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FZF bei Vorehe mit Ausländer (Gelesen: 3.768 mal)
hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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16.06.2008 um 14:53:32
 
Hallo,

mein Mann und ich begannen soeben unser Trennungsjahr mit Scheidungsabsicht.

Zur Trennung führte neben diversen "Alltagsproblemen" die Tatsache, dass ich mich im letzten Jahr bei einer Freiwilligenarbeit in Westafrika verliebt habe.

Nach meiner Scheidung planen wir im Heimatland meines Verlobten zu heiraten.

Hier im Forum ist ab und an zu lesen, dass eine bereits bestandene Vorehe mit einem nichtdeutschen Ehepartner und anschließende FZF bei der folgenden FZF zu Problemen führen kann. Worauf muss ich mich einstellen? Danke.
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.06.2008 um 15:12:13
 
Es gibt in §28 AufenthG keine Begrenzung, wie oft der Paragraph in Anspruch genommen werden kann. Also sollte die Vorehe eigentlich keine Rolle spielen (wird auch im Antragsformular nicht abgefragt). Allerdings, wenn die ABH von der Vorehe weiß, werden diese Informationen sicherlich in die Beurteilung, ob Scheinehe oder nicht, mit einfließen.

Unproblematisch im Hinblick auf eine mögliche Scheinehe sind z.B.:
- Vorehe hat lange gehalten.
- Der Ex kommt aus einem anderen Land (noch besser: anderer Kulturkreis) als  der neue Partner.

Problematisch sind z.B.:
- Vorehe hat gerade so lange gehalten, wie es notwendig war, dem Ex das Aufenthaltsrecht zu sichern.
- Der Ex und der Neue kommen aus dem gleichen Land (eventuell kennen sie sich sogar oder sind verwandt ...).

Eduard
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.06.2008 um 15:20:03
 
Als Ergänzung dazu: Es gibt manchmal rechtliche und "urkundliche" Probleme, wenn Vorehen im Ausland aufgelöst wurden. Aber das ist ja hier anscheinend nicht der Fall...
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.06.2008 um 16:20:10
 
Eduard schrieb am 16.06.2008 um 15:12:13:
Problematisch sind z.B.:
- Vorehe hat gerade so lange gehalten, wie es notwendig war, dem Ex das Aufenthaltsrecht zu sichern.


Vielen Dank, das hilft mir weiter.

Kann es zu o. g. Punkt interessant sein, dass trotz allem Initiativen zur Rettung unserer Ehe von mir ausgingen, z. B. Inanspruchnahme von Eheberatung? Letztendlich entschloss sich mein Mann zum Auszug. Danke.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.07.2008 um 22:40:06
 
hampelines schrieb am 16.06.2008 um 16:20:10:
Kann es zu o. g. Punkt interessant sein, dass trotz allem Initiativen zur Rettung unserer Ehe von mir ausgingen,  

Ausländerrechtlich spielt das keine Rolle, ob bzw. von wem eine Eheberatung aufgesucht wurde.

trixie
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #5 - 12.07.2008 um 22:52:40
 
Letzter Beitrag 16.06.2008

TS zuletzt online 16.06.2008

Na dann hoffen wir mal, dass er in seinem
"Alt-Fred" noch liest.

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 25.07.2008 um 15:45:11
 
Da sich ein neues Problem ergibt, setze ich meinen Thread fort...

Aufgrund der Aufforderung war mein Noch-Ehemann heute bei der ABH, um seinen Aufenthaltstitel ändern zu lassen. Dieser wurde um 1 Jahr verlängert, nun nicht mehr gem. § 28(1), sondern gem. § 31... AufG. Trotz dass mein Mann arbeiten geht und eine eigene Wohnung mietete, wurde ihm mitgeteilt, dass er eventuell 2009 Dtl. verlassen müsse ("es kann sein"). Schockiert/Erstaunt

Nach 2 Jahren in Dtl. geführter Ehe begannen wir unser Trennungsjahr am 6.6.08. Mein Anwalt teilte mir mit, dass man die Scheidung schon im April 2009 beantragen kann. Bei Scheidung käme es darauf an, dass 1 Jahr in Trennung gelebt wurde. Bis zum Scheidungstermin wäre es mindestens Juni 2009. Um Zeit bei der Scheidung zu sparen, läuft schon die Kontenklärung beim Rentenversicherer.

Gibt es eine Ermessensbestimmung, Sonderregelung o. ä., dass mein Mann bis zum Abschluss der Scheidung einen Aufenthalt erhalten kann? Was geschieht, wenn er zur Ausreise aufgefordert wird und die Scheidung ist noch nicht abgeschlossen? Kann ich dann überhaupt geschieden werden? M. E. müssen ja beide Partner vor Gericht die Scheidungsabsicht erklären. Wie wird das in meinem Fall? Ich wäre ja somit im Nachteil. Vielen Dank.

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Antwort #7 - 25.07.2008 um 16:01:06
 
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inge
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Antwort #8 - 25.07.2008 um 16:06:48
 
hampelines schrieb am 25.07.2008 um 15:45:11:
Trotz dass mein Mann arbeiten geht und eine eigene Wohnung mietete, wurde ihm mitgeteilt, dass er eventuell 2009 Dtl. verlassen müsse ("es kann sein"). 

Und?
Kann immer sein.
Ist bei der geschilderten Konstellation "Passbesitz, Arbeit, Wohnung, keine Vorstrafen" allerdings eher unwahrscheinlich. Kommt üblicherweise dann zum Tragen, wenn eines davon nicht mehr gilt. Ansonsten wird halt fröhlich nach 31 verlängert, bzw er kann in vermutlich ca. 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
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hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 25.07.2008 um 16:16:48
 
inge schrieb am 25.07.2008 um 16:06:48:
...Ist bei der geschilderten Konstellation "Passbesitz, Arbeit, Wohnung, keine Vorstrafen" allerdings eher unwahrscheinlich. Kommt üblicherweise dann zum Tragen, wenn eines davon nicht mehr gilt...


Das beruhigt mich. Mein Mann hat seinen Pass, eine  guten Job, die Wohnung und ist nicht vorbestraft.


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trixie
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Antwort #10 - 25.07.2008 um 16:28:37
 
hampelines schrieb am 25.07.2008 um 15:45:11:
Kann ich dann überhaupt geschieden werden?

Man kann auch in Abwesenheit geschieden werden. Das wird dann ganz gerne gemacht, wenn die geladene Partei die Termine immer wieder platzen lässt.

hampelines schrieb am 25.07.2008 um 15:45:11:
M. E. müssen ja beide Partner vor Gericht die Scheidungsabsicht erklären.

Einer sollte dies wohl schon machen, sonst wird wohl das Scheidungsverfahren eingestellt. Zwinkernd

hampelines schrieb am 25.07.2008 um 15:45:11:
Ich wäre ja somit im Nachteil.

Verstehe zwar nicht wieso.  unentschlossen

Tippi schrieb am 12.07.2008 um 22:52:40:
Letzter Beitrag 16.06.2008

TS zuletzt online 16.06.2008

... wieder online am 25.07.2008

Tippi schrieb am 12.07.2008 um 22:52:40:
Na dann hoffen wir mal, dass er in seinem
"Alt-Fred" noch liest.

Man soll nicht immer so negativ denken.

Scheidungsangelegenheiten ziehen sich bekanntlichermaßen immer etwas hin. Zwinkernd

trixie

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