trixie schrieb am 10.08.2008 um 10:10:07:Als Brasilianerin braucht sie für einen 90 Tage Aufenthalt kein Visum.
Stimmt , ändert aber nichts. Einreise ohne Visum und Heirat in Dänemark wird ebenso nicht gern gesehen.
Zitat:Ausser den Routineuntersuchungen werden die Kosten nicht von einer Incomingversicherung übernommen, d. h. du mußt die Geburtskosten (da können schnell mal 10.000 Euro und mehr zusammenkommen) aus eigener Tasche übernehmen.
Wenn die Schwangerschaft bei Beginn der Versicherung bereits bestand, wird gar nichts übernommen, auch keine Routineuntersuchungen. Die Geburtskosten sind aber zumindestens in D, dank der Fallpauschalen, nicht ganz so hoch - etwa 2000 Euro bei einer normalen Entbindung und etwa 4000 Euro bei einem Kaiserschnitt .
Der einzige Weg, um die Geburtskosten herumzukommen, ist in D die Heirat und die Familienversicherung, wenn man selbst GKV-Mitglied ist. In Frankreich wäre zu klären, welche Regeln für die Mitversicherung von Familienmitgliedern bestehen. Frankreich ist ein sehr soziales Land, vielleicht gibt es dort ja eine GKV-analoge Aufnahmepflicht für Ehegatten auch in der PKV.
Zitat:Sollte ein Daueraufenthalt nach der Geburt in Deutschland geplant sein, müßte die werdende Mutter im Vorfeld bereits das entsprechende Visum beantragen.
So ein Visum für werdende Mütter gibt es aber nicht! Jedenfalls nicht in D. Meine Hinweise zum Thema "Besuchsvisum nicht so gut" bezogen sich auf eine geplante Heirat.
Ein Visum zur Familienzusammenführung zum Kind (für den
TS: heißt auch dann so, wenn Mutter und Kind gemeinsam einreisen) kann erst nach der Geburt beantragt werden.
D.h. die Einreise mit Besuchsvisum bzw. ohne Visum ist die einzige Möglichkeit für die Mutter, hierher zu kommen (wenn keine Heirat geplant ist). Wenn man "zu früh" anreist, hat man halt das Risiko, wieder ausreisen zu müssen.
Die Sache mit Frankreich kompliziert die Angelegenheit ziemlich. Am besten gehen wir das mal systematisch durch:
1. Mögliche Aufenthaltstitel:
a) Nach der Geburt des deutschen Kindes. Hier weiss ich nicht, ob das der Mutter auch ein Aufenthaltsrecht in F verleiht (Freizügigkeit für Säuglinge?). In D auf jeden Fall. Sprachkenntnisse nicht erforderlich.
b) Als Ehefrau eines Deutschen. Geht in F und D. In D sind Sprachkenntnisse erforderlich, in F (wegen EU-Recht) keine.
2. Mögliche Einreisewege:
a) Ohne Visum zu Besuch. Legal nur für 3 Monate, danach vom Wohlwollen der Behörden (am Wohnsitz der Mutter, wo immer das ist) abhängig. Eventuell muss die Mutter wieder ausreisen (selbst wenn sie in der Zwischenzeit geheiratet hat) und aus dem Ausland ein Visum beantragen. Kann aber auch gutgehen (gibt viele solche Fälle, Originalzitat: "Was soll ich die Mutter nach Hause schicken, wenn sie in ein paar Monaten sowieso wieder zurückkommt."). Wichtig ist, früh den Kontakt zur Behörde aufzunehmen.
b) Mit FZF-Visum. Nach Geburt oder Heirat, aus dem Ausland zu beantragen. Zu Voraussetzungen siehe 1.
c) Mit Heiratsvisum. D.h. die Anmeldung zur Eheschließung liegt vor, man reist ein, heiratet, bleibt hier. In diesem Fall etwas kompliziert: Heiratsvisum für D geht nicht wegen fehlender Sprachkenntnisse. Heiratsvisum für F würde gehen, wobei ich keine Ahnung habe, wie das in F funktioniert. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Ablauf anders ist. Also wieder: ab zur Behörde.
Eduard