Zitat:Wie kann man diese Hochzeit (mit Hilfe eines Anwalts) durchführen und vor allen Dinge wo?
In D ist der Standesbeamte für eine Heirat zuständig.
Ich vermute, dass der Ukrainer eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (alt) besitzt, die jetzt als Niederlassungserlaubnis weitergilt. Weil Visa gibt's ja nur für die Einreise ...
Heiraten kann man überall. Vermutlich am einfachsten in der Ukraine.
Vermute aber mal dass die Heirat nicht das Problem darstellen wird, sondern wohl eher der gewünschte Nachzu des Ehepartners.
Die allgemeinen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Dazu zählt:
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Deutschkenntnisse des Nachziehenden
Theoretisch kann in Ausnahmefällen auch ohne gesicherten
LU erteilt werden. Aber da den beiden das Führen der Ehe in der Ukraine ggfs zumutbar wäre, könnte es sein, dass die
ABH da keine Ausnahme machen möchte.
DANN bräuchte man in der Tat einen Anwalt, um das ganze evtl vor Gericht durchzusetzen. Erfolgsaussichten? me not know
Lydia schrieb am 06.08.2008 um 11:08:27:Gilt es denn auch wenn dieser Mann Rentner ist?
Ausnahmen sind möglich. Ob das allerdings hier zutrifft?
> 65 Jahre. "Nur" 11 Jahre in D, aber sonst ganzes Leben in UA. Frau ebenfalls ganzes Leben in UA. Rentenauszahlung müsste auch in UA möglich sein?
Da wird die
ABH ggfs fragen: "Warum leben sie beide nicht zusammen in der Ukraine?"