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heiraten in Ausland (Gelesen: 1.377 mal)
adonis2009
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.08.2008 um 19:15:02
 
Gruss an Alle!

ich hoffe, dass jemand mir hilft.
ich bin Deutsch Marokkaner, lebe getrennt, und warte auf die Scheidung, mein Rechtanwalt , hat mir gesagt, dass bis Oktober alles erledigt wird.
ich habe vor paar monaten eine Marokkanerin kennengelernt, und möchten wir heiraten, ich möchte nach Marokko fliegen und dort heiraten, und dann können wir Antrag auf FZF beantragen. das Problem ich werde erst im Okober die Scheidung kriegen, und möchte schon ende August nach Marokko fliegen, da ich Urlaub habe, und dort nach marokkanichen Recht heiraten, ausser diese Urlaub kriege ich keine andere Urlaub, und muss ich dann bis nächstes Jahr warten.
jemand hat mir erzählt, dass es nicht schlimm ist, solange man sicher ist, dass er die scheidung kriegt, deshalb ich darf vorher heiraten, hat jemand von euch Idee, ich würde euch sehr dankbar, meine verlobte auch, da sie allles vorbereitet für hochzeit.
danke
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.08.2008 um 19:19:30
 
Es gibt bereits Gerichtsentscheidungen für genau die Situation, die Du meinst, in denen wurde auch noch nachdem die erste Ehe geschieden worden war, die zweite für ungültig gehalten. Die ganze FZF kann sich dadurch lange verzögern. Warte daher, bis die Scheidung rechtskräftig ist, wenn Du Dir diesen Ärger ersparen willst.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #2 - 05.08.2008 um 19:20:07
 
Zitat:
jemand hat mir erzählt, dass es nicht schlimm ist

Quatsch
Erst scheiden (rechtskräftig!), dann heiraten.
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FliegerTom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.08.2008 um 20:50:46
 
adonis2009 schrieb am 05.08.2008 um 19:15:02:
jemand hat mir erzählt, dass es nicht schlimm ist, solange man sicher ist, dass er die scheidung kriegt, deshalb ich darf vorher heiraten


Vielleicht geht das nach Marokkanischem Recht (wenn es danach zulässig wäre, dass MANN auch 2 oder mehr Frauen heiraten kann).

Da Du aber eine FZF nach De beantragen möchtest, wird die 2. Ehe hier sicherlich nicht anerkannt, und die FZF würde nicht genehmigt werden.

Oder liege ich da falsch? Gibt es da nicht auch (Deutsche) Regelungen für Fälle in denen es in der Tat im Heimatland des Antragstellers möglich ist eine Vielehe zu führen und dieser dann FZF beantragt? Ich glaube, da war doch was, dass man nur einen einzigen Ehepartner herholen kann...
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jake_blues
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.08.2008 um 22:48:09
 
Sieh zu das ihr euch schnell scheiden lässt. Man kann im Vorfeld die Rentenkonten klären bevor das Gericht bei der Rentenversicherung anfragt. Auch wenn der Zeitpunkt des Ende der Ehe festgelegt wird kann man sich selbst darum kümmern das die fehlenden Daten der RV für das laufende Jahr den Weg zur RV finden (der AG übermittelt nämlich erst am Jahresende).
Ich hab es jetzt hinter mir. War ein harter Kampf vor allem gegen die Trägheit des Gerichtes (auch meine Ex-Frau wollte mich schnellstmöglich loswerden), nur nicht den Mut verlieren.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 06.08.2008 um 08:08:33
 
Zitat:
Ich glaube, da war doch was, dass man nur einen einzigen Ehepartner herholen kann...  

Du meinst sicherlich das hier:
Zitat:
§ 30 AufenthG
...
(4) Ist ein Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet und lebt er gemeinsam mit einem Ehegatten im Bundesgebiet, wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 3 erteilt


adonis2009 schrieb am 05.08.2008 um 19:15:02:
ich bin Deutsch Marokkaner,  

... und somit bist du in  Deutschland Deutscher und wirst nach dem deutschen Recht behandelt, welches eine Mehrehe ausschließt.

trixie
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.08.2008 um 18:06:48
 
trixie schrieb am 06.08.2008 um 08:08:33:
... und somit bist du inDeutschland Deutscher und wirst nach dem deutschen Recht behandelt, welches eine Mehrehe ausschließt.

Auch in Marokko ist das mit der Mehrehe übrigens (nicht) mehr so einfach. Wurden die entsprechenden Genehmigungen nicht eingeholt, die Erstfrau nicht ins Vorbereitungsverfahren einbezogen usw., kann auch nach marokkanischem Recht Nichtigkeit/Aufhebbarkeit gegeben sein...
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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