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Müssen3 Mon.vergehen,seitAusreise aus d.BRD u.wiederEinreise v.Ukraine inDieBRD? (Gelesen: 1.847 mal)
Piet
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22.07.2008 um 11:17:45
 
Hallo,
ich hätte ´ne Frage: Ist hier bekannt, ob nach der letzten Ausreise aus der Ukraine, bis zur nächsten/kommenden Einreise nach Deutschland, drei Monate vergehen müssen ? Konkret gefragt >meine Bekannte ist per Schengener Visum am 4. Mai 08 aus der BRD aus- in die Ukraine eingereist, und könnte die Dame nun VOR dem 4. Juli 08, per Schengener Visum, wieder von der Ukraine in die BRD einreisen?
Danke, für `ne Info,
Piet
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trixie
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Antwort #1 - 22.07.2008 um 11:30:31
 
Vom Ersteinreisetag nach Schengen darf die Dame innerhalb von 6 Monaten 90 Tage hier bleiben. Wenn sie ein Multivisum hat und noch nicht die 90 Tage ausgeschöpft hat, darf sie die restlichen in diesem Zeitraum verbraten. Ansonsten muss sie warten, bis der neue 6-Monatszeitraum beginnt.

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Antwort #2 - 22.07.2008 um 11:34:51
 
Piet schrieb am 22.07.2008 um 11:17:45:
und könnte die Dame nun VOR dem 4. Juli 08, per Schengener Visum, wieder von der Ukraine in die BRD einreisen?

Falls sie DAS schafft, bitte ich dringend um Mitteilung. Würde mir ggfs die Exklusivrechte an dieser Sensation sichern wollen ... Zwinkernd

Scherz away: Das hängt davon ab, wie lange sie vorher hier war. Mann kann während eines 6-Monatszeitraums (vereinfachte Betrachtung ohne "Bot") durchaus mehrmals mit mehreren Visa nach D einreisen. Solange halt die 90 Tage insgesamt nicht überschritten werden.

Im übrigen ist natürlich der Zeitpunkt der AUSREISE aus UA schengentechnisch uninteressant. Interessant sind nur Ein- und Ausreisen von/nach Schengen.
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Piet
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Antwort #3 - 22.07.2008 um 12:39:44
 
Hallo,
und *Danke* für diese Info`s. Meine Bekannte bekam zum ersten Mal heuer im Mai - für 14 Tage - ein Schengener Visum, seitens der Deutschen Botschaft Kiew. Wenn ich es richtig verstanden hab - und wenn dieser neue Visumsantrag nun wieder genehmigt werden sollte - könnte die Dame demnach dann sofort in die BRD einreisen, nachdem der Schengener Visums-Eintrag in Ihrem Pass ist. Ist dies so korrekt ? Danke für `ne Info,
Piet
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trixie
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Antwort #4 - 22.07.2008 um 12:44:04
 
Piet schrieb am 22.07.2008 um 12:39:44:
und wenn dieser neue Visumsantrag nun wieder genehmigt werden sollte - könnte die Dame demnach dann sofort in die BRD einreisen, nachdem der Schengener Visums-Eintrag in Ihrem Pass ist.

Wenn ein neues Schengen Visum erteilt wird, kann die Dame innerhalb des genehmigten Zeitraums für die genehmigte Visumsdauer einreisen; die 90 Tage pro Halbjahr dürfen aber nicht überschritten werden.

trixie
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Ulf
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Antwort #5 - 24.07.2008 um 19:54:02
 
Piet schrieb am 22.07.2008 um 12:39:44:
Meine Bekannte bekam zum ersten Mal heuer im Mai - für 14 Tage - ein Schengener Visum, seitens der Deutschen Botschaft Kiew. Wenn ich es richtig verstanden hab - und wenn dieser neue Visumsantrag nun wieder genehmigt werden sollte - könnte die Dame demnach dann sofort in die BRD einreisen, nachdem der Schengener Visums-Eintrag in Ihrem Pass ist. Ist dies so korrekt ?


Jau. Ich würde nicht unbedingt auf Genehmigung zweier Privabesuche in sehr kurzen Abständen hoffen (ausschließen mag ich das auch nicht), aber beispielsweise zwei wissenschaftliche Tagungen wären ein triftiger Grund.

Gruß, ULF
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