Vielleicht verrätst Du uns, welche Staatsangehörigkeit dein Partner hat. Dann lassen sich deine Fragen sicherlich besser beantworten.
Sehe gerade, dass dein Freund aus Argentinien kommt.
Auch wenn er visumsfrei nach Belgien einreisen darf, darf er sich nur drei Monate dort aufhalten, außer es wird in Belgien die
FZF beantragt. Ob man das in Belgien vor Ort oder bereits in Argentienen bei der belgischen Botschaft beantragen muss, wirst du besser klären können.
Auch bei einem Aufenthalt in Europa wird er nicht EU-Bürger, sondern ist Angehöriger eines EU Bürgers, daraus er ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht hat.
Da du in Deutschland Deutscher bist und in Belgien Belgier, kannst du in keinen der beiden Staaten die EU-Freizügigkeit erwerben.
Um den Sprachtest zu vermeiden, müßtest du mit ihm erst einmal eine gewisse Zeit in Belgien wohnen, um dann nach Deutschland übersiedeln zu können.
trixie