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Ist Abschiebung möglich? (Gelesen: 3.554 mal)
aynia
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10.08.2008 um 21:24:53
 
Hallo! Bin seit Oktober 07 mit einem Algerier verheiratet. Seit Februar 2008 ist er nun in Deutschland und hat ein Visum für ein Jahr erhalten. Im April kam unsere Tochter auf die Welt. 3 Tage nach ihrer Geburt ist er ausgezogen und hat sich 2 Monate lang nicht mehr gemeldet. Jetzt droht er mir damit "sein" Kind zu entführen. Ich habe gleich im April die Scheidung eingereicht, er wollte anscheinend nur seine Papiere.
Bitte helft mir. darf er jetzt wegen dem Kind für immer in Deutschland bleiben oder wird er abgeschoben, da wir ja nur 2 Monate gemeinsam hier gelebt haben? Ich bin echt dankbar für jede Hilfe, habe panische Angst, dass er die Kleine irgendwann wirklich entführt.......
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trixie
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Antwort #1 - 10.08.2008 um 21:30:39
 
aynia schrieb am 10.08.2008 um 21:24:53:
hat eine Visum AE für ein Jahr erhalten.

Visum hat er schon lange keines mehr. Zwinkernd

aynia schrieb am 10.08.2008 um 21:24:53:
darf er jetzt wegen dem Kind für immer in Deutschland bleiben oder wird er abgeschoben,  

Dazu lese man die FAQ was man unter Abschiebung versteht. Zwinkernd

Wenn er die Personensorge ausübt, darf er grundsätzlich in Deutschland bleiben.

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Antwort #2 - 10.08.2008 um 21:35:35
 
Was heißt Personensorge? Er besucht sie jetzt alle 2 Wochen seit letzter Woche vorher hat er nicht mal angerufen und gefragt wie es ihr geht
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Antwort #3 - 10.08.2008 um 21:40:40
 
aynia schrieb am 10.08.2008 um 21:35:35:
Was heißt Personensorge?  

Ausüben des elterlichen Sorgerrechts, finanzielle Unterstützung durch Unterhaltszahlungen und Pflegen des Umgangkontaktes. In welchen Abstand der Umgang stattfinden muss, dass man von einen regelmäßigen Umgangskontakt reden kann, ist sehr einzelfallbezogen.

Zitat:
seit letzter Woche vorher hat er nicht mal angerufen und gefragt wie es ihr geht

... das aber sicherlich nicht zum Schaden des Kindes war.

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Antwort #4 - 10.08.2008 um 21:44:08
 
nein er kommt ja nur und streitet dann mit mir as Kind is ihm egal er will, dass ich die Scheidung zurücknehme und 3 Jahre verheiratet bleibe, dann hat er versprochen, dass er das Kind bei mir lässt und ich ihn nie wieder seh...
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Antwort #5 - 10.08.2008 um 21:57:55
 
trixie schrieb am 10.08.2008 um 21:40:40:
... das aber sicherlich nicht zum Schaden des Kindes war.

trixie 


Bitte unterlasse solche Bemerkungen.  Ärgerlich

Das sind Wertungen die weder dir noch sonst
einem User hier zustehen.

Wenn du Lebensberatung geben möchtest,
dann bitte nicht hier.
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Antwort #6 - 10.08.2008 um 21:58:03
 
Wenn er das Sorgerecht und das Umgangsrecht nicht ausübt, sieht es mit seinem Aufenthalt nicht so gut aus.

Ich würde mir da aber keine großen Gedanken machen. Sofern du der Meldebehörde die Trennung informiert hast, bekommt die ABH darüber eine Info und dein Mann wird dann zum "Interview" gebeten. Evtl. wirst du noch zur ABH geladen. Dann entscheidet die ABH, ob er hier bleiben darf oder ob Heimreise angesagt ist.

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Antwort #7 - 10.08.2008 um 22:01:33
 
danke Trixie ich hoffe die ABHentscheidet zu meinen Gunsten, ich werde da morgen nochmal hingehen und fragen ob es etwas neues gibt
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Antwort #8 - 10.08.2008 um 22:12:17
 
Tippi schrieb am 10.08.2008 um 21:57:55:
Bitte unterlasse solche Bemerkungen.

Das sind Wertungen die weder dir noch sonst
einem User hier zustehen.


Scheinbar hast du meine Aussage nicht verstanden.

Wenn er nicht anruft, dann kann es wohl nicht zum Schaden des Kindes führen. Oder glaubst du, dass ein vier Monate altes Baby bereits mit dem Vater telefonieren kann?

Die TS bemängelt wohl eher das fehlende Interesse an der Tochter, nachdem er nicht nach ihr gefragt hat.

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Antwort #9 - 10.08.2008 um 22:25:10
 
trixie schrieb am 10.08.2008 um 22:12:17:
Scheinbar hast du meine Aussage nicht verstanden.


scheinbar hast du die NUB nicht verstanden.

...

Du schießt weit über das Ziel hinaus.

Wir wollen sachlich antworten - deine Wertungen
sind weder gefragt noch angebracht.
Unterlasse bitte sowas und ....
Auch für Vielposter gelten die NUB..
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Antwort #10 - 11.08.2008 um 00:03:12
 
aynia schrieb am 10.08.2008 um 21:44:08:
nein er kommt ja nur und streitet dann mit mir as Kind is ihm egal er will, dass ich die Scheidung zurücknehme und 3 Jahre verheiratet bleibe, dann hat er versprochen, dass er das Kind bei mir lässt und ich ihn nie wieder seh...
Unterhalt zahlt er keinen auch wenn er schwarz arbeitet.... 


Scheinbar hat er erste Infos eingeholt und weiß was er zu tuen hat um eine AE zu behalten bzw. weiter in Deutschland bleiben zu können.
Zuständigkeit der ABH die wird prüfen, ob AE widerrufbar ist bzw. bei Verlängerung, ob noch Anspruch besteht.

Allgemein ausgedrückt zur Rechtslage:

Also § 38 AufenthG sagt
das er eine AE bekommen kann
wenn er a) mit Dir verheiratet ist und eine eheliche Lebensgemeinschaft führt (Ehegatten eines Deutschen)
oder b) als Vater eines deutschen Kindes zur Ausübung der Personensorge (Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge),

für euer eheliches Kind hat er automatisch zusammen mit Dir die Elternliche Sorge (gemeinsames Sorgerecht, Personensorge etc.),
dies kann ihm nur ein Richter z.B. in Euren  Scheidungsverfahren nehmen.

Wie @trixie schon sagt, zeige seinen Auszug beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro an, die informieren dann die ABH,
ansonsten darfst Du auch gerne die ABH informieren, alles weitere, die rechtliche Seite und die Problematik seiner AE kannst Du der ABH überlassen.
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Antwort #11 - 11.08.2008 um 00:12:58
 
Einbeck schrieb am 11.08.2008 um 00:03:12:
Also § 38 28 AufenthG sagt


War sicherlich ein Tippfehler, denn der von dir zitierte § sagt etwas anderes aus:

Zitat:
§ 38 Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche


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Antwort #12 - 12.08.2008 um 20:49:22
 
Danke euch allen für eure Antworten. So wie es aussieht habe ich wahrscheinlich wirklich keine Chance ihn zurückzuschicken. Die ABH meinte solange er das Kind regelmäßig besucht, und da reicht schon eine halbe Stunde alle vier Wochen, ist er hier sicher. Er muss noch  nicht mal Unterhalt zahlen, da er wahrscheinlich auf 400 Euro angemeldet ist. Die einzige Möglichkeit einer Abschiebung brstünde darin, das alleinige Sorgerecht zu erhalten, und hierfür reicht die Drohung das Kind zu entführen nicht aus. Wenigstens muss ich sie ihm im Moment nicht mitgeben, weil sie noch zu klein ist, ansonsten kann mir wohl hier keiner weiterhelfen und es bleibt nur zu hoffen, dass er seine Drohung nicht doch eines Tages wahr macht.....
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Antwort #13 - 13.08.2008 um 12:06:14
 
aynia schrieb am 12.08.2008 um 20:49:22:
So wie es aussieht habe ich wahrscheinlich wirklich keine Chance ihn zurückzuschicken.

Wenn ihn jemand "zurückschicken" kann, dann bist nicht du es, sondern die ABH.

aynia schrieb am 12.08.2008 um 20:49:22:
Die einzige Möglichkeit einer Abschiebung brstünde darin, das alleinige Sorgerecht zu erhalten, und hierfür reicht die Drohung das Kind zu entführen nicht aus.

Auch mit alleinigem Sorgerecht würde es für eine Ausreiseaufforderung schwierig werden, solange er sein Kind besucht und den Kontakt wahrnimmt.

aynia schrieb am 12.08.2008 um 20:49:22:
ansonsten kann mir wohl hier keiner weiterhelfen und es bleibt nur zu hoffen, dass er seine Drohung nicht doch eines Tages wahr macht.....  

... dazu müßte er auch einen Reisepass des Kindes haben.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 15.08.2008 um 12:31:04
 
trixie schrieb am 13.08.2008 um 12:06:14:
... dazu müßte er auch einen Reisepass des Kindes haben.


Man schreibe der Behörde, man wünscht nicht, daß einer ausgestellt wird.

Gruß, ULF
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Antwort #15 - 15.08.2008 um 12:40:10
 
ulf schrieb am 15.08.2008 um 12:31:04:
Man schreibe der Behörde, man wünscht nicht, daß einer ausgestellt wird.

Diesem Wunsch kann/darf die Behörde genauso wenig entsprechen, wie dem dem Wunsch dass man einen Reisepass haben möchte. Bei gemeinsamen Sorgerecht muß die Zustimmung für einen Reisepass von beiden Eltern erfolgen, wissentlich dass sich nicht jede Meldebehörde daran hält.

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Antwort #16 - 15.08.2008 um 14:01:51
 
trixie schrieb am 15.08.2008 um 12:40:10:
kann/darf

sie muss sogar
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Antwort #17 - 15.08.2008 um 14:09:09
 
thom schrieb am 15.08.2008 um 14:01:51:
kann/darf
sie muss sogar  

Das nicht Ausstellen des Reisepasses hängt nicht vom Wunsch eines Elternteils ab, sondern dass zur Ausstellung beide Unterschriften notwendig sind.

Genauso wenig kann die Kindsmutter bei gemeinsamen Sorgerecht den - erfüllten - Wunsch äußern, einen Reisepass ausstellen zu lassen, ohne das der Vater die Unterschrift dazu gibt.

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Antwort #18 - 15.08.2008 um 14:55:52
 
trixie schrieb am 15.08.2008 um 14:09:09:
Das nicht Ausstellen des Reisepasses hängt nicht vom Wunsch eines Elternteils ab, sondern dass zur Ausstellung beide Unterschriften notwendig sind.
Wie schon geschrieben, bei uns nicht. Man muss nur einen Zettel unterschreiben, das der Ehegatte mit der Erteilung einverstanden ist. ( Also nur einer unterschreibt !, zumindest bei uns)


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Antwort #19 - 15.08.2008 um 15:03:39
 
Mikael321 schrieb am 15.08.2008 um 14:55:52:
Wie schon geschrieben, bei uns nicht. Man muss nur einen Zettel unterschreiben, das der Ehegatte mit der Erteilung einverstanden ist. ( Also nur einer unterschreibt !, zumindest bei uns)

Deswegen auch der Zusatz (dachte mir schon, dass von dir dazu eine Antwort kommt Zwinkernd):

trixie schrieb am 15.08.2008 um 12:40:10:
... wissentlich dass sich nicht jede Meldebehörde daran hält.


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Antwort #20 - 15.08.2008 um 16:06:18
 
trixie schrieb am 15.08.2008 um 14:09:09:
Das nicht Ausstellen des Reisepasses hängt nicht vom Wunsch eines Elternteils ab, sondern dass zur Ausstellung beide Unterschriften notwendig sind.

Hoi,
hoffe, das spielt sich nicht in Bremen ab:

http://www.familienhandbuch.de/cmain/a_Archiv/s_2821.html
Zitat:
Ausweis für das Kind
Will eine alleinerziehende Mutter einen Kinderausweis für ihr Kind beantragen, benötigt sie dafür nicht die Zustimmung des Kindsvaters - auch wenn gemeinsames Sorgerecht besteht. Das gilt natürlich umgekehrt genauso.
(Oberlandesgericht Bremen, Az. 5 UF 34/06).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #21 - 15.08.2008 um 17:27:33
 
Es geht wieder mal darum, wie man verhindern kann, dass der auch sorgeberechtigte Ex einer Alleinerziehenden sich (z.B. mit einer gefälschten Einverständniserklärung) einen Kinder- oder Reiseausweis fürs Kind verschafft und damit das Kind ins Ausland entführt. Wenn man das verhindern kann, hat auch die Drohung selbst weniger Wirkung.

Vorschlag entspr. Ulf: Man gibt bei der zuständigen Behörde eine Erklärung ab, dass man grundsätzlich nicht damit einverstanden ist, dass der andere Elternteil Ausweise für das Kind beantragt oder erhält oder das Kind unter anderer Adresse anmeldet. Dass diese Erklärung nicht durch anders lautende schriftliche Erklärungen widerrufen wird, sondern ausschließlich persönlich. Man bittet, diese Erklärung dauerhaft in der Akte zu belassen und zu berücksichtigen.

Ob die jeweilige Behörde eine solche Erklärung annimmt und wie zuverlässig sie die berücksichtigt wäre dann die Frage.
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Antwort #22 - 15.08.2008 um 17:33:08
 
thom schrieb am 15.08.2008 um 17:27:33:
... oder das Kind unter anderer Adresse anmeldet.


Das entscheidet aber nicht die Meldebehörde unter der das Kind im Moment gemeldet ist, sondern die Meldebehörde bei das Kind angemeldet werden soll (sofern es sich nicht um die gleiche Behörde handelt).

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 15.08.2008 um 18:45:20
 
Also grundsätzlich ist unser Board hier sicher nicht
sooo optimal geeignet, um solche Probleme zu lö-
sen.

Ich finde, dass hier nun alles gesagt/geschrieben
wurde.  Laut lachend
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