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Wiedereinreise (Gelesen: 12.676 mal)
R._Auerhammer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.01.2008 um 17:05:35
 
Hallo Leute,

ich bin Hartz 4 Empfänger und mit einer Brasilianerin verheiratet, die einen Sohn mit in diese Ehe gebracht hat. Meine Frau ist allerdings die alleinige Sorgeberechtigte, denn der Vater des Kindes ist noch vor der Geburt gestorben. Wir lebten fast ein Jahr zusammen, dann wurde meine Frau und ihr Sohn abgeschoben, Begündung, ich bin arbeitslos. Jetzt wurden Entscheidungen getroffen, daß meine Frau nebst Kind im Februar wieder nach Deutschland kommen dürfen. Diese Entscheidungen wurden damit begründet, daß Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Ich habe sofort einen Antrag bei der ARGE gestellt, damit diese mir ein Darlehen gewährt für die Rückreisekosten, haben die aber abgelehnt, mit der Begründung, es wäre nicht in meinem Interesse, wenn meine Frau wieder hier ist.

Kann mir jemand von euch helfen, was ich noch tun kann?
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maki
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Antwort #1 - 25.01.2008 um 17:19:05
 
R._Auerhammer schrieb am 25.01.2008 um 17:05:35:
Wir lebten fast ein Jahr zusammen, dann wurde meine Frau und ihr Sohn abgeschoben, Begündung, ich bin arbeitslos.

Könntest du das etwas erläutern?

Wäre wirklich sehr ungewöhnlich wenn es sich so zugetragen hat.
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R._Auerhammer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.01.2008 um 17:26:03
 
Es ist Tatsache, meine Frau und ihr Sohn haben beinahe ein Jahr hier gelebt, dann kam plötzlich die grüne Fraktion und hat sie abgeholt, aufgrund eines Bescheides der AB, gegen den Klage eingereicht wurde und noch immer läuft, dauert halt seine Zeit, bis so was abgearbeitet ist! Gleichzeitig wurde ein Antrag gestellt, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen, bis zur Klagentscheidung.

In diesem Fall ist so viel daneben gegangen wie nur konnte, wurde mir selbst vom Innenministerium versichert, daß die Behörden großen Mist gebaut haben.

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Ulf
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Antwort #3 - 25.01.2008 um 18:23:15
 
R._Auerhammer schrieb am 25.01.2008 um 17:05:35:
ich bin Hartz 4 Empfänger und mit einer Brasilianerin verheiratet, die einen Sohn mit in diese Ehe gebracht hat. Meine Frau ist allerdings die alleinige Sorgeberechtigte, denn der Vater des Kindes ist noch vor der Geburt gestorben. Wir lebten fast ein Jahr zusammen, dann wurde meine Frau und ihr Sohn abgeschoben, Begündung, ich bin arbeitslos. Jetzt wurden Entscheidungen getroffen, daß meine Frau nebst Kind im Februar wieder nach Deutschland kommen dürfen. Diese Entscheidungen wurden damit begründet, daß Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Ich habe sofort einen Antrag bei der ARGE gestellt, damit diese mir ein Darlehen gewährt für die Rückreisekosten, haben die aber abgelehnt, mit der Begründung, es wäre nicht in meinem Interesse, wenn meine Frau wieder hier ist.


Eine unberechtigte aufenthaltsbeendende Maßnahme kann einen Folgenbeseitigungsanspruch nach sich ziehen. Dieser umfaßt m.E. neben der förmlichen Ermöglichung der Wiedereinreise auch die tatsächliche.

http://www.asyl.net/Magazin/12_2006e.html erwähnt nicht ausdrücklich die Flugkosten der Wiedereinreise.
Siehe auch http://www.sadaba.de/Rsp/RST_03_001_030.html

Hier http://www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/3659.pdf wurden vom Gericht (OVG)ausdrücklich Reisekosten bewilligt.

Gruß, ULF

Gruß, ULF
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ronny
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Antwort #4 - 25.01.2008 um 19:46:41
 
Hallo

ich hinterfrage selten, wenn jemand was behauptet.

Aber..

...mir ist nicht erklärbar, dass die Ehefrau eines Deutschen hier nach einem Jahr des Aufenthalts (= legal oder nicht legal ?) "einfach so mal eben" abgeschoben wird, Ohne dass da och irgendwas ENTSCHEIDENDES nicht erwähnt wurde.

Wie alt ist der Stiefsohn und wie ist er eingereist ?

War da evtl nur sein Aufenthalt der beendet werden sollte ??

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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R._Auerhammer
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Antwort #5 - 25.01.2008 um 19:52:13
 
Hallo Ronny,

meine Frau sowie mein Stiefsohn ( Adoptionsantrag wurde im Mai 2007 gestellt ) sind als Touristen eingereist, es sollte nicht nur mein Stiefsohn abgeschoben werden, sondern beide! Der kleine hat zudem in Brasilien keine Angehörigen, ausser einer 84 jährigen Uroma. Er ist jetzt 8 Jahre alt und hat die erste Klasse Grundschule mit bravur bestanden, obwohl er bei der Einreise kein Wort Deutsch gesprochen hat!


Gruß

Rainer

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi


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Ich muss noch eine Kleinigkeit über die AB hier sagen! Als wir den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellten, wurde ich ganz dumm angemacht. Mir wurde die Frage gestellt, ob es keine Deutschen Frauen mehr gibt und warum ich eine Ausländerin geheiratet habe.

Auch kur nach der Abschiebung wurde ich bei dieser Behörde vorstellig um zu fragen, was ich tun kann, damit meine Frau und der Kleine schnellstmöglich wiederkommen. Als Antwort wurde mir nur die ganze Zeit gesagt, und jetzt und dann, dies wurde auf alle meine Fragen ständug wiederholt!

Ich hatte einen Zeugen dabei, der fragte hinterher, was ist denn das für ein A......ch!
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« Zuletzt geändert: 25.01.2008 um 20:28:41 von Tippi »  
 
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Antwort #6 - 25.01.2008 um 19:59:08
 
Der Grund liegt vielleicht darin, daß Tourist UNGLEICH Familienzusammenführung ist. Spätestens nach  90 Tagen wäre da normalerweise eine Ausreise fällig gewesen...
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chen_le_an  
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R._Auerhammer
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Antwort #7 - 25.01.2008 um 20:02:04
 
Stimmt, nach 90 Tagen wäre diese fällig gewesen, aber was ist mit der Hochzeit? Kann man die einfach ignorieren?

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein       Tippi


...

Die Hochzeit hat genau 4 Tage nach ableuf des Touristenvisums staggefunden, was aber zuvor mit der AB abgeklärt war, dort wurde mir versichert, daß es bei überschreitung weniger Tage keine Probleme geben würde! Dies war nur nötig, weil die Zustimmung vom OLG noch gefehlt hat!
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« Zuletzt geändert: 25.01.2008 um 20:30:08 von Tippi »  
 
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ronny
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Antwort #8 - 25.01.2008 um 20:05:27
 
R._Auerhammer schrieb am 25.01.2008 um 20:02:04:
Stimmt, nach 90 Tagen wäre diese fällig gewesen, aber was ist mit der Hochzeit? Kann man die einfach ignorieren?


Hallo,

für den Aufenthalt des Stiefsohnes ist die Heirat irrelevant ...

GRüße
Ronny Zwinkernd
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R._Auerhammer
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Antwort #9 - 25.01.2008 um 20:21:49
 
Stimmt Ronny, aber es ist relevant, daß meine Frau die alleinige Sorgeberechtigte ist und er in seinem Heimatland keine sorgeberechtigten Verwandten mehr hat!
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Antwort #10 - 25.01.2008 um 20:31:04
 
Mir scheint das nix zu bringen, über den Schnee
(und die sicher passierten Fehler) von gestern -
(wohl auch von euch/eurem Anwalt, keinen Eilan-
trag gestellt zu haben) zu diskutieren. Es geht
wohl nun darum, das aktuelle Problem zu lösen.

Darauf sollte man sich hier konzentrieren, denke ich.

R._Auerhammer schrieb am 25.01.2008 um 17:05:35:
haben die aber abgelehnt, mit der Begründung, es wäre nicht in meinem Interesse, wenn meine Frau wieder hier ist.
 

Wie kommen die denn darauf? Das kannst du doch
einfach widerlegen, in dem du eben bestätigst, dass
du willst, dass sie wieder kommen.

Änderung:
Ob das grundsätzlich per Darlehen überhaupt geht,
entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.


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Antwort #11 - 25.01.2008 um 20:37:11
 
R._Auerhammer schrieb am 25.01.2008 um 17:05:35:
Jetzt wurden Entscheidungen getroffen, daß meine Frau nebst Kind im Februar wieder nach Deutschland kommen dürfen. Diese Entscheidungen wurden damit begründet, daß Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen.


Wer hat  diese Entscheidung getroffen?
Ein Richter, ist es ein Gerichtsurteil?

Ich möchte empfehlen Rückkehr nach Deutschland über die erforderlichen Visa
zu gestalten, also Visaantrag für Ehefrau und Stiefkind stellen,
dank zitierter Entscheidung mag es schnell gehen mit dem Visa,
aber bitte nicht ohne Visa trotz Entscheidung von .........


Nur mal so nebenbei
Zum Rest ....fast ein  Jahr als Tourist in D.....
gestattet sind 90 Tage visafrei pro Halbjahr,
Hochzeit 4 Tage nach Ablauf des Touristenvisums?

D.h. ja das zwischen Heirat und Abschiebung mindes. 8 Monate lagen
Abschiebung nach fast einem Jahr - Tourismusvisa (90 Tage) plus 4 Tage (Heirat 4 Tage nach Ablauf) = ca. 8 Monate

Wann war denn die Heirat und was habt Ihr danach gemacht?

Aussage der ABH: Keine Probleme Überschreitung weniger Tage....
Irgendetwas ergibt hier keinen Sinn

aber wie fons schons sagt
man konzentriere sich auf das jetzige Problem
da kann man doch nicht davon sprechen
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« Zuletzt geändert: 25.01.2008 um 20:49:34 von Einbeck »  
 
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R._Auerhammer
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Antwort #12 - 25.01.2008 um 21:13:06
 
Die Heirat war nach genau 3 Monaten und 4 Tagen, am 21.09.2006, danach gings direkt zur AB wo der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde. Der Antrag für ein Visum zur Familienzusammenführung ist schon im September gestellt worden, ich hoffe nur, daß die AB endlich die Anweisung des Innenministeriums umsetzt und auch das Visum genehmigt!

Änderung:
Und noch einmal ein zusammengefügtes Post - das
Dritte in diesem Thread.
Bitte nutze die Änderungsfunktion jetzt endlich, sonst gibt
es Gelb       Tippi


Der Eilantrag wurde am Tag der Abschiebung gestellt, aber war leider zu spät, die grüne Fraktion kam erst am späten Nachmittag, nach Absprache mit der AB, denn es bestand Fluchtgefahr zum Anwalt, damit man etwas dagegen unternehmen kann!
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« Zuletzt geändert: 25.01.2008 um 23:06:22 von Tippi »  
 
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Antwort #13 - 26.01.2008 um 11:35:26
 
R._Auerhammer schrieb am 25.01.2008 um 20:21:49:
Stimmt Ronny, aber es ist relevant, daß meine Frau die alleinige Sorgeberechtigte ist und er in seinem Heimatland keine sorgeberechtigten Verwandten mehr hat!


Hallo,

gleichwohl muß, damit er hätte hier bleiben dürfen, sein Lebensunterhalt gesichert sein müssen, was aber offensichtlich weder durch die Mutter noch Dich möglich war.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #14 - 26.01.2008 um 11:43:55
 
Hallo Ronny,

sehe schon es wird ganz schön schwierig für meinen Stiefsohn, wobei das größte Problem der Unterhalt sein dürfte. Was kann man in dieser Hinsicht tun? Würde es ausreichen, wenn meine Frau hier einen Job hätte? Sie hatte schon einige Angebote, bevor sie abgeschoben wurde, durfte aber nicht wegen fehlendem Aufenthaltstitel. Kannst du vielleicht noch einige Tipps geben?

Gruß

Rainer
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