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Chin. Ehefrau Familiennachzug zu dt. Ehegatten (Gelesen: 1.227 mal)
MartinNi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.08.2008 um 11:55:31
 
Hallo!

Meine chin. Frau und ich haben in China geheiratet und dort bisher auch gelebt. Da es gerade Probleme mit den Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen für Ausländer in China gibt, haben wir uns jetzt entschlossen nach Deutschland zurück zu kommen.

Da ich schon einige Bewerbungsverfahren am laufen habe, bin ich gestern schon nach Deutschland gereist, um ggf. für Interviews zur Verfügung zu stehen. Meine Frau kümmert sich gerade um die Beglaubigung unser chin. Heiratsdokumente und bereitet den Visaantag vor. Zudem lernt Sie deutsch, um das Interview an der Botschaft in Guangzhou zu bestehen.

Könnte es Probleme für uns geben, wenn wir erstmal mit meinen Eltern zusammen wohnen wollen und ich bei ihrem Visaantrag noch keinen Job gefunden habe bzw. erstmal ein Praktikum durchlaufen muss?

Hätte die Beantragung von Arbeitslosengeld II für die Dauer meiner Jobsuche negative Folgen für Visaantrag und Aufenthaltserlaubnis?

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG
Martin




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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.08.2008 um 12:04:01
 
Der Antrag auf ein Visum zur FZF kann abgelehnt werden, wenn ein Regelausnahmegrund (bitte hierzu die Forensuche benutzen) vorliegt und der LU nicht gesichert ist (z.B. durch Bezug von ALG II Leistungen).

Ein Regelausnahmegrund wäre aber dann sicherlich nicht gegeben, wenn es dir nicht möglich ist, in China die Ehe zu leben, so wie z. B. von dir beschrieben.

Das Wohnen bei den Eltern dürfte weniger problematisch sein, als die Frage nach der Sicherung des LUs.

trixie
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MartinNi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.08.2008 um 14:45:26
 
Danke!

So etwas hatte ich auch schon befürchtet. Dann werde ich die Versicherungskosten während der Jobsuche wohl selbst tragen und mich nur für die Rentenversicherung registrieren.

Angaben zum Einkommen sind ja ansonsten freiwillig, bzw. falls ich keine Angaben zum Einkommen mache, gibt es erstmal nur ein verlängerbares Einjahresvisum für meine Frau. Zumindest ist das mein bisheriger Kenntnisstand. Stimmt das so?

Ohne AL-II Bezug sollten wir dann ja hoffentlich keine Probleme bekommen. Meine berufliche Qualifikation ist auf jeden Fall ausreichend hoch, das eine längere Arbeitslosigkeit nicht zu erwarten ist.
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trixie
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Antwort #3 - 15.08.2008 um 15:00:13
 
MartinNi schrieb am 15.08.2008 um 14:45:26:
Angaben zum Einkommen sind ja ansonsten freiwillig, bzw. falls ich keine Angaben zum Einkommen mache, gibt es erstmal nur ein verlängerbares Einjahresvisum für meine Frau. Zumindest ist das mein bisheriger Kenntnisstand. Stimmt das so?  

Dieser Kenntnisstand ist leider falsch.

Auch wenn du kein Einkommen angibst, bekommt deine Frau deswegen nicht so ohne weiteres ein Visum. Es muss der Antrag zur FZF gestellt werden.

MartinNi schrieb am 15.08.2008 um 14:45:26:
Ohne AL-II Bezug sollten wir dann ja hoffentlich keine Probleme bekommen.

Der Anspruch auf ALG II könnte schon Probleme mit sich bringen. Den Bezug könntest du ja ohnedies erst nach der Einreise in Deutschland wahrnehmen.

Eine positive berufliche Zukunftsprognose sollte aber die Probleme geringer werden lassen.

trixie
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.08.2008 um 15:05:54
 
trixie schrieb am 15.08.2008 um 15:00:13:
Den Bezug könntest du ja ohnedies erst nach der Einreise in Deutschland wahrnehmen.

er ist schon hier  Zwinkernd
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trixie
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Antwort #5 - 15.08.2008 um 15:12:54
 
fons schrieb am 15.08.2008 um 15:05:54:
er ist schon hier


Danke für den Hinweis. Zwinkernd


Meine Antwort auf die Aussage:
MartinNi schrieb am 15.08.2008 um 14:45:26:
Ohne AL-II Bezug sollten wir ... 


hätte korrekterweise lauten müssen:

trixie schrieb am 15.08.2008 um 15:00:13:
Der Anspruch auf ALG II könnte schon Probleme mit sich bringen. Den Bezug könntest IHR ja ohnedies erst nach der Einreise in Deutschland wahrnehmen.


Hoffentlich sind nun die Unfeinheiten beseitigt. Zwinkernd

trixie


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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.08.2008 um 15:35:19
 
trixie schrieb am 15.08.2008 um 15:12:54:
Hoffentlich sind nun die Unfeinheiten beseitigt


Öhm, nö.

Da er ja da ist, kann er ja schließlich bereits ALG II
in's Auge fassen und nicht erst wenn sie auch da ist.
Also war dein Post mal wieder unnötig bis verwirrend.
Aber du jagst damit deinen eigen rekord in die Höh.


Lass mer's dabei.
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MartinNi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 16.08.2008 um 11:55:08
 
Jo, ich bin schon hier.  Zwinkernd

Also Al-II lass ich definitiv sein. Dann doch lieber die Krankenversicherung aus eigener Tasche bezahlen.

Danke für eure Hilfe!
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