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Verlobt, Baby aber kein Visum (Gelesen: 9.612 mal)
Meriem
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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23.07.2008 um 20:40:49
 
Hallo.Mein Verlobter ist Algerier, unsere Tochter mittlerweile 5 Monate alt, die Botschaft und hier das Jugendamt machen uns grosse Probleme. Wir sind am Ende,was sollen wir tun?  weinend
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.07.2008 um 20:48:08
 
Etwas mehr Infos sollten denn schon sein,
sonst brauchen wir hier die  Wahrsagerin
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Meriem
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.07.2008 um 21:01:48
 
grins.danke.also wir sind nicht verheiratet,ich habe ihn in algerien besucht,bin schwanger geworden.er hatte nie "mist" gebaut oder so,war auch nie in brd.hat den goethe-test bestanden,hat mehr papiere zur antragsstellung als es sein sollen,jedoch hat die botschaft ihn wieder weggeschickt.das jugendamt akzeptiert seine vaterschaftsanerkennung nicht, die er in algerien beim notar gemacht hat,der ich hier beim notar zugestimmt habe.es muss ein legalisationsstempel der botschaft drauf,die machen das aber nicht.das auswärtige amt in bonn jedoch schrieb mir,die müssen das machen.was genau soll ich hier schreiben?  Traurig
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.07.2008 um 21:04:51
 
Das sind doch schonmal aussagekräftigere
Infos Laut lachend
Zum Thema Vaterschaftsanerkennung werden
sich sicher noch Spezies melden. Wrat mal ab.
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Meriem
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 23.07.2008 um 21:08:38
 
unentschlossen inshaallah! jedenfalls möchte mein verlobter endlich seine tochter sehen  Traurig sicher braucht sie auch langsam mal einen "mann im haus" hier. mittlerweile kriegt sie angst vor männern,fängt so langsam an zu fremdeln  Traurig mich selber haben die bei der botschaft im mai dort auch schon "entsorgt" wenn man das so schimpfen darf. ich wollt doch nur nen stempel, damit das jugendamt endlich seinen namen mit auf die geburtsurkunde setzt. so wie es sich gehört. aber mein verlobter wird nur beschimpft, dass es ja nicht seine tochter ist.  Ärgerlich
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.07.2008 um 21:25:40
 
fons schrieb am 23.07.2008 um 21:04:51:
Zum Thema Vaterschaftsanerkennung werden
sich sicher noch Spezies melden

Wie kommst du denn darauf? Ich dachte du wärst der Fachmann für Vaterschaftsanerkennungen Laut lachend Oder habe ich das falsch in Erinnerung? Laut lachend

@ Meriem
Irgendwie werde ich aus deinen Äußerungen nicht ganz schlau.

Um seinen Namen in der GU zu haben, mußt du ihn doch einfach als Vater angeben. Hierzu braucht es kein Jugendamt. Oder stehst du unter Betreuung des Jugendamtes?

Wenn dem Jugendamt die Vaterschaftserklärung nicht passt, dann solltest du dort abklären, in welcher Form diese zu erfolgen hat. Eine Vaterschaftsanerkennung konnte auch in der deutschen Botschaft gemacht werden. Damit er aber später ein Visum bekommt, solltest du noch eine Sorgerechtserklärung abgeben.

Meriem schrieb am 23.07.2008 um 21:08:38:
sicher braucht sie auch langsam mal einen "mann im haus" hie

Unser denkender mod steht dir sicherlich zur Seite. Laut lachend

Meriem schrieb am 23.07.2008 um 21:08:38:
ich wollt doch nur nen stempel,

... für welches Papier?

trixie
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Meriem
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Antwort #6 - 23.07.2008 um 21:29:39
 
nein,das jugendamt trägt ihn in geburtsurkunde ein.nein,ich stehe nicht unter betreuung,um himmels willen. das jugendamt sagt,die anerkennung ist okay,aber es muss ein legalisationsstempel der botschaft drunter!! die lehnen aber strikt ab. für die sorgerechtserklärung muss er auf die geburtsurkunde, geht nur mit legalisierter anerkennung!  hä?
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trixie
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Antwort #7 - 23.07.2008 um 21:47:52
 
Meriem schrieb am 23.07.2008 um 21:29:39:
nein,das jugendamt trägt ihn in geburtsurkunde ein.

Das Jugendamt kann ihn nicht auf der GU eintragen, weil das Jugendamt keine GU ausstellt, sondern das Standesmt.

Meriem schrieb am 23.07.2008 um 21:29:39:
die lehnen aber strikt ab.  

Mit welcher Begründung?

Meriem schrieb am 23.07.2008 um 21:29:39:
für die sorgerechtserklärung muss er auf die geburtsurkunde,

Nein! Eine Sorgerrechtserkärung kann bereits vor der Geburt abgegeben werden, wird aber erst mit der Geburt wirksam.

Hast du dich schon einmal an das Standesamt gewandt?

trixie
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Meriem
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Antwort #8 - 23.07.2008 um 21:53:20
 
die telefonieren immer hin und her , rufen sich jedesmal gegenseitig an das jugend-und standesamt. arbeiten beide gegen mich und unternimmt keiner von beiden was ohne den bekloppten stempel.
die lehnen mit der begründung ab, dass sie sowas nicht machen. das war die begründung. das auswärtige in bonn hingegen meint,sie müssen das tun,weil es ohne halt in brd nicht anerkannt wird. ich weiss,hört sich beschämend an,ist auch so.ein teufelskreis, zu lasten unserer tochter!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 23.07.2008 um 21:58:15
 
trixie schrieb am 23.07.2008 um 21:25:40:
Wie kommst du denn darauf? Ich dachte du wärst der Fachmann für Vaterschaftsanerkennungen Grinsend Oder habe ich das falsch in Erinnerung?  

Unterlasse bitte solch doofe Witze  Ärgerlich
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trixie
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Antwort #10 - 23.07.2008 um 21:59:40
 
Meriem schrieb am 23.07.2008 um 21:53:20:
das war die begründung. das auswärtige in bonn  

Ich dachte zwar, dass das AA in Berlin sitzt, aber egal. Wende dich nach Berlin einfach einmal an den Bürgerservice des AA.

Was steht dann im Moment in der GU beim Vater?

trixie
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Meriem
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Antwort #11 - 23.07.2008 um 22:03:44
 
das auswärtige amt in bonn

www.auswaertiges-amt.de

Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
0228 173402

-

dass er ledig ist, sein name, geburtstag,.....
da wird auch so lange nix anderes drin stehen, bis die vaterschaft hier in brd anerkannt wurde.
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Antwort #12 - 24.07.2008 um 00:03:48
 
Meriem schrieb am 23.07.2008 um 22:03:44:
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
0228 173402

Hoi,

naja, der "Hauptsitz" ist aber schon in:


Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Postanschrift: 11013 Berlin

Ebenfalls von www.auswaertiges-amt.de
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 24.07.2008 um 07:05:08
 
Meriem schrieb am 23.07.2008 um 21:01:48:
vaterschaftsanerkennung nicht, die er in algerien beim notar gemacht hat,


hab' jetzt zwar keine einschlägige Literatur zur Hand, aber die VA bei einem ausl Notar genügt m.E. nicht. Und ich bezweifel auch, ob diese Erklärung, wenn sie denn dem Grunde nach genügen würde, überhaupt legalisiert werden könnte.

Er soll eine VA bei der Botschaft abgeben - dann ist Ruhe. (wenn man ihn das tun lässt...)

Änderung:
Nachtrag:

Und erst Recht verstehe ich nicht, was das Jugendamt mit der ganzen Angelengenheit zu schaffen hat?!? Die Beurkundung macht das Standesamt und die Zustimmungserklärung sollte, insbes. wenn das Jugendamt bockig ist, beim Notar abgegeben werden.


Muleta
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Antwort #14 - 24.07.2008 um 07:19:14
 
Muleta schrieb am 24.07.2008 um 07:05:08:
Und erst Recht verstehe ich nicht, was das Jugendamt mit der ganzen Angelengenheit zu schaffen hat?!? Die Beurkundung macht das Standesamt und die Zustimmungserklärung sollte, insbes. wenn das Jugendamt bockig ist, beim Notar abgegeben werden.


Das verstehe ich auch nicht, und wenn ich diesen Fred noch ein paar mal lese....

Bergmann/ Ferid sagt dazu:

Eine Vaterschaftsanerkennung bei einem algerischen Notar ist per se unmöglich, weil der Islam keine nichtehelichen Kinder kennt. Der voreheliche Beischlaf ist untersagt weswegen Regelungen zur Vaterschaftsanerkennung  nicht vorliegen.

Also sollte der Erzeuger zum deutschen Konsulat und dort seine Anerkennung erledigen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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