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Neuer 90 Tage-Stempel bei Ein/Ausreise (Gelesen: 8.935 mal)
seba23
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22.06.2008 um 17:24:16
 
Hallo,

Chilenen benötigen bei der Einreise in den Schengenraum kein Visum und bekommen einen 90 Tage Stempel in den Pass.

Kann man durch die Aus- und erneute Einrese vor Ablauf der 90 Tage somit weitere 90 Tage erhalten?

Zumindest hat das bei mir selbst ohne Probleme funktioniert als ich durch Südamerika gereist bin. Hier im Schengenraum habe ich das auch schon öfters gehört, z.B. Mexikanerin Spanien-Marokko, Chilenin Deutschland-Türkei.

Wie sind da die gesetzlichen Regelungen bzw, wie wird das praktisch gehandhabt?

Funtioniert das auch bei Aus/Einreise Schweiz? Gibt es da einen Mindestaufenthaltsdauer im Ausland? Wie oft kann man das machen?

Gruß Seba
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trixie
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Antwort #1 - 22.06.2008 um 18:08:23
 
seba23 schrieb am 22.06.2008 um 17:24:16:
Kann man durch die Aus- und erneute Einrese vor Ablauf der 90 Tage somit weitere 90 Tage erhalten?  


Nein.

Ab wann die neue Frist für die 90-Tage-Regel gilt, hängt vom Tag der ersten Einreise ab.

Zu diesem Thema wurden eine ganze Menge Beiträge verfaßt.

Gib einfach in der Suchfunktion den Begriff "Aufenthaltsdauer" und bei Mitglied "Daddy" und "Suche nach Beiträgen die von diesem Mitglied geschrieben wurden", ein. Bei Beiträge aus  der/dem/ "alle Beiträge" anklicken. Dann wirst du sicherlich fündig werden.

trixie
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Antwort #2 - 22.06.2008 um 18:47:00
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Habe mir dir Beiträge von Daddy angesehen. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist dort aber die Rede von einem 90 Tage Schengen Visum das vorher beantragt wird. Ist dies nicht ein anderer Fall, da Chilenen für 90 Tage kein Visum benötigen ?

Wenn die Antwort "nein" ist, wie hat das dann bei den genannten Beispielen geklappt?
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Einbeck
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Antwort #3 - 22.06.2008 um 18:58:09
 
seba23 schrieb am 22.06.2008 um 18:47:00:
Ist dies nicht ein anderer Fall, da Chilenen für 90 Tage kein Visum benötigen ? 


Vereinfacht für den Alltagsgebrauch:
Chilenen dürfen sich visafrei für max. 90 Tage (gerne verteilt auf mehrere Einreisen) in einen sogenannten Halbjahreszeitraum in Deutschland und den anderen Schengener Staaten aufhalten.
Der Halbjahreszeitraum oder Berechnungszeitraum beginnt am Tag der ersten Einreise in die Schengener Staaten.
Wenn man die 90 tage bereits ausgeschöpft hat, muss man warten bis ein neuer halbjahreszeitraum beginnt, im Regelfal ein halbes Jahr  nach der ersten Einreise.
wie gesagt vereinfacht ohne genaue berechnungen für den Alltagsgebrauch.
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trixie
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Antwort #4 - 22.06.2008 um 19:03:41
 
Vielleicht konntest du nicht alle Beiträge empfangen. Aber in diesem Thread wurde diese Thematik auch noch einmal ganz gut besprochen. (siehe auch die entsprechenden Links)

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1194961665/

Für die Berechnung der sog. Ersteinreise spielt es keine Rolle, ob jemand ein Visum braucht oder visumsfrei einreisen kann.

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seba23
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Antwort #5 - 22.06.2008 um 19:14:55
 
Nach fleisgem lesen habe ich es immernoch nicht verstanden. Laut den Beiträgen kann man innerhalb von 6 Monaten nur 90 Tage im Schengenraum bleiben.

Man bekommt bei Einreise einen 90 Tage-Stempel in den Pass. Reist man in dieser Zeit aus (zb nach 80 Tagen) und wieder ein (zb nach 5 Tagen) bekommt man einen neuen 90 Tage Stempel (zumindest war das bei einigen Personen so) Somit hat man doch weitere 90 neue Tage (insgesammt dann 80+90 Tage)????

Kann man so dann doch mehr als 90 Tage im halben Jahr bleiben oder war das immer Zufall, dass man einen neuen 90 Tage Stempel bekommt?
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trixie
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Antwort #6 - 22.06.2008 um 19:23:13
 
seba23 schrieb am 22.06.2008 um 19:14:55:
Man bekommt bei Einreise einen 90 Tage-Stempel in den Pass.  

Das höre ich heute zum ersten Mal, dass man einen 90 Tage-Stempel bekommt.
Kann es sein, dass es sich hier "nur" um einen Hinweis handelt, dass man maximal 90 Tage bleiben darf?
Das heißt natürlich auch, dass die vorherige Einreise, entsprechend der Ersteinreise zu berücksichtigen ist.

trixie
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Muleta
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Antwort #7 - 22.06.2008 um 20:38:44
 
seba23 schrieb am 22.06.2008 um 19:14:55:
Laut den Beiträgen kann man innerhalb von 6 Monaten nur 90 Tage im Schengenraum bleiben.


das ist auch richtig (komplizierte Sonderfälle mal außen vor).

D.h.:
Einreise 01.01.07 -> 6 Monate vorbei am 01.07.07. Also darf man sich, unabhängig von zwischenzeitlichen Ein- und Ausreisen vom 01.01. - 30.06. nur insgesamt 90 Tage im Schengengebiet aufhalten.

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Antwort #8 - 23.06.2008 um 16:58:27
 
Dann habe ich mich wohl in der Bedeutung des Stempels geirrt. Werde auf jeden Fall noch einmal versuchen mir den Stempel in einem Pass genauer anzusehen.

Auf jeden Fall ist es möglich im Ausland (Südamerika) sich ohne Probleme alle 3 Monate (bei Aus/Einreise) einen neuen Stempel zu holen, was dann automatisch weitere 90 Tage Turistenvisum sind.
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Antwort #9 - 23.06.2008 um 17:44:27
 
Hi...

seba23 schrieb am 23.06.2008 um 16:58:27:
Dann habe ich mich wohl in der Bedeutung des Stempels geirrt.

Scheint so ... es handelt sich um einen Einreisestempel, der nur dokumentiert, wann eingereist wurde...

seba23 schrieb am 23.06.2008 um 16:58:27:
Auf jeden Fall ist es möglich im Ausland (Südamerika) sich ohne Probleme alle 3 Monate (bei Aus/Einreise) einen neuen Stempel zu holen, was dann automatisch weitere 90 Tage Turistenvisum sind.  

Und das ist der Unterschied zum Aufenthalt zu den SCH- Staaten ... 90 Tage pro Halbjahr... und nachdem ich oben schon mal erwähnt wurde, auch >>hier<< findest du noch ein schönes und vielleicht erklärendes Beispiel Zwinkernd

Daddy
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Antwort #10 - 25.06.2008 um 20:12:31
 
Hallo Daddy, hallo seba23,

bei chilenischen Staatsangehörigen trifft die Begrenzung von 90 Tagen pro Halbjahr aufgrund von §16 AufenthV nicht zu.

So könnte ein chilenischer Staatsangehöriger aufgrund des Sichtvermerksabkommen zwischen D/Chile erneut nach Deutschland (beachte Deutschland - nicht Schengenstaaten) einreisen.

Zwar würde der Chilene die Einreisevoraussetzungen nach EU-Vorgaben nicht mehr erfüllen (Art. 5 (1) SGK) und auch sein anschließendes Aufenthaltsrecht nach Art. 20 (1) SDÜ entfallen. Jedoch ist er jetzt nach nationalem Recht zu behandeln.

§4 AufenthG verweist auf eine Befreiung aufgrund einer Rechtsverordnung. Gemeint ist hier die AufenthV, insbesondere §16 AufenthV (Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen).

Dem Chilenen könnte somit erneut die Einreise gestattet werden. Zu prüfen ist jedoch eine "ermessensabhängige Zurückweisung", sollte ein Daueraufenthalt angestrebt werden. Z.B. durch aneinanderreihen von mehreren Kurz-Aufenthalten. Dieses ist insbesondere der Fall, sollte der Ausländer die 180 Tage pro Jahr überschritten haben. Jedoch gibt es auch die von dir angesprochen Einzelfälle, in denen es durchaus denkbar ist, dass sich jemand 90 Tage in den Schengenstaaten aufgehalten hat und anschließend nochmals einen Kurzaufenthalt anstrebt.

Zum sogenannten 90 Tage Stempel (richtigerweise "Einreisestempel") wurde bereits alles geschrieben.

Welche Schengenstaaten ebenfalls ein solches Sichtvermerksabkommen haben, ist mir nicht bekannt. Jedoch ist diese nationale Befreiung gem. Art. 20 (2) SDÜ zulässig.

MfG
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Antwort #11 - 26.06.2008 um 08:22:35
 
Beppo schrieb am 25.06.2008 um 20:12:31:
So könnte ein chilenischer Staatsangehöriger aufgrund des Sichtvermerksabkommen zwischen D/Chile erneut nach Deutschland (beachte Deutschland - nicht Schengenstaaten) einreisen.  


Grmpf unentschlossen  stimmt Beppo ... das SV- Abkommen ist mir doch glatt durchgegangen ... also Korrektur notwendig ... für D kann man die 90-Tage-pro-Halbjahrsregelung vergessen... wie das ganze letzten Endes gewertet wird ist eine andere Baustelle...

Daddy
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Antwort #12 - 26.06.2008 um 20:22:14
 
Nun hat sich ja doch noch was getan  Schockiert/Erstaunt

Mich würde das schon gerne interessieren, wie das dann im Vergleich zu den 90 Tagen/6 Mon gehandhabt wird.

Hier der §16 AufenthV

Die Inhaber der in Anlage A zu dieser Verordnung genannten Dokumente sind für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet, auch bei Überschreitung der zeitlichen Grenze eines Kurzaufenthalts, vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, soweit Sichtvermerksabkommen, die vor dem 1. September 1993 mit den in Anlage A aufgeführten Staaten abgeschlossen wurden, dem Erfordernis des Aufenthaltstitels oder dieser zeitlichen Begrenzung entgegenstehen.


Das sagt mir aber leider nicht viel???

Was würde passieren, wenn die 90 Tage zu Ende gehen? Müsste man zurück nach Chile und neu einreisen? Oder in ein X-beliebiges anderes Land? Reicht der Grund "seinen Freund zu besuchen" um eine "Verlängerung" nicht abgelehnt zu bekommen? Gibt es überhaupt die 90 Tage Frist?

Ich frage nicht weil ich die Frist ausfnutzen will, sondern weil ich viel mit Ausländern zu tun habe (als Tutor für "Incomings" in der Universität). Da wurde schon oft die Frage aufgeworfen...


Gruß Seba
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Antwort #13 - 26.06.2008 um 20:47:08
 
Hi...

Fakt ist, dass aus D ausgereist werden muss...
Nach deutschem Recht ist es egal, in welches Land gereist wird. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob andere Schengenstaaten ein vergleichbares Sichtvermerksabkommen mit Chile haben, so dass Einreise und Aufenthalt dort durchaus illegal sein können.
Und nun wird es kompliziert ... sollte bei einer Einreisekontrolle festgestellt werden, dass durch die Aneinanderreihung verschiedener Kurzaufenthalte ein längerfristiger Aufenthalt erreicht werden soll, durchaus eine Zurückweisung möglich ist. Ferner kann der Aufenthalt in einem anderen Schengenstaat, der kein SV- Abkommen mit Chile hat, nach einem 3- Monatsaufenthalt so gewertet werden, dass für diesen die Gefahr des illegalen Aufenthalts besteht und eine Zurückweisung an der deutschen Grenze im Rahmen der Garantenstellung erfolgen kann.
Sollte das alles nicht auffallen, so weiß ich nicht, wie die ABHn es werten, wenn sich jemand 90 Tage in D, 1 Woche außerhalb D, 90 Tage in D, 1 Woche außerhalb usw aufhält... immerhin werden die Vorschriften hinsichtlich eines Daueraufenthalts umgangen ... und das sehr bewusst.
Aber das können die Kolls der ABH sicher besser darstellen.

Daddy
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Antwort #14 - 27.06.2008 um 12:28:54
 
habe da selbst auch erfahrungen gesammelt. damals war meine freundin (jetzt frau) mehrmals zu besuch. einreisen und ausreisen sind unterschiedlich erfolgt (auto, flugzeug).

im reisepass wurde immer ein stempel bei einreise und ausreise gestempelt. das immer beim eintritt und austritt in die EU, nicht deutschlandbezogen.

habe dann mal nen slowenischen grenzbeamten gefragt, und er sagte mir ,dass die 90 tageaktuell zu sehen sind, d . h. vom tage an 6 monate zurück darf man sich 90 tage in der eu aufhalten. als nachweis dienen die stempel im reisepass.

er sagte mir auch, dass wenn ein grenzbeamter die stempel nicht alle zusammenrechnet, es durchaus nicht auffällt, gerade bei mehreren besuchen.

was ich allerdings nicht weiss ist, warum der reisepass gescannt wird. wird dadurch auch der aufenthalt in der EU festgehalten?
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