baltica1 schrieb am 03.03.2008 um 20:42:29:Vielleicht kannst du dir so diesen ganzen bürokratischen Blödsinn sparen
Vielleicht solltest Du Dir (und uns ) öfter Deinen Unsinn ersparen ?
Ich habe immer öfter den Eindruck, hier redet jemand von der Farbe Rot und leidet unter Achromatopsie.
Zitat:Weil ich vor 14 Tagen ohne Ehefähigkeitszeugnis im Ausland geheiratet habe
Verbuchs meinetwegen unter "Glück gehabt" oder sei froh , wenn s keiner hinterfragt.
amazon schrieb am 03.03.2008 um 20:30:41:in welchen Fällen würde eigentlich kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden?
In all den Fällen, in denen ein zweiseitig wirkendes Ehehindernis besteht. Zweiseitig wirkende Ehehindernisse sind die, die es einem Deutschen verbieten, eine bestimmte andere Person zu heiraten.
Etwa weil diese in einer nach deutschem Recht noch nicht aufgelösten Ehe leben, oder weil diese ein Alter haben, welches nach deutschem Recht absolut die Ehe verbietet (unter 16).
Das können zeitweilige Ehehindernisse sein (Ehefähigkeitsalter bspw.) oder absolute (bestite Verwandtschaftsgrade).
Ein richtiges Problem bekäme bspw. jemand, der dem eingangs kritisierten
Rat folgen würde, und ohne
EFZ in einem Drittstaat einen Geschiedenen heiratet.
Dann sind Konstellationen denkbar,dass durch die Eheschließung eine nicht heilbare Doppelehe vorliegt.
Grüße
Ronny