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Meldung einer Eheschließung beim Meldeamt (Gelesen: 1.760 mal)
stefo
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Meldung einer Eheschließung beim Meldeamt
26.01.2008 um 13:58:24
 
Ich habe vor kurzem in Zanzibar geheiratet, die Urkunde wurde von dem dortigen dt. Konsulat legalisiert. Mein Mann lebt zur Zeit noch dort, ich hier in Deutschland.
Nun meine Frage - mit Verwunderung habe ich hier in einem Beitrag gelesen, dass man nicht verpflichtet ist, die Ehe beim Einwohnermeldeamt seines Wohnortes zu melden. Kann das sein? Dann wäre doch auch mein veränderter Familienstand nicht registriert und ich könnte mir weiterhin Ledigkeitsbescheinigungen ausdrucken lassen, wenn ich wollte...

Damit niemand auf falsche Gedanken kommt, ich habe vor meine Familienstandsänderung zu melden (war auch schon dort, aber man wollte eine Übersetzung). Mich interessiert vor allem, ob es dafür, wenn keine Namensänderung vorliegt, bestimmte Fristen gibt. Wenn nicht, warte ich nämlich mit der Übersetzung bis ich in 6 Wochen wieder in Zanzibar bin (billiger), ansonsten beiße ich in den sauren Apfel und zahle hier einen Übersetzer, obwohl ich selbst bilingual bin, aber natürlich nicht beglaubigen darf...
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stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 28.01.2008 um 14:29:12
 
Ist meine Frage zu einfach oder zu schwierig? Habe die FAQ gelesen und eine Forumsuche durchgeführt, aber alle posts, die so in etwa in die gleiche Richtung gingen, gingen dann sehr schnell über zur Anlage eines Familienbuches (FZF, beide Partner leben in Deutschland, Geburt von Kindern etc.) oder zum Finanziellen (Steuern, Finanzamt). Ich möchte jedoch lediglich wissen, ob und wenn ja innerhalb welcher Zeit nach der Eheschließung ich als in Deutschland gemeldete, deutsche Staatsbürgerin verpflichtet bin, eine Änderung meines Familienstandes beim Einwohnermeldeamt anzugeben.

Bitte bitte, auch wenn ich einfach nur etwas übersehen habe und eigentlich alles ganz klar sein müsste, könnte sich vielleicht jemand erbarmen und trotzdem diese Frage beantworten?

Danke
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sid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.01.2008 um 20:50:51
 
Hallo,
also meines Wissens gibts für die Vorlegung der ausländischen Heiratsurkunde keine Frist. Wer sie nicht bei den deutschen Behörden vorlegt, bleibt halt als unverheiratet im Melderegister gespeichert.

Vorsicht: Eine Übersetzung von einem Übersetzer im Ausland kann in Deutschland nicht überall anerkannt werden.

Wir dachten auch mal so und haben Geburtsurkunde etc. im Ausland übersetzen lassen; prompt wurde dies nicht anerkannt.

Gruss Sid
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stefo
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Antwort #3 - 29.01.2008 um 22:08:26
 
Danke für die Antwort.
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