Zitat:Haben bisher alles abgegeben was von uns verlangt wurde, dürfte also nicht der Fall werden.
Es kommt durchaus vor, dass das OLG im Laufe der Prüfungen feststellt, dass Angaben nicht ausreichend sind etc. Und dann wird man halt aufgefordert noch weitere Unterlagen o.ä. gefordert.
Zitat:Er galt als untergetaucht, nur weil er sich nicht im landkreis aufhielt wo er sein sollte. Und die
ABH wusste wo er war, ich war im ständigen Kontakt mit ihnen, also galt er meines erachtens nicht als untergetaucht, da ich ständigen Kontakt mit der
ABH hatte.
Klingt erstmal nicht so, als wäre er nicht nur mal für einen oder zwei Tage bei dir gewesen, sondern eher nach einem etwas längeren Zeitraum. Außerdem wird die
ABH doch wohl darauf hingewiesen haben, dass er sich mal unverzüglich wieder in seinen Landkreis bewegen soll, oder?
Bzgl "er musste zur
ABH wegen Papieren" -> heißt? Im Normalfall hat die
ABH kein Papier, dass man zur Heirat benötigt. Außer evtl ... ->
War sein Pass dort? HAT er einen (gültigen) Pass?
Zitat:nicht um endlos zu diskutieren wieso wes´halb warum.
Du solltest allerdings auch berücksichtigen, dass zu einer halbwegs brauchbaren Beurteilung der Sachlage die Kenntniss aller Umstände durchaus hilfreich ist.
Es kommt leider immer wieder vor, dass hier jemand seine "Geschichte" schildert und dann Tipps etc bekommt, die sich im Nachhinein als völlig unzutreffend erweisen, weil kleine aber wichtige Details nicht genannt wurden.
zB ist mir immer noch nicht klar, warum er jetzt plätzlich in Abschiebehaft gekommen ist. "Duldung" heißt ja dass man ihn nicht abschieben kann/darf. "Untertauchgefahr" ändert daran ja erstmal nix. Das wäre erst dann wichtig, wenn die Abschiebung jetzt eigentlich möglich wäre und nur daran scheitern würde, wenn der Betreffende nicht greifbar wäre.