Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Dokumentenüberprüfung (Gelesen: 4.856 mal)
login
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 220

K., Germany
K.
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dokumentenüberprüfung
08.08.2008 um 11:50:22
 
Liebe Forumitglieder!

Hallo erstmal:)

Meine Frage hört sich bestimmt komisch an. Aber ich frag trotzdem mal.

Es geht um eine Eheschließungsvisa und die dazugehörige Dokumentenprüfung in Ländern mit unsicheren Dokumentenwesen.

Wie geht der Prüfer genau vor, wenn er in das Heimatdorf der Verlobten geht, was genau wird geprüft?

Wie werden Gerüchte geprüft, sagen wir mal, wenn die Nachbarn groß rum erzählen, das sie schon verheiratet ist? Wieviel wert wird darauf gelegt? Es zählen doch nur Fakten in Papierform? Wie reagiert die Botschaft?

Oh, das waren mehr als eine Frage, ich hoffe das jemand da schon Erfahrungen gemacht hat?

Für jede Antwort bin ich sehr dankbar:)

Lg, Kel
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #1 - 08.08.2008 um 11:58:03
 
Wenn der Vertauensanwalt zum Schluss kommt, dass sie bereits verheiratet ist, dann ist das schlecht.

login schrieb am 08.08.2008 um 11:50:22:
Es zählen doch nur Fakten in Papierform?

"Fakten in Papierform" haben in Ländern mit unsicherem Urkundenwesen natürgemäss kein großes Gewicht.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
login
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 220

K., Germany
K.
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #2 - 08.08.2008 um 12:01:50
 
maki schrieb am 08.08.2008 um 11:58:03:
Wenn der Vertauensanwalt zum Schluss kommt, dass sie bereits verheiratet ist, dann ist das schlecht.


Und sowas kann ausschließlich an Gerüchten festgemacht werden? Wenn Nachbarn etc. schlecht reden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #3 - 08.08.2008 um 12:02:44
 
Mit der Prüfung wird ein einheimischer Vertrauensanwalt der Botschaft beauftragt.
Wenn er im Dorf solche Gerüchte hört, muss er dem nachgehen.
Also prüfen, ob diese andere Heirat tatsächlich stattfand, eine rechtliche Bedeutung hat, nur eine Verlobung war oder eben nur ein Gerücht. Etwa beim Bürgermeister, Priester, Dorfältesten, Zeugen o.ä. Ob und wie er das prüfen kann, hängt natürlich von den örtlichen Formen der Eheschließung, Registrierung, Beurkundung ab.

Es geht ja insgesamt darum, ob die eigene Heirat nach dem örtlichen Recht überhaupt erlaubt war, tatsächlich ordnungsgemäß stattgefunden hat und rechtsgültig ist.
thom
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 08.08.2008 um 12:14:17 von thom »  
 
IP gespeichert
 
Noahpapa
Junior Top-Member
**
Offline


No hurry in life


Beiträge: 232

Osnabrück, Niedersachsen, Germany
Osnabrück
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Ostfriese
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #4 - 08.08.2008 um 12:10:55
 
login schrieb am 08.08.2008 um 11:50:22:
Wie geht der Prüfer genau vor, wenn er in das Heimatdorf der Verlobten geht, was genau wird geprüft?

Der Prüfer (Vertrauensanwalt der zuständigen Botschaft) wird seine Befragungen bei Eltern, sonstigen Verwandten und Nachbarn deiner Verlobten machen. Dort wird geprüft: Ob die Dame wirklich als solche existiert, ob Sie Kinder hat, ob Sie verheiratet ist (nicht nur vor dem Standesamt sondern auch "Customary Marriage"). Desweiteren werden die Schule(n) aufgesucht ob die Dame dort zur Schule gegangen ist und wer im Schulregister als Eltern eingetragen ist.
Selbstverständlich wird auch Gerüchten nachgegangen.   

Gruss aus der Sonne
Zum Seitenanfang
  

EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
Homepage  
IP gespeichert
 
Alien20
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #5 - 08.08.2008 um 12:19:51
 
Und wie ist das, wenn sie/er sich hat scheiden lassen, und die "Gerüchteküche" hat das nicht mitgekriegt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #6 - 08.08.2008 um 12:20:23
 
Zitat:
Wie geht der Prüfer genau vor, wenn er in das Heimatdorf der Verlobten geht

Tanzt um das Dorftotem, heiligt den Ahnen und befragt den Schamanen.
Na vermutlich wird er "rumfragen". Das genaue Vorgehen hängt vermutlich von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Zitat:
Wie werden Gerüchte geprüft, sagen wir mal, wenn die Nachbarn groß rum erzählen, das sie schon verheiratet ist?

Gibt's den Gründe warum die Nachbarn sowas erfinden sollten? Vlt eine "Stammesheirat", die von der Verlobten als "nicht wirklich bindend" angesehen wird? Oder eine lang zurückliegende Heirat, wo die Verlobte davon ausgeht, dass die per Zeitablauf ungültig wurde, weil der Ehemann sich am Tag der Heirat aus dem Staub gemacht hat?

Zitat:
Es zählen doch nur Fakten in Papierform?

Wenn das für das betreffende Land gelten würde, könnte man sich die Überprüfung wohl sparen. Die erfolgt ja deswegen, weil alles papierne von dort ggfs nicht wirklich zuverlässig ist. Aber auch ier gilt: Einzelfall. Mglw. gibt's ja zB "Kirchenbücher" mit bekanntermaßen guter Zuverlässigkeit o.ä.

NACHTRAG:
Zitat:
Und wie ist das, wenn sie/er sich hat scheiden lassen

Aha. Der Wind dreht sich Zwinkernd
Hat sie den angegeben schon mal verheiratet gewesen zu sein. Oder wurde das "vergessen" um das Ganze nicht unnötig zu verkomplizieren?

NACHTRAG2:
login schrieb am 30.11.2007 um 19:39:32:
Ich zitiere: " They will check your last arrival in here and then they will know, that your not the biolical father"

Also im Klartext, wollte sie mir/uns sagen. Es wäre besser, wenn wir als Vater "unbekannt" eintragen würden. DAnn hätten wir später weniger Probleme.

Du wirst zugeben müssen, dass das im Zusammenhang mit deiner jetzigen Frage schon alles ein klein wenig "fischig" riecht, oder?
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #7 - 08.08.2008 um 12:23:45
 
Die Scheidung wird sich doch genauso belegen lassen wie die Heirat.
Dafür gibt es überall Regeln, Rituale, Zeugen, Zuständige,  meist auch Urkunden und Registrierungen.

Da Du nach diesen Regeln geheiratet hast, könntest Du sicher auch die Regeln einer Scheidung in Erfahrung bringen.
thom
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #8 - 08.08.2008 um 12:29:17
 
login schrieb am 08.08.2008 um 11:50:22:
Es geht um eine Eheschließungsvisa und die dazugehörige Dokumentenprüfung in Ländern mit unsicheren Dokumentenwesen.

Es kann aber durchaus sein, dass sich der Vertrauensanwalt nicht so viel Mühe macht, wie von den Vorschreibern berichtet, sonst könnte ein Visum - wie in einem mir bekannten Fall - nicht bereits nach sechs Wochen ab Antragstellung erteilt worden sein.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #9 - 08.08.2008 um 12:34:06
 
thom schrieb am 08.08.2008 um 12:23:45:
Die Scheidung wird sich doch genauso belegen lassen wie die Heirat.

Da zwischenzeitlich aber ein Kind geboren wurde, würde ggfs die Problematik auftauchen, dass dieses Kind, anders als in der Geburtsurkunde angegeben, möglicherweise doch einen rechtlichen Vater hat. Zeugung während Bestand der Ehe -> phil. Recht?
Für den Nachzug des Kindes und ganz besonders die geplante Vaterschaftsanerkennung dürfte das dann wohl fatale Folgen haben?
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
login
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 220

K., Germany
K.
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #10 - 08.08.2008 um 12:47:10
 
inge schrieb am 08.08.2008 um 12:34:06:
Da zwischenzeitlich aber ein Kind geboren wurde, würde ggfs die Problematik auftauchen, dass dieses Kind, anders als in der Geburtsurkunde angegeben, möglicherweise doch einen rechtlichen Vater hat. Zeugung während Bestand der Ehe -> phil. Recht?
Für den Nachzug des Kindes und ganz besonders die geplante Vaterschaftsanerkennung dürfte das dann wohl fatale Folgen haben?


Hallo Inge!

Wenn es bezüglich eines von mir älteren Thread geht, darüber mache ich mir Moment keine Sorgen. Beide Visa wurden beantragt und die Dokumentenprüfung für meine Liebe läuft schon, es wurde auch keine Dokumentenprüfung für den Kleinen verlangt. In der Geburtsurkunde steht unbekannt und meine Frau hat das alleinige Sorgerecht. Sie war niemals verheiratet, aber ich habe das Gefühl, das Menschen aus ihrem Dorf sie nicht gehen lassen möchten, um mit mir zusammen zu sein. Deswegen, meine Bedenken, in wie fern "Gerüchte"wiegen.

Aber da kann ich nur das Orakel fragen.... unentschlossen

Kel
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Noahpapa
Junior Top-Member
**
Offline


No hurry in life


Beiträge: 232

Osnabrück, Niedersachsen, Germany
Osnabrück
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Ostfriese
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #11 - 08.08.2008 um 13:03:05
 
Auch wenn dies hier ein Deutsch sprachiges Board ist, füge ich mal die Anweisungen an die Vertrauensanwälte (eines Europäischen Landes) ein:

General remarks:
In the reports there must be made a clear distinction between formal mistakes, which can be rectified and total or partial falsification or fraudulent issuance of documents.
For each document the lawyer clearly has to state the crucial problem of the document.
All observations in the lawyer report must be documented either through citation of the respective passage of xxxxx law (copies must be attached to the report) or though concrete observations (i.e.. copies of the birth registrate) of the lawyer/ the person in the field.
Date and Time of any interview or other information has to be clearly mentioned. If an information is obtained by an official in his function, the name of the official should be mentioned.
Suppositions or suspicions without any evidence have to be avoided.
Furthermore the lawyer has to state the name of his employees that conducted or were assisting in the conduction of the investigation. Of course these information will be treated confidential.
EVERY attempt (whether people offer money or other incentives is not of importance) of corruption of the investigative lawyer must be stated in the report.
For the research also public books and archives shall be consulted.

Below are the criteria which are of utmost importance of the Embassy and which represent the minimum which must be checked and reported:
1. Residence Permit/ Family Reunion:
Ø      Establish the Identity of the applicant
Ø      Establish the genuineness of the documents (birth-, marriage documents)
Ø      additional in case of minors: establish the parenthood of the person living in xxxx
Ø      additional in case of marriages: establish the correct course of events (how have they met, time of engagement, wedding ceremony). Providing background information concerning previous marriages etc.

2. Residence Permit/ Students:
Ø      Establish the Identity of the applicant
Ø      Establish the genuineness of the university documents (school-, university documents)
Ø      Establish the genuineness of the additional documents (birth-, marriage documents)
Ø      additional in case of students: verification of the financial means of the person sponsoring the student (only if the sponsor does not live in xxx).
5. Passport:
Ø      Establish the Identity of the applicant
Ø      Establish the genuineness of the documents submitted (birth certificate)
Ø      Establish the life circumstances of the applicant (where is he living? how does his surrounding look like? which public buildings – schools, Churches – exist there?)
Ø      additional in case of minors: establish the parenthood of the person living in xxxx
Ø      additional in case of marriages: establish the correct course of events (how have they met, time of engagement, wedding ceremony). Providing background information concerning previous marriages etc.

The Embassy appreciates all other information that can be found out by the lawyer concerning the circumstances of the applicants. However, the emphasis must be put on verifiable information and information that can be substantiated by the law or a physical proof.

Zum Seitenanfang
  

EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
Homepage  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #12 - 08.08.2008 um 13:05:22
 
Alien20 schrieb am 08.08.2008 um 12:19:51:
Und wie ist das, wenn sie/er sich hat scheiden lassen

Auf den Phillipinnen gibt es keine Scheidung (!), die einzige Möglichkeit wäre eine Annulierung, aber diese würde sich nachweisen lassen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #13 - 08.08.2008 um 13:15:42
 
login schrieb am 08.08.2008 um 12:47:10:
Sie war niemals verheiratet, aber ich habe das Gefühl, das Menschen aus ihrem Dorf sie nicht gehen lassen möchten, um mit mir zusammen zu sein. Deswegen, meine Bedenken, in wie fern "Gerüchte"wiegen.

Auch einem Vertrauensanwalt sind solche Gerüchte bekannt - kommt bestimmt nicht zum ersten Mal vor - und somit dürfte er diese auch entsprechend einzuordnen wissen. Besonders wenn sich die Aussagen des "Dorfes" nicht decken, denn dann müßte ja genau besprochen sein, was jeder sagt. Das dürfte wohl eher unwahrscheinlich sein.

Mache dir daraus nicht unnötigen Kummer; warte erst einmal ab, auch wenn's schwer fällt Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
login
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 220

K., Germany
K.
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #14 - 08.08.2008 um 13:59:45
 
trixie schrieb am 08.08.2008 um 13:15:42:
Auch einem Vertrauensanwalt sind solche Gerüchte bekannt - kommt bestimmt nicht zum ersten Mal vor - und somit dürfte er diese auch entsprechend einzuordnen wissen. Besonders wenn sich die Aussagen des "Dorfes" nicht decken, denn dann müßte ja genau besprochen sein, was jeder sagt. Das dürfte wohl eher unwahrscheinlich sein.

Mache dir daraus nicht unnötigen Kummer; warte erst einmal ab, auch wenn's schwer fällt Zwinkernd

trixie


Ja Trixie, hast vermutlich Recht Zwinkernd Ich mache mir nur unnötigen Kummer, in 3 Monaten weiß ich eh mehr. Das wird schon, Gerücht hin oder her, sie ist nicht verheiratet....Das vor Ort ansässige Standesamt wird das auch so wiedergeben..

Vielen Dank Leute für die Auskünfte und Unterstützung.

Lg, Kelvin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
login
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 220

K., Germany
K.
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #15 - 08.08.2008 um 16:09:04
 
inge schrieb am 08.08.2008 um 12:20:23:
NACHTRAG2:
Du wirst zugeben müssen, dass das im Zusammenhang mit deiner jetzigen Frage schon alles ein klein wenig "fischig" riecht, oder?


Wieso sollte das fischig riechen? Mir ging es von Anfang an nur darum, ein Vater für den Kleinen zu sein und wie es aussieht haben wir es fast geschafft.

Es ist nur so, das die Nachbarn und Familie, nichts von ihrer Story halten, so dass ich glaube, nur erzählt wird, das sie bereits verheiratet ist und es ja auch Nachwuchs gibt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #16 - 08.08.2008 um 16:43:35
 
Zitat:
Wieso sollte das fischig riechen?

Wegen: Kind das nicht von dir ist, der Vater aber nicht genannt wird. Später die Frage, ob es evtl Gerüchte über eine Eheschließung geben könnte. Und ob evtl eine erfolgte Scheidung nicht "allgmein bekannt" sein könnte.

Du wirst zugeben, dass das ein bißchen so aussieht, als sollte da ggfs eine bestehende (oder kürzlich gelöste) Ehe (inkl. zumindest rechtlichem ehelichen Kind) "versteckt" werden, um die Heirat und Einreise nicht zu gefährden, oder?

Falls du natürlich rein in's Blaue fabulierst hast, so nach dem Motto "Könnte auch jemand sagen er wäre ihr Ehemann, auch wenn er's nicht ist", fragt man sich höchstens, wie du auf solche Horrorszenarien kommst.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
login
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 220

K., Germany
K.
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #17 - 08.08.2008 um 16:50:25
 
inge schrieb am 08.08.2008 um 16:43:35:
Wegen: Kind das nicht von dir ist, der Vater aber nicht genannt wird. Später die Frage, ob es evtl Gerüchte über eine Eheschließung geben könnte. Und ob evtl eine erfolgte Scheidung nicht "allgmein bekannt" sein könnte.

Du wirst zugeben, dass das ein bißchen so aussieht, als sollte da ggfs eine bestehende (oder kürzlich gelöste) Ehe (inkl. zumindest rechtlichem ehelichen Kind) "versteckt" werden, um die Heirat und Einreise nicht zu gefährden, oder?

Falls du natürlich rein in's Blaue fabulierst hast, so nach dem Motto "Könnte auch jemand sagen er wäre ihr Ehemann, auch wenn er's nicht ist", fragt man sich höchstens, wie du auf solche Horrorszenarien kommst.


Hi Inge,

jetzt verstehe ich was du meinst. Der Kleine ist nicht von mir, genau. Ich will aber nicht weiter erläutern, wie er zustande gekommen ist. Zu allem Überfluss, bin ich nicht gerade beliebt in ihrem Dorf. Keine Ahnung wieso. Dazu kommt noch, das lieber gesagt wird, das sie schon verheiratet ist/war, um nur die sogenannte "Familienehre" aufrecht zuerhalten. Sie war aber definitv nicht verheiratet.

Wir ziehen kein krummes Ding durch, wir wollen nur zusammen sein und hoffen, das uns die Familie/Nachbarn keine Steine in den Weg legen.

Sie wohnt ja auch nicht mehr zuhause, weil sie das alles nicht mehr ausgehalten hat.

Es hört sich alles abenteurlich an, ja ich weiß. Aber wir waren bisher nur ehrlich, auch der Botschaft gegenüber, aber dennoch herrscht die Ungeduld und die Angst, das uns "ehrenhafte" Familienmitglieder alles zunichte machen könnten.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
login
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 220

K., Germany
K.
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #18 - 11.08.2008 um 20:12:26
 
Liebe Forummitglieder,

ich bins mal wieder:)

Ich würde gerne nochmal was fragen, weiß aber nicht ob es unherblich ist oder es sich lohnt einen neuen Fred aufzumachen. Ich denke mal nicht.

Ich würde gerne wissen, wo die gepüften Papiere nach der Orüfung hingehen? Gehen diese in die ABH meiner Stadt oder in das Standesamt.

Die nette Botschaftsmitarbeiterin schrieb mir auf meine Anfrage hin, das die Papiere (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung) nach der Prüfung in das Stadensamt gesandt werden.

Auf meine Anfrage bei der ABH sagte man mir, das die Papiere in die ABH kommen.

Jetzt bin ich was verwirrt, oder ist das garnicht relevant, wohin die Papiere gehen?

Lg, Kel
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #19 - 11.08.2008 um 21:18:59
 
Dürfte wohl beides zutreffen. Das Standesamt braucht die Dokumente um zu prüfen, ob kein Ehehindernis vorliegt. Und die ABH ist am Visumsverfahren beteiligt und bekommt diese auch zu sehen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
login
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 220

K., Germany
K.
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumentenüberprüfung
Antwort #20 - 12.08.2008 um 16:22:19
 
trixie schrieb am 11.08.2008 um 21:18:59:
Dürfte wohl beides zutreffen. Das Standesamt braucht die Dokumente um zu prüfen, ob kein Ehehindernis vorliegt. Und die ABH ist am Visumsverfahren beteiligt und bekommt diese auch zu sehen.

trixie


Liebe Trixie,

vielen Dank für die Antwort. Ich lass mich mal überraschen, meine zuvorkommende Standebeamtin sagte mir heute, dass sie die Papiere erhält, da sie ja die ersuchende Person ist.

Sollte also nichts verloren gehen, hoffentlich?!

Lg, Kelvin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema