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Frage bezüglich Visum FZF (Gelesen: 4.888 mal)
Tippi
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Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #15 - 24.07.2008 um 20:16:30
 
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 24.07.2008 um 20:42:09
 
johnson schrieb am 24.07.2008 um 11:21:29:
wann erfahre ich, ob ich so eine verpflivhtungserklärung brauche, vor dem visum antrag oder danach?

Von einer Forderung eine VE abgeben zu müssen, würde ich Abstand halten, weil sie nicht gefordert werden darf. Eine VE ist kein harmloses Stück Papier, sondern eine abgebene Bürgschaft. D. h. wenn deine Frau einmal staatliche Leistungen in Anspruch nimmt, muss der Bürge sie wieder zurückzahlen.

trixie
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ManuN80
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Augen zu und durch!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 28.07.2008 um 17:38:32
 
Hi Johnson!

Mein Mann war auch in Izmir. Er hat den Termin Anfang Januar (am 03., 04. oder 05.) gemacht und gleich für den 21. Januar 08 nen Termin bekommen. Du musst vorher 10 Euro überweisen, dass Du nen Termin bekommst. Hab mir sagen lassen, dass es am Anfang des Jahres von Haus aus schneller geht mit der Terminvergabe.
Denn z. B. am 19. Juni 08 hat er nen Anruf bekommen, wg. einem Termin für die Scheinehebefragung. Da war vor dem 22. Juli 08 auch nix möglich!

Vorab wollte die ABH keine Papiere von mir haben. Sie haben mir gesagt, wenn die Unterlagen von Izmir angekommen sind, schreiben sie mich an, teilen mir mit, was sie noch brauchen und dann kann ich vorbei kommen.

LG,
Manu.


PS: Ach ja, ich habe auch keinen Reisepass. Bei mir hat der Personalausweis gereicht!
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Die klimatischen Bedingungen in der Hölle sind sicher unerfreulich, aber die Gesellschaft dort wäre von Interesse!
 
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