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Personen ohne Aufenthaltstatus (Gelesen: 1.851 mal)
giacomo01de
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Beiträge: 25

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Personen ohne Aufenthaltstatus
22.01.2008 um 18:49:32
 
Hallo erstmal,
habt mir ja schon mal weitergeholfen. Smiley  Nun möchte ich wissen, ob das was mir erzählt wurde wahr sein kann:

- Ist es wahr, dass eine Schwangerschaft dazu führen kann, dass eine weibliche Person ohne Aufenthaltstatus eine AE erhält?

Ich hatte demjenigen geantwortet, dass ich mir dies nicht vorstellen kann. Schockiert/Erstaunt

- Was könnte einem dt. Polizeibeamten passieren, wenn er sich mit Personen ohne Aufenthaltstatus umgibt?

- Was kann jemandem passieren, der Personen ohne Aufenthaltstatus hilft?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.01.2008 um 18:55:46
 
giacomo01de schrieb am 22.01.2008 um 18:49:32:
- Ist es wahr, dass eine Schwangerschaft dazu führen kann, dass eine weibliche Person ohne Aufenthaltstatus eine AE erhält?

Ich hatte demjenigen geantwortet, dass ich mir dies nicht vorstellen kann. Schockiert/Erstaunt


Gibt es m.W. auch nicht. Sollte allerdings ein deutsches Kind geboren worden sein, so kann die Sache ganz anders aussehen.

Gruß, ULF
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proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.01.2008 um 19:06:37
 
giacomo01de schrieb am 22.01.2008 um 18:49:32:
dass eine Schwangerschaft dazu führen kann, dass eine weibliche Person ohne Aufenthaltstatus eine AE erhält? 

Eine AE nicht, aber ggfs. eine Duldung

giacomo01de schrieb am 22.01.2008 um 18:49:32:
Was könnte einem dt. Polizeibeamten passieren, wenn er sich mit Personen ohne Aufenthaltstatus umgibt

Das muss mit der Gegenfrage, "Weis der Polizeibeamte von dem illegalen Aufenthalt ?" belegt werden. Nach § 163 StPO haben Polizei bei Verdacht einer Straftat - und illegaler Aufenthalt ist eine Straftat- zu ermitteln.

proll
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.01.2008 um 13:18:17
 
giacomo01de schrieb am 22.01.2008 um 18:49:32:
Was kann jemandem passieren, der Personen ohne Aufenthaltstatus hilft?

der macht sich strafbar gem. § 96 AufenthG
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Daddy
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Experte
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Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 23.01.2008 um 14:25:19
 
ChicaLoca schrieb am 23.01.2008 um 13:18:17:
der macht sich strafbar gem. § 96 AufenthG

Hmmm ... den Einschleusungstatbestand vermag ich bei einem z.B. Wohnungsgeber nicht erkennen (sofern ohne Vermögensvorteil); allenfalls die Beihilfe zum illegalen Aufenthalt... aber selbst das muss im Rahmen des Einzelfalls begründet werden.

Daddy

Edit: Hatte grad einen irrigen Gedankengang in Bezug auf Vermögensvorteil / zu Gunsten mehrerer und Kirchenasyl Zwinkernd
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