Kann er BaföG beantragen? Und wenn ja, inwiefern wird mein Einkommen angerechnet?

2. Hat er durch unsere Hochzeit und seine damit verbundene AE nun automatisch eine Arbeitserlaubnis?

Liebe Grüße, Lamour13
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #1 - 15.08.2008 um 19:51:09
 
1. ja - Beispiel

2. ja - dein Mann darf jede Art von Erwerbs-
tätigkeit ausüben (auch selbständig)
(§ 28 Abs. 5 AufenthG)
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Lamour13
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 15.08.2008 um 19:56:16
 
Wow, das ging ja schnell... Danke Tippi, besonders für das Beispiel Smiley
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Mchangita13
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Antwort #3 - 19.08.2008 um 00:47:37
 
So einfach ist das mit dem Bafoeg leider nicht!!!!!!!!!!!!

http://www.bafoeg.bmbf.de/de/370.php

Viel Glück!
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Belgrad
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Antwort #4 - 19.08.2008 um 08:05:44
 
Lamour13 schrieb am 15.08.2008 um 19:44:58:
Er ist Afrikaner und möchte im September ein weiteres Studium an einer FH beginnen.


Glaube mich erinnern zu können, dass nur das Erststudium gefördert wird.
Sollte er bereits eine berufliche Qualifikation erworben haben wird es mit der Förderung nach BaföG nichts werden
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Lamour13
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Antwort #5 - 19.08.2008 um 20:37:52
 
Er hat das erste Studium auf Grund nicht bestandener Prüfungen nicht abgeschlossen.
Spielt das evtl eine Rolle?
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trixie
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Antwort #6 - 19.08.2008 um 22:08:11
 
Lamour13 schrieb am 19.08.2008 um 20:37:52:
Er hat das erste Studium auf Grund nicht bestandener Prüfungen nicht abgeschlossen.
Spielt das evtl eine Rolle?

Bei einem abgebrochenem Studium schaut die Sache nicht so brickelnd aus. Es gäbe vielleicht noch die Möglichkeit, dass er Bafög bis zur maximalen Höchstförderungsdauer bekommt.

trixie
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