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Besuchervisum für Ehegatte (Gelesen: 3.202 mal)
abourreem
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28.06.2008 um 00:56:16
 
Guten Tag,

Da ich hin und her gerissen bin, wende ich mich an euch, damit einbsschen Ruhe haben kann!

--------------------Der Sachverhalt----------------------

Ich:  Jordanisch mit Aufenthaltserlaubnis wegen Maschinenbaustudium in Aachen befinde mich in der Studiumsendphase (Diplomarbeit startet am 20.8. bei einem Maschinenbaufirma in Hamburg).

Meine Frau: Chinesisch, Geschäftsführerin einer Exportfirma in Guangzhou, finanziell gut abgesichert.

Eheschliessung hat in China im März stattgefunden und seitdem besuche ich sie jede 4 Wochen für 2 Wochen. Zeitlich war ich flexibler als jetzt, da ich meiner arbeit mit dem Laptop schreiben konnte.

Jetzt ist es so, dass ich nicht mehr zeitlich flexibel bin, und ich langsam den Druck der Diplomarbeit spüre. Ich habe daher meine Frau gebeten ein Besuchervisum zu beantragen und mich für 2 Monate besuchen zu kommen.

Warum Besuchervisum: Weil ich noch nicht weiß, ob ich in D nach dem Studium bleiben will, also es macht kein Sinn ein FZF-Visum zu beantragen.

Ich habe dem Konsulat sogar einen Brief geschrieben und die Situation geschildert, und bat um eine mehrfache Einreise für 3 Monate für sie, da es eventuell zu Besucherzeitunterbrechungen kommen könnte, sollte sie in China wichtige Geschäftstermine besuchen müssen.

Dazu wird sie nächste Woche mit folgenden Unterlagen den Antrag stellen:

Kontoauszug, offizielle Einladung (vom Ausländerbehörde), mein Brief, ADAC Versicherung, ihre Firmenbeurlaubungsdokument mit Siegel, unsere beglaubigte Heiratsurkunde, und eine Kopie meines Passes mit deutscher Aufenthaltserlaubnis.

Ich habe im Brief auch geschildert, dass ihre Besuchskosten und -ausgaben von ihr abgedeckt werden, da sie finanziell unabhängig ist.


Da ich sie sehr vermisse und brauche ihre Nähe und seelische Unterstützung während meiner Diplomarbeit, frage ich eure Meinung.

Was meint ihr, bekommt sie das Visum? Hatte jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht?

Ich bitte um konstruktive Kritik.

Vielen dank im Voraus,

Abourreem
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Antwort #1 - 28.06.2008 um 01:03:12
 
abourreem schrieb am 28.06.2008 um 00:56:16:
Was meint ihr, bekommt sie das Visum?


Diese Frage kann hier niemand wirklich beantworten, jeder Antrag ist ein Einzelfall, jeder Sachverhalt ist anders und die Entscheidung wird auf Basis der vorgelegten Unterlagen und Dokumente , ja auf der Basis wie sich alles darstellt getroffen.
Ohne diese Einzelheiten zu kennen mag ich mir kein Urteil erlauben.
Einen Anspruch auf die Erteilung eines Besuchsvisums hat Sie nicht.
Würde die Sache aber nicht als aussichts- oder erfolglos betrachten und zumindest wohlwollend die Visaerteilung erwägen.
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abourreem
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Antwort #2 - 28.06.2008 um 01:11:48
 
Warum hat sie keinen Anspruch? Also hat die Ehegatte nur Anspruch auf FZF-Visum, aber nicht wenn sie für 2 Monate ihren Mann besuchen will?

Gruß,
Abourreem
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Antwort #3 - 28.06.2008 um 01:19:18
 
abourreem schrieb am 28.06.2008 um 01:11:48:
Warum hat sie keinen Anspruch? Also hat die Ehegatte nur Anspruch auf FZF-Visum, aber nicht wenn sie für 2 Monate ihren Mann besuchen will?


Ich glaube Du bist Dir nicht ganz bewust was der Begriff Anspruch bedeutet.
Anspruch auf ein FzF-visum...

Z.B.
Ein Anspruch auf die Erteilung eines FzF -Visum besteht nur wenn die (alle) Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, sind diese nicht erfüllt gibt es auch kein Visum zur Familienzusammenführung.

Auf die Erteilung eines Besuchsvisum gibt es gestzlich keinen Rechtsanspruch, was aber auch nicht bedeutet das man es einfach so ablehnen kann.
Eine Entscheidung trifft die Behörde in pflichtgemäßer Ausübung des ihr zustehenden Ermessens unter Beachtung der geltenden Vorschriften.
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trixie
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Antwort #4 - 28.06.2008 um 01:37:38
 
abourreem schrieb am 28.06.2008 um 00:56:16:
Ich bitte um konstruktive Kritik.

Wieso Kritik? An deinem Vortrag gibt es nichts zu kritisieren.

Ein Schengen Visum setzt die Rückkehrbereitschaft voraus. Oftmals wird bei Ehegatten diese allerdings angezweifelt. Die gilt es somit nachzuweisen. So wären die letzten Gehaltsabrechnungen und eine Bestätigung, dass sie in ungekündigter Stellung tätig ist, sicherlich hilfreich.

trixie
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Antwort #5 - 28.06.2008 um 09:24:28
 
Guten Morgen,

Danke für eure Infors.

1. Sie bekommt keinen festen Gehalt, sondern einen Anteil des Profits monatlich, daher kann das Einkommen von Monat zu Monat variieren. Daher hat nimmt sie ihr Kontobuch mit.

2. Sie hat eine Beurlaubungsbescheinigung von der Firma bekommen.

3. Im Vergleich zur Einladung einer Freundin, hat die Ehegatte in meinem Fall nicht bessere Chancen?

4. Sie wird nächste Woche mit den Unterlagen zur Botschaft gehen. Sind noch zusätzlichen Dokumente eurermeinung noch hilfreich?

Dankeschön,
Abourreem
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Antwort #6 - 28.06.2008 um 09:40:53
 
abourreem schrieb am 28.06.2008 um 09:24:28:
Im Vergleich zur Einladung einer Freundin, hat die Ehegatte in meinem Fall nicht bessere Chancen?

In beiden Fällen kommt es auf den Nachweis der Rückkehrbereitschaft an. Eine junge unverheiratete Frau hat deswegen nicht mehr Chancen.

abourreem schrieb am 28.06.2008 um 09:24:28:
Sind noch zusätzlichen Dokumente eurermeinung noch hilfreich

Wie schon gesagt: Eine Bestätigung, dass das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist bzw. eine Bestätigung, dass deine Frau nach ihrem Urlaub wieder bei der Firma arbeitet. Welche Beweiskraft - in Sachen Rückkehrbereitschaft - hat eine Urlaubsbestätigung, wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt ist?

trixie
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abourreem
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Antwort #7 - 28.06.2008 um 10:48:12
 
Moin trixie,

Drin stehten die folgenden Infos:

Dass sie noch bei der Firma arbeitet, wieviel ist ihr durchnittlicher Gehalt, dass sie Urlaub für 2 Monate hat, dass die in Deutschland das Gesetzt respektieren wird, und dass sie weiter nach ihrer Rückkehr weiter in China tätig sein wird.

Was meinste?

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Antwort #8 - 28.06.2008 um 11:28:26
 
abourreem schrieb am 28.06.2008 um 10:48:12:
Was meinste?


Das dürfte m. M. nach schon eine gewisse Aussagekraft haben und die Rückkehrbereitschaft signalisieren.
Vielleicht meldet sich hierzu noch ein Experte. Zwinkernd

trixie
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