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Ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 4.603 mal)
matinka
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03.03.2008 um 16:35:03
 
Hallöchen an alle!

Also da man ja bei bionationalen Eheschließungen eine Ehefähigkeitszeugnis benötigt wollte ich einmal fragen, welche Unterlagen man dafür einreichen muss?

Also mein Freund braucht dann ja auch Unterlagen von mir und selbst auch welche? Welche wären das?

Ich danke euch für eure Hilfe

Lieben Gruß
matinka
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baltica1
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Antwort #1 - 03.03.2008 um 19:28:55
 
matinka schrieb am 03.03.2008 um 16:35:03:
Also da man ja bei bionationalen Eheschließungen eine Ehefähigkeitszeugnis benötigt

Ist von Land zu Land unterschiedlich. Häufig reicht im Ausland auch einfach eine Meldebescheinigung vom Bürgerbüro.
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schweitzer
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Antwort #2 - 03.03.2008 um 20:12:32
 
baltica1 schrieb am 03.03.2008 um 19:28:55:
Häufig reicht im Ausland auch einfach eine Meldebescheinigung vom Bürgerbüro. 


Ja? Woher weißt Du das? Bei mir wars anders.- Ich würde mich da genauer erkundigen. Nur als Verweis darauf, dass zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wohl grundsätzlich einiges an Unterlagen mehr einzureichen ist, gebe ich mal einige links an und zwar,

diesen
,
diesen
  und
diesen
.  Sich konkret zu erkundigen ersetzt das aber nicht - IMHO ist es so, dass für das Erstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen der Verlobten geprüft werden muss, dass auf Seiten beider Verlobter kein Hindernis für das Eingehen der Ehe besteht.

=schweitzer=
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Antwort #3 - 03.03.2008 um 20:30:41
 
HAllo Schweizer,

in welchen Fällen würde eigentlich kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden?

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baltica1
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Antwort #4 - 03.03.2008 um 20:42:29
 
schweitzer schrieb am 03.03.2008 um 20:12:32:


Ja? Woher weißt Du das? Bei mir wars anders.- Ich würde mich da genauer erkundigen.

=schweitzer=


Weil ich vor 14 Tagen ohne Ehefähigkeitszeugnis im Ausland geheiratet habe Zwinkernd
Aussage der Standesbeamtin"Bei uns gibt es keine Ehefähigkeitszeugnisse, daher brauchen wir auch keins aus Deutschland"

Deshalb unbedingt vorher erkundigen. Vielleicht kannst du dir so diesen ganzen bürokratischen Blödsinn sparen
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schweitzer
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Antwort #5 - 03.03.2008 um 20:56:05
 
@ amazon

Da kann ich nur vermuten, da das nicht wirklich "meine Baustelle" ist. - Ich denke aber, dass dann kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann, wenn sich herausstellt, dass einer der Partner noch nicht rechtskräftig geschieden ist, dass es sich bei den Partnern um Geschwister handelt etc.

Etwas anderes ist, dass etliche Staaten überhaupt kein Ehefähigkeitszeugnis erteilen. In diesen Fällen müssen deren Angehörige bei in Deutschland gewollter Eheschließung die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Abs.2 BGB beantragen. Ohne eine derartige bewilligte Befreiung ist eine Eheschließung nicht möglich. Der Antrag ist beim jeweilig zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichtes zu stellen. Das OLG prüft dann IMHO selbst, ob die Voraussetzungen für eine rechtsgültige Eheschließung gegeben sind oder nicht.

=schweitzer=
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Antwort #6 - 03.03.2008 um 21:02:24
 
baltica1 schrieb am 03.03.2008 um 20:42:29:
"Bei uns gibt es keine Ehefähigkeitszeugnisse, daher brauchen wir auch keins aus Deutschland"


Dazu hätte ich dann aber mal eine Frage, baltica

Nur auf der Grundlage nur einer Meldebescheinigung wird niemand die Ehefähigkeit prüfen können. Ohne eine solche Prüfung, könntest Du theoretisch auch Deine Schwester heiraten ... - Geht denn eine Anmeldung einer solchen im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland ohne Weiteres  Schockiert/Erstaunt, oder verstehe ich jetzt irgendwas gewaltig miss???

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Antwort #7 - 03.03.2008 um 21:08:45
 
@schweitzer

Also in manchen Ländern musst du vorher einen Bluttest machen. Dadurch stellen sie den Verwandschaftsgrad fest.
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"Zur-Habe-Name" ist keine persönliche Aushändigung im Sinne dieses Eigentumsvorbehalts.
 
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baltica1
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Antwort #8 - 03.03.2008 um 21:25:09
 
@schweitzer
Auf der Aufenthaltsbescheinigung steht doch "ledig" drauf. Dieser Wisch hat zusammen mit einer Apostille und der Übersetzung als Ledigkeitsnachweis für die Eheschließung ausgereicht. Das ich nicht meine Schwester heirate konnten die pfiffigen Behörden vor Ort anhand unserer Geburtsurkunden überprüfen.









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trixie
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Antwort #9 - 03.03.2008 um 21:39:39
 
baltica1 schrieb am 03.03.2008 um 21:25:09:
Auf der Aufenthaltsbescheinigung steht doch "ledig" drauf.  

D. h., dass du gar kein EFZ gebraucht hast, somit erweckt deine Antwort #1 einen falschen Eindruck, da die TS gefragt hat, welche Unterlagen sie für ein EFZ benötigt.  Zwinkernd

In welchem Land ging das bei dir so problemlos?

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Antwort #10 - 04.03.2008 um 07:15:12
 
baltica1 schrieb am 03.03.2008 um 20:42:29:
Vielleicht kannst du dir so diesen ganzen bürokratischen Blödsinn sparen  


Vielleicht solltest Du Dir  (und uns ) öfter Deinen Unsinn ersparen ?

Ich habe immer öfter den Eindruck, hier redet jemand von der Farbe Rot und leidet unter Achromatopsie.

Zitat:
Weil ich vor 14 Tagen ohne Ehefähigkeitszeugnis im Ausland geheiratet habe


Verbuchs meinetwegen unter "Glück gehabt" oder sei froh , wenn s keiner hinterfragt.

amazon schrieb am 03.03.2008 um 20:30:41:
in welchen Fällen würde eigentlich kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden?



In all den Fällen, in denen ein zweiseitig wirkendes Ehehindernis besteht. Zweiseitig wirkende Ehehindernisse sind die, die es einem Deutschen verbieten, eine bestimmte andere Person zu heiraten.
Etwa weil diese  in einer nach deutschem Recht noch nicht aufgelösten Ehe leben, oder weil diese ein Alter haben, welches nach deutschem Recht absolut die Ehe verbietet (unter 16).

Das können zeitweilige Ehehindernisse sein (Ehefähigkeitsalter bspw.) oder absolute (bestite Verwandtschaftsgrade).

Ein richtiges Problem bekäme bspw. jemand, der dem eingangs kritisierten Rat folgen würde, und ohne EFZ in einem Drittstaat einen Geschiedenen heiratet.
Dann sind Konstellationen denkbar,dass durch die Eheschließung eine nicht heilbare Doppelehe vorliegt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #11 - 04.03.2008 um 07:37:48
 
ronny schrieb am 04.03.2008 um 07:15:12:
Verbuchs meinetwegen unter "Glück gehabt" oder sei froh , wenn s keiner hinterfragt. 


Hi Ronny,

wieso Glück gehabt? Ist doch völlig normal, dass
z.B. in Dk eine Aufenthaltsbescheinigung als "Ledig-
keitsnachweis" ausreicht, oder? Wäre für mich völlig
neu, wenn das auf einmal anders wäre.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ronny
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Antwort #12 - 04.03.2008 um 07:46:01
 
baltica1 schrieb am 03.03.2008 um 20:42:29:
Weil ich vor 14 Tagen ohne Ehefähigkeitszeugnis im Ausland geheiratet habe...


....und da nix von Dänemark steht:

Was aber daran nix ändert, dass das DORT zwar übliche Praxis

Zitat:
Ist doch völlig normal, dass
z.B. in Dk eine Aufenthaltsbescheinigung als "Ledig-
keitsnachweis" ausreicht,


aber noch lange nicht normal ist Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #13 - 04.03.2008 um 08:24:00
 
also da mein freund aus dem kosovo stammt wird eins benötigt...das weiß ich ja schon..

und außerdem wollen wir in deutschland heiraten....also brauchen wir ja eins aus ks oder?

wär mir mehr als neu gewesen dass ich keins brauche  Zwinkernd
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Antwort #14 - 04.03.2008 um 08:28:43
 
matinka schrieb am 04.03.2008 um 08:24:00:
wär mir mehr als neu gewesen dass ich keins brauche  


Mir auch, wenn ich mich recht erinnere ist das UNMIK-Familienrecht da äusserst restriktiv, wenn ohne EFZ geheiratet werden sollte.

baltica1 schrieb am 03.03.2008 um 20:42:29:
Weil ich vor 14 Tagen ohne Ehefähigkeitszeugnis im Ausland geheiratet habe


Im Kosovo ?

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