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Einbürgerung (Gelesen: 1.206 mal)
Taniczka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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20.04.2008 um 22:03:32
 
Hallo Zusammen!

Ich habe folgende Frage. Ich bin schon seit 7 Jahren in Deutschland. 5 Jahre Studium und seit 2 Jahren arbeite ich. Seit 2 Jahren bin ich auch mit einem Deutschen verheiratet.  Ich möchte gerne den deutschen Pass beantragen. Ich würde den gerne nicht auf der Grudlage meiner Ehe sondern auf der Grundlage meines langen Aufenthalts ind Deutschland beantragen. Ist es möglich? Wie wird das Studium angerechnet? Was passiert, wenn es zur Scheidung kommt?

Im Voraus vielen Dank an Ihre Antwort oder Rat!

Taniczka
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SigSag
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Wo viele Hände sind, ist
die Last nicht schwer.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #1 - 20.04.2008 um 22:34:50
 
Taniczka schrieb am 20.04.2008 um 22:03:32:
Wie wird das Studium angerechnet? 


In einigen Bundesländern wird die Studienzeit zur hälfte angerechnet.

SigSag
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"Zur-Habe-Name" ist keine persönliche Aushändigung im Sinne dieses Eigentumsvorbehalts.
 
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #2 - 21.04.2008 um 22:49:28
 
SigSag schrieb am 20.04.2008 um 22:34:50:
In einigen Bundesländern wird die Studienzeit zur hälfte angerechnet. 

Mir ist nicht bekannt, dass dies so ist, eine
allgemeingültige Regel gibt es hier nicht.
Halte ich persönlich aber für eine sinnvolle
Regelung.
Fakt ist jedenfalls auch, dass solche Zeiten in
einigen Ländern voll und in einigen überhaupt
nicht im Rahmen von § 10 StAG angerechnet
werden. Bei § 8 wird es aber angerechnet,
allerdings gibt es hier, gerade für ehemalige
Studenten, andere Hürden.
Das Forum hier ist voll von diesem Thema,
evtl. mal die Suchfunktion benutzen.

Taniczka schrieb am 20.04.2008 um 22:03:32:
Was passiert, wenn es zur Scheidung kommt? 

Dann wird eine begünstigte Einbürgerung nach
§ 9 nicht mehr möglich sein, es bleibt dann
bei den allgemeinen Voraussetzungen.
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Taniczka
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.04.2008 um 21:31:54
 
Danke schön!
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