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Heirat und schwanger (Gelesen: 3.196 mal)
MarioSSA
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Basel, Basel-Landschaft, Switzerland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat und schwanger
14.07.2008 um 04:31:28
 
hallo zusammen. mein erster beitrag hier.

mein fall ist relativ ähnlich. also, ich bin deutscher, ledig, nicht geschieden oder verheiratet und wohne in frankreich. meine freundin ist brasilianerin, ledig, ebenfalls noch nie verheiratet, aber im 3. monat schwanger. ende juli kommt sie über frankfurt zu mir nach frankreich. geburtstermin 10. jan 2009
wir möchten gerne, dass das kind hier ( deutschland oder frankreich) zur welt kommt. sie hat keinerlei deutschkenntnisse. wird aber einen deutschkurs belegen. arbeite in der schweiz. mit den franz. behörden kenn ich mich noch nicht so gut aus, daher würde ich gerne das meiste in D regeln. im notfall natürlich hier in FRA.
gibt es eine möglichkeit wie sie legal das kind hier bekommen kann? wir wollen auf jeden fall heiraten, aber haben noch nichts geplannt. sie reist nur mit dem touristenvisum ein. vaterschaftsanerkennung machen wir dann direkt hier beim deutschen konsulat in strassbourg. in 3 monaten ist sie ende 6. monat schwanger. wahrscheinlich noch flugtauglich, aber kann man nicht auf Familienzusammenführung bestehen, also dass sie mit mir ( eventuell verheiratet, wenn es geht ) bleiben will? ausserdem brauch ich dringend noch eine KV für sie. ich bin "leider" privat in FRA versichert. ja jemand einen tipp für ein KV für schwangere?

vielen dank für euere hilfe. werde dann berichten, was ich für erfahrungen gemacht habe.

merci

mario
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.08.2008 um 00:49:13
 
MarioSSA schrieb am 14.07.2008 um 04:31:28:
mein fall ist relativ ähnlich.  

Ähnlich wie was? Ähnlich wie alle, weil alle mit einer Frage ins Forum kommen? Zwinkernd

Du hast doch hier bereits die gleichen Fragen gestellt:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1216002689/0#0

trixie
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Eduard
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Antwort #2 - 10.08.2008 um 06:10:51
 
@trixie: Was meinst Du mit "Frage schon mal gestellt"? Dein Link verweist genau auf diesen Thread.

@MarioSSA:
Wenn Du zur Zeit deinen Wohnsitz in F hast, dann ist eine Familienzusammenführung auch nur dorthin möglich. Wende Dich also an die französischen Behörden. Auch die Frage eines eventuellen Bleiberechts wegen des gemeinsamen Kindes (vor oder nach der Schwangerschaft) wäre mit den Behörden an Deinem Wohnsitz zu klären. Nur soviel, in D kann die Einreise mit Besuchsvisum und nachfolgende Heirat dazu führen, dass man wieder ausreisen und die FZF aus dem Ausland beantragen muss. Wie die Franzosen das handhaben, weiss ich nicht. Die FZF nach Frankreich hat immerhin den einen Vorteil, dass dafür keine Sprachkenntnisse nachzuweisen sind.

Ansonsten ist bei Brasilianerinnen die Standardempfehlung wohl, in Dänemark zu heiraten. Heirat in D ist möglich, aber recht zeitaufwendig.

Zur Frage der KV: In D mindestens bis zur Geburt keine Chance. In Frankreich kenne ich mich nicht aus, es wäre zu klären, ob es da Sonderregeln für Verheiratete gibt.

Es wäre vielleicht sinnvoll gewesen, die rechtlichen Frage alle abzuklären, bevor Ihr Euch für einen bestimmten Weg (Besuchsvisum) entscheidet ...

Gruß
   Eduard
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trixie
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Antwort #3 - 10.08.2008 um 10:10:07
 
Eduard schrieb am 10.08.2008 um 06:10:51:
Was meinst Du mit "Frage schon mal gestellt"?  

Da scheint ja irgendwie etwas falsch gelaufen zu sein.  Augenrollen
Ich dachte, ich hätte den gleichen Thread heute in der Früh auf der aktuellen Liste gelesen; was soll's?

Eduard schrieb am 10.08.2008 um 06:10:51:
Nur soviel, in D kann die Einreise mit Besuchsvisum und nachfolgende Heirat dazu führen

Als Brasilianerin braucht sie für einen 90 Tage Aufenthalt kein Visum. Zwinkernd

MarioSSA schrieb am 14.07.2008 um 04:31:28:
ja jemand einen tipp für ein KV für schwangere?  

Ausser den Routineuntersuchungen werden die Kosten nicht von einer Incomingversicherung übernommen, d. h. du mußt die Geburtskosten (da können schnell mal 10.000 Euro und mehr zusammenkommen) aus eigener Tasche übernehmen.

Sollte ein Daueraufenthalt nach der Geburt in Deutschland geplant sein, müßte die werdende Mutter im Vorfeld bereits das entsprechende Visum beantragen.

trixie

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Eduard
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Antwort #4 - 10.08.2008 um 11:21:27
 
trixie schrieb am 10.08.2008 um 10:10:07:
Als Brasilianerin braucht sie für einen 90 Tage Aufenthalt kein Visum. Zwinkernd

Stimmt , ändert aber nichts. Einreise ohne Visum und Heirat in Dänemark wird ebenso nicht gern gesehen.

Zitat:
Ausser den Routineuntersuchungen werden die Kosten nicht von einer Incomingversicherung übernommen, d. h. du mußt die Geburtskosten (da können schnell mal 10.000 Euro und mehr zusammenkommen) aus eigener Tasche übernehmen.

Wenn die Schwangerschaft bei Beginn der Versicherung bereits bestand, wird gar nichts übernommen, auch keine Routineuntersuchungen. Die Geburtskosten sind aber zumindestens in D, dank der Fallpauschalen, nicht ganz so hoch - etwa 2000 Euro bei einer normalen Entbindung und etwa 4000 Euro bei einem Kaiserschnitt .

Der einzige Weg, um die Geburtskosten herumzukommen, ist in D die Heirat und die Familienversicherung, wenn man selbst GKV-Mitglied ist. In Frankreich wäre zu klären, welche Regeln für die Mitversicherung von Familienmitgliedern bestehen. Frankreich ist ein sehr soziales Land, vielleicht gibt es dort ja eine GKV-analoge Aufnahmepflicht für Ehegatten auch in der PKV.

Zitat:
Sollte ein Daueraufenthalt nach der Geburt in Deutschland geplant sein, müßte die werdende Mutter im Vorfeld bereits das entsprechende Visum beantragen.

So ein Visum für werdende Mütter gibt es aber nicht! Jedenfalls nicht in D. Meine Hinweise zum Thema "Besuchsvisum nicht so gut" bezogen sich auf eine geplante Heirat.

Ein Visum zur Familienzusammenführung zum Kind (für den TS: heißt auch dann so, wenn Mutter und Kind gemeinsam einreisen) kann erst nach der Geburt beantragt werden.

D.h. die Einreise mit Besuchsvisum bzw. ohne Visum ist die einzige Möglichkeit für die Mutter, hierher zu kommen (wenn keine Heirat geplant ist). Wenn man "zu früh" anreist, hat man halt das Risiko, wieder ausreisen zu müssen.

Die Sache mit Frankreich kompliziert die Angelegenheit ziemlich. Am besten gehen wir das mal systematisch durch:

1. Mögliche Aufenthaltstitel:
a) Nach der Geburt des deutschen Kindes. Hier weiss ich nicht, ob das der Mutter auch ein Aufenthaltsrecht in F verleiht (Freizügigkeit für Säuglinge?). In D auf jeden Fall. Sprachkenntnisse nicht erforderlich.
b) Als Ehefrau eines Deutschen. Geht in F und D. In D sind Sprachkenntnisse erforderlich, in F (wegen EU-Recht) keine.

2. Mögliche Einreisewege:
a) Ohne Visum zu Besuch. Legal nur für 3 Monate, danach vom Wohlwollen der Behörden (am Wohnsitz der Mutter, wo immer das ist) abhängig. Eventuell muss die Mutter wieder ausreisen (selbst wenn sie in der Zwischenzeit geheiratet hat) und aus dem Ausland ein Visum beantragen. Kann aber auch gutgehen (gibt viele solche Fälle, Originalzitat: "Was soll ich die Mutter nach Hause schicken, wenn sie in ein paar Monaten sowieso wieder zurückkommt."). Wichtig ist, früh den Kontakt zur Behörde aufzunehmen.
b) Mit FZF-Visum. Nach Geburt oder Heirat, aus dem Ausland zu beantragen. Zu Voraussetzungen siehe 1.
c) Mit Heiratsvisum. D.h. die Anmeldung zur Eheschließung liegt vor, man reist ein, heiratet, bleibt hier. In diesem Fall etwas kompliziert: Heiratsvisum für D geht nicht wegen fehlender Sprachkenntnisse. Heiratsvisum für F würde gehen, wobei ich keine Ahnung habe, wie das in F funktioniert. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Ablauf anders ist. Also wieder: ab zur Behörde.

Eduard
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« Zuletzt geändert: 10.08.2008 um 11:35:49 von Eduard »  
 
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Antwort #5 - 10.08.2008 um 15:58:44
 
Eduard schrieb am 10.08.2008 um 11:21:27:
Die Geburtskosten sind aber zumindestens in D, dank der Fallpauschalen, nicht ganz so hoch - etwa 2000 Euro bei einer normalen Entbindung und etwa 4000 Euro bei einem Kaiserschnitt .

... was sich bei Problemen während der Schwangerschaft oder auch während der Entbindung sehr schnell in der vor mir genannten Größenordnung bewegen kann.

Eduard schrieb am 10.08.2008 um 11:21:27:
D.h. die Einreise mit Besuchsvisum bzw. ohne Visum

... weil es für eine Brasilianerin kein Besuchervisum gibt, sondern entweder eine visumsfreie Einreise erfolgt oder ein nationales Visum, wie in der von dir beschriebenen Form, möglich ist.

Eduard schrieb am 10.08.2008 um 11:21:27:
Einreise ohne Visum und Heirat in Dänemark wird ebenso nicht gern gesehen.

Das Thema Heirat mit "Besuchervisum" kam von dir. Zwinkernd

trixie
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Antwort #6 - 10.08.2008 um 20:33:10
 
trixie schrieb am 10.08.2008 um 15:58:44:
... was sich bei Problemen während der Schwangerschaft oder auch während der Entbindung sehr schnell in der vor mir genannten Größenordnung bewegen kann.


Natürlich - in vielleicht 0.1% aller Fälle. Da müssen schon schwere Komplikationen auftreten, und in dem Fall denkt man sowieso nicht mehr an die Kosten, da geht es um anderes.

Aus gegebenem Anlaß Smiley hatte ich mich seinerzeit kundig gemacht, und herausgefunden, dass die Horrorgeschichten, die man so hört, nicht wahr sind. Bzw. manche der Geschichten sind zwar wahr, aber überholt - durch die gesetzlichen Fallpauschalen sind Geburten z. T. erheblich billiger geworden, weil nicht mehr jedes gegebene Medikament und jede ärztliche Leisung einzeln abgerechnet wird.

Auch die Untersuchungen während der Schwangerschaft sind tragbar. Man sollte halt mit dem Arzt klären, dass er einem keine typische Rechnung für Privatpatienten (GOÄ-Satz x 2.3) stellt. Hat bei uns funktioniert ...

Eduard
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Antwort #7 - 11.08.2008 um 18:19:26
 
Geburtskosten: einfach mal bei in Frage kommenden Kliniken fragen, was da eine "Durchschnittsentbindung" kostet. Denn eigene Erfahrung - komplett komplikationslose natürliche Geburt - lehrt: Auch 5000 Euro können da mal schnell zusammen kommen.

Frankreich: da gibbet wohl ein anderes Sozialsystem: jedenfalls erklärten die französischen Kollegen immer, dass Ausländer ihre Reisekrankenversicherung gar nicht bräuchten, weil Krankenhausaufenthalte etc. ohnehin zulasten von Vater Staat gingen... keine Ahnung, ob das stimmt, bzw. welche Bedingungen da gelten. Am besten in Frankreich im "Krankhaus der Wahl" nachfragen.

Ausreise vor Geburt dürfte - aus deutscher Sicht! - nicht nötig sein, sobald die Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist: Da dann das erwartete Kind deutsch ist, kommt eine Abschiebung der Mutter dann nicht mehr in Betracht. "Denn ein deutsches Kind hat das Recht, in D geboren zu werden". Der Mutter wäre bis zur Entbindung also eine Duldung zu erteilen. Gab's auch schon ein Gerichtsurteil des VG Berlin zu. Wenn deine Freundin bis zum 6. Monat legal bleiben kann, wäre es ihr nicht mehr zuzumuten, in den letzten zwei verbleibenden Monaten  der Flugtauglichkeit (was, wenn dann nicht mehr aufgrund Komplikationen?) zurückzureisen, um das Visumverfahren nachzuholen.

Freizügigkeit des Kindes besteht übrigens vollkommen unabhängig vom Alter. Schon ein Neugeborenes ist also freizügigkeitsberechtigt.
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Eduard
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Antwort #8 - 12.08.2008 um 10:26:04
 
petit_canard schrieb am 11.08.2008 um 18:19:26:
Geburtskosten: einfach mal bei in Frage kommenden Kliniken fragen, was da eine "Durchschnittsentbindung" kostet. Denn eigene Erfahrung - komplett komplikationslose natürliche Geburt - lehrt: Auch 5000 Euro können da mal schnell zusammen kommen.

(Das ist zwar OT, aber das Thema taucht hier immer wieder auf und betrifft auch etliche Fragesteller, deswegen möchte das nicht unkommentiert stehen lassen.)

Ein ähnliches Beispiel aus meinem Bekanntenkreis kenne ich auch: Normale Entbindung (irgendwo in BW) 5000 Euro. Die Schwester derjenigen hat derjenigen in der hiesigen Uniklinik entbunden, ebenfalls ohne Komplikationen, hat etwas über 1000 Euro gekostet. Da fragt man sich ...

Im Normalfall gilt (die nachfolgenden Zahlen kann man alle ergoogeln): Die Fallpauschale für "Vaginale Entbindung ohne komplizierende Diagnose" hat die Bewertungsrelation 0.71. "Neugeborenes, Aufnahmegewicht > 2499 g ohne signifikante OR ­Prozedur, ohne Problem" hat 0.41. Basisfallwert an den Münchner Unikliniken in 2007 war 2679.54, ergibt Kosten = Basisfallwert * Bewertungsrelationen = 2974 Euro, dazu kommen noch einige kleinere Zuschläge. "Sectio caesarea mit schwerer komplizierender Diagnose" hat eine Bewertungsrelation von 1.41, da kommt man dann auf die 5000 Euro.

Was richtig reinhaut, sind Kosten für notwendige Behandlungen des Neugeborenen, z.B. "Neugeborenes, Aufnahmegewicht 1250 - 1499 g ohne signifikante OR-­Prozedur" hat eine Bewertugsrelation von 7.22. Das sind allerdings keine Entbindungskosten! D.h. hier muss die Versicherung des Kindes einspringen. Wenn der Vater in der GKV ist, sowieso kein Problem (Familienversicherung beim Vater), ist er in der PKV, muss die Versicherung das Kind ab Geburt zum üblichen Satz aufnehmen und tragt dann ebenfalls die Kosten. (Kann sein, dass das manchmal übersehen wird und alle Kosten dem Vater in Rechnung gestellt und von diesem nichtsahnend gezahlt werden...)

Eduard
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Lisette
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Antwort #9 - 12.08.2008 um 11:52:57
 
Hallo,

ich habe eine meiner Entbindungen selber bezahlt. Ergab sich so. Wenn alles gut geht und weiter nichts ist, ist das problemlos machbar. Man kann es nur vorab nicht abschätzen.

Die Probleme lagen dann auch noch im Detail. Mein Krankenhaus wollte zum Beispiel dies nur tun, wenn ich auch verpflichtend ein Privatbett für die Zeit buchte. Die Kosten waren höher als die der Entbindung.

Dazu kamen dann noch die unbestellten "Extras". Jedes "Hallo" des Chefarztes wird zu Höchstpreisen liquidiert.....

Man sollte so ein Abenteuer also nur bei ausreichendem finanziellen Spielraum beginnen.

Grüße         Lisette
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Antwort #10 - 12.08.2008 um 13:16:50
 
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