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Freizug G/EU (Gelesen: 3.357 mal)
alyna
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: romania
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07.07.2008 um 10:00:02
 
hallo zusammen...also...ich war ein Jahr als Au-pair Mädchen in Deutschland. Nach dem be ich von Landrasamt(Ordnungsamt-Ausländerbehörde) ein Papier bekommen und da steht so: "Sehr geherte ....am 28. September 2006 wurde Ihnen einen Aufenhaltstitel gemäß 18 AufenthG (au-pair) bis 19. Juli 2007 erteilt.
Rumänien ist seit 1. Januar 2007 der EU beigetreten.
Als Freizügigkeitsberechtige EU Angehörige kann Ihnen eine Freizügigkeitsbescheinigung erteilt werden, wenn sie uns nachweisen das Sie einer Beschäftigung ach gehen oder uns ausreichend Existenzmmittel und einen Krankenversicherungsschutz für das Bundesgebiet vorlegen." Aber jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Ich hätte gerne in Deutschland arbeiten aber ich weiß es nicht ob ich jetzt das Recht habe. Und es ist schon ein Jahr seit dem ich das bekommen habe. Ich möchte mich schon vor bedanken und ich würde froh sein ob ihr mir ein Antwort geben könnt!Ich grüße euch   Zwinkernd
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.07.2008 um 10:11:48
 
Nach einem Urteil des  des EuGH C- 294/06 vom 24.01.08 Payir, Öztürk, Akyüz steht dir der freie Arbeitsmarktzugang zu. Da sich dieses Urteil nur auf türkische Staatsangehörige bezieht, kann es aber sein, dass deine Arbeitsagentur dir keinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt bescheinigt, da m. W. nach die Weisungen - noch - anders lauten. Da aber NeuEulen nicht benachteiligt werden dürfen, müßtest du eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Ein Hinweis auf dieses Urteil könnte somit hilfreich sein.

trixie
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alyna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: romania
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Antwort #2 - 07.07.2008 um 10:25:33
 
also...dass ich eine Arbeitserlaubnis  bekomme muss ich zum Arbeitsamt???ich verstehe nicht sehr gut deutsch...ich verstehe schon aber es gibts in dein antwort ein paar wörte die ich nicht kenne...um besser zu sagen...habe ich richtig verstanden...mit dem Papier die ich bekommen habe kann ich nicht sagen dass ich Arbeitserlaubnis in Deutschland habe...richtig verstanden??? aber sie kann mir trotzdem hilfreich sein??? Augenrollen


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein


...

und nch was trixie...vielen dank Smiley
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.07.2008 um 10:34:57
 
alyna schrieb am 07.07.2008 um 10:25:33:
dass ich eine Arbeitserlaubnisbekomme muss ich zum Arbeitsamt???

Das Arbeitsamt gibt es nicht mehr, heißt jetzt Agentur für Arbeit. Zwinkernd

alyna schrieb am 07.07.2008 um 10:25:33:
...mit dem Papier die ich bekommen habe kann ich nicht sagen dass ich Arbeitserlaubnis in Deutschland habe...richtig verstanden???  

Das sehe ich auch so. Das Schreiben hört sich eher wie ein Hinweisschreiben an, unter welchen Bedingungen du freizügigkeitsberechtigt bist.

Zum Zeitpunkt des Schreibens gab es ja oben zitiertes Gerichtsurteil noch nicht.

alyna schrieb am 07.07.2008 um 10:27:20:
vielen dank  

Gern geschehen. Zwinkernd

trixie
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alyna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: romania
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Antwort #4 - 07.07.2008 um 10:44:45
 
okay...also muss ich zum Agentur für Arbeit  Zwinkernd und was mache ich jetzt???  weinend
aaa...und noch was...ich habe in Rumänien ein Abschluss als Lehrerin...ist es mir in Deutschland erkannt oder...kann ich vergessen???  Laut lachend und danke für dein klares Antwort  Zwinkernd
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schweitzer
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Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #5 - 07.07.2008 um 11:24:52
 
alyna schrieb am 07.07.2008 um 10:44:45:
aaa...und noch was...ich habe in Rumänien ein Abschluss als Lehrerin...ist es mir in Deutschland erkannt oder...kann ich vergessen???


Eine Anerkennung 1:1 ist nicht automatisch gegeben. Schau mal auf
diese Webseite
(blaues bitte klicken!) Dort gibt es viele Informationen bezogen auf verschiedene Berufe und auch Hinweise zu den konkreten Stellen, die man dazu im jeweiligen Bundesland ansprechen kann/muss.

alyna schrieb am 07.07.2008 um 10:44:45:
okay...also muss ich zum Agentur für Arbeit und was mache ich jetzt???  


Wegen der Arbeitsgenehmigung bleibt nur das, was trixie schon geschrieben hat. Mit Hinweis auf das von trixie genannte Urteil an die Agentur für Arbeit wenden. -  Ansonsten unterliegst Du als Bürgerin eines Neu-EU-Landes grundsätzlich den Bedingungen der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt, solange Du noch nicht 12 Monate ununterbrochen unselbständig beschäftigt bzw. zum Arbeitsmarkt zugelassen warst, kannst Du nur eine Arbeitserlaubnis-EU  bekommen, das heißt, wenn für einen von Dir konkret nachgewiesenen Arbeitsplatz kein Bevorrechtigter (Deutscher) zur Verfügung steht. - Erst danach wäre die erfolgreiche Beantragung einer Arbeitsberechtigung-EU möglich, die Dir dann ungehinderten Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnen würde.

Insoweit bleibt für Dich zu hoffen, dass der Hinweis auf das Urteil vielleicht doch hilft ...  unentschlossen  
(ich persönlich bin da aber sehr skeptisch ...)


Andere Alternative: Du machst Dich selbständig. Das geht ohne Genehmigung der Agentur für Arbeit!

=schweitzer=
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alyna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 07.07.2008 um 11:41:05
 
danke schweitzer... jetzt habe ich noch ein problem weniger...die mit mein Schulabschluss...und ich muss warten bis die ganze deutschland ein arbeitsplatz hat dass ich eine bekomme  Laut lachend  , oder vieleicht auch nicht...ist es schwer in eure Land ein job zu finden...pffuu...schwer schwer schwer... Traurig
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