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Arbeitserlaubniss EU in der Praxis (Gelesen: 1.584 mal)
Klaus999
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08.07.2008 um 16:39:49
 
Aha, anderen Thread geschlossen. Das geht ja fix hier.

Mich würde mal interessieren, wie andere Leute das hier praktisch geschafft haben, eine AE-EU zu bekommen.

Das Problem bei der AE-EU ist ja, das man erst einen Arbeitnehmer finden muß, der einem eine Stelle verspricht, und danach für diese konkrete Stelle eine AE beantragen muß. Und das ist halt eine sehr große zusätzliche Hürde, die sich gerade kleine Läden nicht leisten können. Selbst wenn jemand überdurchschnittlich qualifiziert ist, reicht diese Hürde aus um einem immer wieder ein Bein zu stellen.

Ich kenne jemand, der recht einfache 'Knochenjobs' macht (Kisten schleppen auf dem Großmarkt). Der hat bisher immer eine AE-EU bekommen, einfach weil da wohl eine große Fluktuation ist, es kaum Deutsche gibt, die für Bezahlung auf HarzIV Niveau da arbeiten würden und der Arbeitgeber daher auch warten kann.

Aber ist es möglich, als nicht freizügeiger EUler auch in etwas höher qualifizierten Berufen einen Job zu bekommen, solange seine Qualifikation nicht so außergewöhnlich ist, das Arbeitgeber alles tun würden um ihn einzustellen? Da scheint das in der Praxis nämlich nicht mehr möglich zu sein. Ist die AE-EU also nichts anderes als eine Methode, NeuEUler in Billigjobs zu drücken, die sonst niemand freiwillig machen würde?

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schweitzer
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Antwort #1 - 08.07.2008 um 16:55:17
 
Klaus999 schrieb am 08.07.2008 um 16:39:49:
Ist die AE-EU also nichts anderes als eine Methode, NeuEUler in Billigjobs zu drücken, die sonst niemand freiwillig machen würde?

Ich habe Dir vorhin schon gepostet, dass dieses Forum nicht dazu da ist, Gesetze zu bewerten - Du solltest da ggf. noch mal die Nutzungsbedingungen lesen.

Klaus999 schrieb am 08.07.2008 um 16:39:49:
Aber ist es möglich, als nicht freizügeiger EUler auch in etwas höher qualifizierten Berufen einen Job zu bekommen, 


Neu-EUlen haben lediglich eine eingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit, ansonsten sind sie freizügigkeitsberechtigt - Zu Deiner Frage: Ggf. ist das möglich,nämlich als Hochschulabsolvent einer deutschen Hochschule bzw. mit einem Hochschulabschluss aus dem Herkunftsland laut Hochschulabsolventenzugangsverordnung (findest Du hier im Forum unter dem Button "Gesetze")

Klaus999 schrieb am 08.07.2008 um 16:39:49:
Aha, anderen Thread geschlossen. Das geht ja fix hier.


Besser wars, und keinen Moment zu früh!

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C_Devil
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Antwort #2 - 08.07.2008 um 16:55:36
 
Auch wenn du es nicht glauben willst, auch ein neu eröffneter Thread bringt keine anderen Antworten als der alte

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1215517336

Du hast es jetzt exakt so beschrieben, wie es der Realität entspricht.

Die anderen Leute, die es geschafft haben eine AE-EU zu bekommen, sind von Anfang an den Weg gegangen, der dir in dem alten Thread mehrfach aufgezeigt wurde. Einen anderen gibt es nämlich nicht.
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Tippi
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Antwort #3 - 08.07.2008 um 16:59:42
 
Klaus999 schrieb am 08.07.2008 um 16:39:49:
Aha, anderen Thread geschlossen. Das geht ja fix hier.


Und hier noch schneller.

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