login schrieb am 11.08.2008 um 16:09:42:Das alles bezieht sich auf das Merkblatt, wo mir der nette Merkblatt:
-Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde mit Angabe des Familienstandes, auch über evtl. Nebenwohnsitze. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht! Wohnsitzbescheinigung (handschriftlich vom Standesbeamten
Das verstehe ich leider auch nicht, was wohl damit gemeint ist? Meine Verlobte ist doch noch auf den Philippinen. Was kann ich da einreichen?
Philippinen habe kein Melderegister. (von den USA abgekupfert )
Daher nimmt man dieses Papier (chen)
Siehe hier:
http://en.wikipedia.org/wiki/Community_tax_certificate_(Philippines) Zitat:also known as a residence certificate,
Zitat:Einkommensnachweiß in Befreiungsfällen zur Berechnung der OLG-Gebühr?
Wo kein Einkommen ist, kann sie auch nichts nachweisen?
OLG Köln berücksichtigt bei der Festsetzung der Gebühr für das Befreiungsverfahren
beide Einkommen. Also nicht nur des befreiungspflichtigen Partners.
Zitat:Eidesstattliche Versicherung über Familienstand
Genügt da ein Schreiben von ihr, das sie erklärt ledig zu sein? Wer muss dieses beglaubigen? Deutsche Botschaft? Oder reicht ein philippinscher Notar und das wird dann von mir hier dann von einem Übersetzer übersetzt?
Da musst fragen,
ob eidesstattliche erklärung vor dem philippinichem Notar genügt
oder
ob eidesstatttliche erklärung vor der Botschaft abzugeben ist
oder
ob eidesstattliche erklärung hier in D vor dem Standesamt abgegeben werden kann
gruss
hge