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belgisch-deutsch-argentinische ehe... wie reist man nach D ein? (Gelesen: 2.132 mal)
ismael
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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24.06.2008 um 14:19:16
 
hallo!
habe mich gerade angemeldet.... ich bin ismael, plane im winter mein freund zu heiraten, damit er unbefristet in deutsxchland und europa in meiner nähe leben kann.
Ich habe die belgische+deutsche staatsangehörigkeit. Hochzeit in belgien scheint nicht das problem zu sein, sondern für mich mit ein argentinischen mann nach deutschland zurück zukommen wo meine belgische staatsangehörigkeit nicht annerkannt wird.
mir wurde in der ausländerbehörde gesagt, dass weil ich die doppelte staatsangehörigkeit habe, wird die ehe als deutsche ehe gelten. Heisst es das es nix bringt in belgien zu heiraten wo man nach 5 monate eine AE OHNE sprachkurse bekommt für 5 jahre?
oder soll ich lieber die D-pass abgeben?  wenn mein mann ein AE in belgien bekommt, kann er sich nicht einfach mit mir in D anmelden?
falls die fragen zu spezifisch sind, kennt jemand eine kostenlose rechtsberatung? oder billig? und links...
danke,
ismael
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inge
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Antwort #1 - 24.06.2008 um 15:16:05
 
Deutsche StA aufgeben würde jedenfalls helfen - weil du dann IN D ja dann auf jeden Fall EU-Bürger wärst.

Aber auf der EU-Schiene kann auch noch mehr klappen.
Wenn du zB nach Belgien ziehst (du lebst und arbeitest/studierst momentan in D?), wohin dein LP dann einreist und ihr heiratet und ihr dort dann so etwa mind. 6 Monate lebt, wobei du dort arbeitest/studierst, dann kannst du (theoretisch) EU-Freizügikeit bei der Rückkehr in anspruch nehmen. Dann wirst du als Deutscher zwar nicht Belgier aber immerhin jemand, der seine "Freizügikeit" genutzt hat. Und wenn man deinem LP dann die Einreise mit dir nach D verweigern würde, wäre das eine Behinderung deiner Freizügkeit und das soll nach EU-Recht nicht sein.
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trixie
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Antwort #2 - 24.06.2008 um 16:13:30
 
inge schrieb am 24.06.2008 um 15:16:05:
Wenn du zB nach Belgien ziehst (du lebst und arbeitest/studierst momentan in D?), wohin dein LP dann einreist und ihr heiratet und ihr dort dann so etwa mind. 6 Monate lebt, wobei du dort arbeitest/studierst, dann kannst du (theoretisch) EU-Freizügikeit bei der Rückkehr in anspruch nehmen.


Nur bevor es soweit kommt, müssen die nationalen belgischen Voraussetzungen für die FZF erfüllt sein, da dann in Belgien die belgische Staatsangehörigkeit zählt. Ob dort die Zuzugsvoraussetzungen leichter sind, wäre zu prüfen.

trixie
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ismael
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Antwort #3 - 25.06.2008 um 10:58:45
 
hi!
danke für die antworten! aber noch ne frage: was ist EU-freizügigkeit?und was hat das mit die staatsangehörigkeit zu tun?
Mein partner kann ohne visum in belgien einreisen, und wenn ich zurück nach D will, dann müsste er die FZF visum bekommen, aber es gibt immer diesen nervigen sprachtest... wenn mein partner in belgien angemeldet ist dann ist er ja EU bürger, und müsste sich so frei bewegen können wie ich. Was sagt iihr?
(ps: ja, ich lebe und arbeite in berlin seit 9 jahren)

ismael
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trixie
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Antwort #4 - 25.06.2008 um 11:03:05
 
Vielleicht verrätst Du uns, welche Staatsangehörigkeit dein Partner hat. Dann lassen sich deine Fragen sicherlich besser beantworten.

Sehe gerade, dass dein Freund aus Argentinien kommt.

Auch wenn er visumsfrei nach Belgien einreisen darf, darf er sich nur drei Monate dort aufhalten, außer es wird in Belgien die FZF beantragt. Ob man das in Belgien vor Ort oder bereits in Argentienen bei der belgischen Botschaft beantragen muss, wirst du besser klären können.
Auch bei einem Aufenthalt in Europa wird er nicht EU-Bürger, sondern ist Angehöriger eines EU Bürgers, daraus er ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht hat.

Da du in Deutschland Deutscher bist und in Belgien Belgier, kannst du in keinen der beiden Staaten die EU-Freizügigkeit erwerben.

Um den Sprachtest zu vermeiden, müßtest du mit ihm erst einmal eine gewisse Zeit in Belgien wohnen, um dann nach Deutschland übersiedeln zu können.

trixie
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« Zuletzt geändert: 25.06.2008 um 11:15:56 von trixie »  
 
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inge
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Antwort #5 - 25.06.2008 um 12:34:19
 
Zitat:
Da du in Deutschland Deutscher bist und in Belgien Belgier, kannst du in keinen der beiden Staaten die EU-Freizügigkeit erwerben.

Auch als Deutscher in D kann man freizügig werden, ohne jemals das Land zu verlassen.
Finde das Urteil nicht mehr, aber ging afaik um die Erbringung von Dienstleistungen in anderen EU-Ländern. Im EU-Bereich wäre ich eh immer vorsichtig mit "geht nicht" - der EUGH entscheidet halt manchmal sehr "abgehoben" Zwinkernd

PS: Alles in allem dürfte "deutsch lernen" vermutlich das einfachste und schnellste sein.
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