Zitat:Ich habe Mühe, das was Du schreibst zu verstehen - und ich bezweifle, ob Du meine Frage verstanden hast.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass das Verständnisproblem iSd § 10 Abs. 1 Nr. 6
StAG eher auf Deiner Seite ist, odysseus. Der
TS hat sein Anliegen hier mit einer für das Forum notwendigen und positiven Beschränkung auf das Wesentliche dargestellt. Irgendwelche Verständnisprobleme gehen da zu Lasten des Empfängers. Dass er auf Zeichensetzung und teils auf Groß-/Kleinschreibung verzichtet hat und ab und an einen Buchstabendreher drin hat, ist internet- und uhrzeittypisch. Daraus Unterstellungen zu treffen über seine Sprachkenntnisse, ist weder möglich noch hier nötig. Denn der
TS hat auch deutlich gemacht
Zitat:ich erfülle all vorausetzungen für einbürgerung bis auf Staatsangehörigkeitsrecht auf geben
und hat erkennbar seine Beratung auf diesen Gesichtspunkt beschränken wollen. Hier im Forum gilt kein Amtsermittlungsgrundsatz. Du musst also nicht nach Haaren in der Suppe suchen.
Zitat:meine asyl antrag würde abgelehnt
Zitat:Bist Du Flüchtling oder asylberechtigt - scheinbar nicht, wenn ich Dich richtig verstanden habe -
Was gab's denn da falsch zu verstehen? Könnte es sein, Du
willst ihn nicht verstehen? Wenn mein Einbürgerungsbeamter sich so verhalten würde, wäre das m.E. ein Fall des § 21 VwVfG.