Mikael321
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Was gibt es bei der Botschaft wichtiges zu beachten?
Ein paar Worte zur Botschaft selbst Die ukrainische Botschaft verhält sich in verschiedenen Ländern unterschiedlich, selbst innerhalb der EU. In Deutschland werden "konsularische Angelegenheiten nur für diejenigen Personen, die bei der Botschaft konsularisch registriert sind", erledigt. Was heißt das im Klartext? Ganz einfach: Kümmern Sie [als Kunde] sich selbst um die ganzen Papiere und lösen Sie ihre Probleme selbst, wir machen erst dann einen Finger krumm, wenn keine Arbeit mehr anfällt. Und falls wir doch was machen müssen, dann gibt es keine Halbheiten, sondern nur Sachen, die richtig teuer werden.
Im Gegensatz dazu erledigt z.B. die ukrainische Botschaft in Belgien alle konsularischen Dienstleistungen für in Belgien lebende ukrainische Staatsbürger, auch wenn sie noch nicht bei der Botschaft registriert sind. Einige Auswüchse dieser ignoranten Paragraphenreiterei habe ich im Sonstiges-Teil aufgeschrieben.
Botschaftsregistrierung: Ich gehe davon aus, daß man ja dauerhaft zusammenbleiben will und U dann irgendwann einmal die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wird. Und für diese muß U bei der ukrainischen Botschaft als in Deutschland lebende(r) ukrainische(r) Staatsbürger(in) gemeldet sein (da gibt es auch wieder extra Formulare dafür). Es gibt zwei Arten der Botschaftsregistrierung: eine kurzfristige (z.B. wenn man die polizeiliche Erlaubnis [siehe unten] bei der Botschaft beantragt, bis diese da ist) und die langfristige; die Kosten für die Registrierung belaufen sich jeweils auf 30 EU. Viele Leute aus der Ukraine glauben anscheinend, daß die Botschaftsregistrierung unnötig sei. Doch dem ist nicht so: Der ukrainische Zoll schaut bei der Einreise in die Ukraine nach einem Registrierungsstempel im Reisepaß und kann sogar bei Nichtvorhandensein die Einreise verweigern.
Notwendige Formulare für die zeitlich kurzfristig beschränkte Botschaftsregistrierung (die dann gemacht wird, wenn die polizeiliche Erlaubnis über die Botschaft beantragt wird): - 1 Paßfoto - 1 ausgefülltes Antragsformular - Abgabe aller Dokumente für die polizeiliche Erlaubnis (siehe unten) - Aufenthaltserlaubnis (mindestens noch 3-6 Monate gültig); in begründeten Ausnahmefällen auch vorläufige Aufenthaltsgenehmigung; (falls eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung vorliegt, muß diese übersetzt sein)
Falls die polizeiliche Erlaubnis über die Botschaft beantragt wurde: Wenn die polizeiliche Erlaubnis aus der Ukraine eintrifft, dann wird man von der Botschaft kontaktiert, um sich dann langfristig bei der Botschaft als im Ausland lebender ukrainischer Staatsbürger anzumelden.
Einen wichtigen Punkt noch: U muß bei der zuständigen lokalen Polizeidienststelle den ukrainischen Nationalpaß abgeben - und unbedingt eine Bestätigung dafür erhalten, da diese Bestätigung bei der Botschaft für die langfristige Botschaftsregistrierung notwendig ist! Wenn U die polizeiliche Erlaubnis über die Botschaft beantragt, weil U in der Ukraine polizeilich abgemeldet ist, dann muß U den Nationalpaß nach der Beantragung bei der ehemals zuständigen örtlichen Polizeidienststelle abgeben und dafür eine Bestätigung erhalten, die dann für die langfristige Botschaftsrgistrierung vorgezeigt werden muß. Andernfalls (der ukrainische Nationalpaß wurde bei der Polizei bereits abgegeben) ist die polizeiliche Erlaubnis noch in der Ukraine zu beantragen; außerdem muß sich U bei der Polizei für die alte Adresse abmelden. Bei unserem jetzigen Kenntnisstand gehen wir davon aus, daß die Abmeldebescheinigung auch die Botschaft interessiert.
Falls die polizeiliche Erlaubnis in der Ukraine geholt wurde: Zusammen mit der Bestätigung der örtlichen Polizei über die Abgabe des ukrainischen Nationalpasses erhält man sofort in der Botschaft die langfristige Botschaftsregistrierung.
Polizeiliche Erlaubnis: Diese Botschaftsregistrierung wird nur gemacht, wenn die Erlaubnis der ukrainischen Polizei vorliegt, daß U "von Amts wegen" gestattet ist, dauerhaft außerhalb der Ukraine zu leben. Für diese polizeiliche Erlaubnis braucht U in jedem Fall: - beim Notar aufgesetzte Bestätigung beider Elternteile (offizielles Papier!), daß diese nichts gegen ein Leben des Kindes im Ausland sowie keinerlei finanziellen und materiellen Ansprüche haben (Mai 2000: 40 grn.) Falls ein oder beide Elternteile nicht mehr leben, muß U entsprechende Totenscheine vorweisen. - die Bestätigung der Arbeitgeber der letzten 5 Jahre, daß U keine Verpflichtungen bei ihnen hat - Kopie der Geburtsurkunde - Falls U Kinder hat: + Geburtsurkunden der Kinder + Brief des Vaters der Kinder, in dem er erlaubt, daß die Kinder mit ins Ausland gehen - Falls U geschieden ist: + Heiratsurkunde der letzten Heirat + Scheidungsurkunde - Falls U verwitwet ist: + Heiratsurkunde der letzten Heirat + Totenschein des letzten Ehepartners
Zusätzlich hängt es noch davon ab, wo sich U diese polizeiliche Erlaubnis holt:
in der Ukraine (diese Variante empfehlen wir): - falls U schon geheiratet hat: Heiratsurkunde, ansonsten muß U entweder Visum nach Deutschland (Visum zur Eheschließung) oder Heiratseinladung (mit Übersetzung ins Ukrainische) vorlegen
über die ukrainische Botschaft in Deutschland: - falls die Eltern von U geschieden sind: Vorlage der notariell beglaubigten Kopie der Scheidungsurkunde bei der Botschaft - ausgefülltes Antragsformular (in 4 Kopien), jeweils mit Paßfoto - Heiratsurkunde (4 Kopien, Original vorlegen) - Geburtsurkunde (4 Kopien, Original vorlegen) - Kopien aller Seiten des Reisepasses (4-mal; die Botschaft reduziert das dann auf alle nicht-leeren Seiten des Passes) - Vorlage des Arbeitsbuches - Kopien aller Seiten des Arbeitsbuches (4-mal; die Botschaft reduziert das dann auf alle nicht-leeren Seiten) - 4 Kopien der Bestätigungen der Arbeitgeber (siehe oben) - 4 Kopien der Bestätigungen der Eltern (siehe oben) - falls U Kinder hat: Alle oben aufgeführten, die Kinder betreffenden Dokumente müssen in je 4 Kopien vorliegen - falls U geschieden ist: 4 Kopien der Scheidungsurkunde sowie die letzte Heiratsurkunde im Original und in 4 Kopien vorlegen - 3 an sich selbst adressierte Briefumschläge [unfrankiert]
Die Aufzählung erfaßt die von der Außenstelle des Konsulats in Remagen-Oberwinter geforderten Dokumente. Falls man die polizeiliche Erlaubnis in der Botschaft in Berlin beantragt, gilt folgende Änderung: - Reisepaß muß nur mit 1 Kopie vorgelegt werden
Die Kosten für die Beantragung der polizeilichen Erlaubnis über die ukrainische Botschaft in Deutschland betragen ca. 200 EU.
Paßwechsel: Nach allem, was wir bisher wissen, wird ohne Botschaftsregistrierung kein Paßwechsel vorgenommen! Außerdem führt keine Botschaftsstelle in Deutschland offiziell eine Namensänderung (nach Heirat) im Reisepaß durch (ich denke mal, das bringt nämlich viel weniger Devisen ein). Für einen Paßwechsel muß U folgende Dokumente bei der Botschaft vorlegen: - ausgefülltes Formular mit Paßfoto - Kopien aller Seiten des Reisepasses (die Botschaft reduziert das dann auf alle nicht-leeren Seiten des Passes) - Kopie der Geburtsurkunde (Original vorlegen) - Kopie der Heiratsurkunde (Original vorlegen) [Anm.: Dieser Punkt steht nicht in den Unterlagen der Botschaft] - Aufenthaltserlaubnis im Paß (in begründeten Fällen vorläufige Aufenthaltsgenehmigung mit Übersetzung) - Negativbescheinigung der Einbürgerungsbehörde/Ausländerbehörde, daß U noch keine deutsche Staatsbürgerschaft beantragt hat (Kosten: 8 EU ) Die Kosten für den Paßwechsel belaufen sich auf ca. 100 EU
Ausländerbehörden: Ohne Aufenthaltserlaubnis kein Paßwechsel, ohne gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Paß keine Aufenthaltserlaubnis... In unserem Fall half da nur noch ein Brief an den ukrainischen Konsul, der dann mit einer Ausnahmegenehmigung bzgl. Paßwechsels mit einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung reagierte.
Ukrainische Dokumente: Wenn U Dokumente mit nach Deutschland bringt, die aus bestimmten Gründen für später wichtig sind , dann müssen für eine Anerkennung dieser Dokumente in Deutschland diese Dokumente im ukrainischen Außenministerium beglaubigt werden. Eine Legalisierung durch die deutsche Botschaft wird bei oben genannten Beispielen nicht durchgeführt.
Der Text ist schon älter und nicht von mir. Vielleicht hat jemand neuere Infos.
Michael
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