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eigenständiges verhältnis (Gelesen: 844 mal)
neverever
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Baden württemberg, Germany
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Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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13.08.2008 um 18:44:11
 
hallo
ich  lebe zeit 4 jahren regelmäßig in deutschland und bin bis jetzt arbeitstätig ,wurde ich von meiner frau vor einem jahr getrennt, damals habe ich 1 jahr AE gekriegt die von finanzielle status befreit. nun meine frage wie gehts weiter ?? mein nachste AE wird immer auf  1 jahr verlangert oder kriege ich vielleicht langer ?? könnte ich die NE beantragen wenn ich arbeitslosngeld 1 empfänger bin?? oder braucht man unbedingt ein unbefristete arbeitsvertrag?
danke
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.08.2008 um 18:52:40
 
Wie lange deine AE nun weiterhin erteilt wird, hängt sicherlich von der Sicherung des LUs ab.

Grundsätzlich ist der Bezug von ALG I nicht für die NE schädlich. Da du aber nach der gescheiterten Ehe nur eine NE nach § 9 erhalten kannst, mußt du mindestens fünf Jahre eine AE haben (die anderen Punkte sind natürlich auch zu erfüllen).

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist sicher für die Nachhaltigkeit der Sicherung des LUs besser zu beurteilen, als immer nur befristete Verträge. Letztendlich kommt es auf den Einzelfall an, den nur dein SB der ABH kennt.

trixie
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #2 - 13.08.2008 um 18:55:34
 
neverever schrieb am 13.08.2008 um 18:44:11:
mein nachste AE wird immer auf1 jahr verlangert oder kriege ich vielleicht langer ?? 

Hängt von den Umständen ab.

neverever schrieb am 13.08.2008 um 18:44:11:
könnte ich die NE beantragen wenn ich arbeitslosngeld 1 empfänger bin??

Ja. Aber jetzt ja wohl noch nicht, da du ja erst 4 Jahre in D bist.

Zitat:
oder braucht man unbedingt ein unbefristete arbeitsvertrag?

Der LU sollte zumindest prognosemäßig dauerhaft gesichert sein. Das hängt dann wieder alles vom Einzelfall ab.
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