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Pass läuft bald ab.... was tun? (Gelesen: 6.464 mal)
Lili4U
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12.01.2008 um 13:11:48
 
Hallo, ich bin Lili.
Mein Reisepass läuft im April ab. Jetzt hab ich erfahren, dass ich mich erst in der Botschaft registrieren muss. Das hab ich versucht, bin aber schon mehrmals umsonst dorthin gefahren. Jedesmal brauch ich andere Sachen, die ich noch besorgen muss. Nun sind aber nur noch die paar Monate übrig und ich bin immernoch nicht registriert.
Nach einem vorläufigen Reisepass hab ich noch nicht gefragt. Jetzt würde mich interessieren, ob es überhaupt die Möglichkeit gibt, dass die mir dort einen solchen austellen, bis die Sachen alle erledigt sind. Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit gesammelt?
Was passiert, wenn mein Pass abgelaufen ist und ich immernoch keinen neuen hab mit mir? Ich habe einen 9 jährigen Sohn mit deutscher Staatsbürgerschaft, für den ich das Sorgerecht hab. Der Vater lebt nicht mehr bei uns.
Ich hab wirklich Angst. Was soll ich tun?
Geld hab ich auch kaum, um in die Ukraine zu fahren.
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schweitzer
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Antwort #1 - 12.01.2008 um 13:45:52
 
Hallo Lili,

Du solltest alles, was Du in Zusammenhang mit der Passbeschaffung schon getan hast und noch tun wirst genau dokumentieren. (Wann zur Botschaft gefahren - ggf. Fahrkarten aufbewahren -, wann und weswegen dort telefoniert, wann welche Papiere übergeben, ggf. Zeugen benennen) -

Damit könntest Du im Falle weiterer Verzögerung, dann wenn es zeitlich wirklich knapp wird, den neuen Pass vor Ablauf der Gültigkeit des alten zu bekommen, gegenüber der ABH belegen, dass Du Deinen Mitwirkungspflichten hinsichtlich Passbeschaffung nachgekommen bist.- Sollte neue Pass tatsächlich nicht rechtzeitig vorliegen, wende Dich in jedem Fall (auch noch rechtzeitig!) an die ABH und warte nicht einfach ab. -

Als Mutter eines minderjährigen deutschen Kindes, die das Sorgerecht hat und ausübt, hast Du Anspruch auf weiteren Aufenthalt (insoweit musst Du grundsätzlich keine Angst haben) - und wenn Du belegen kannst, dass Du rechtzeitig mit der Beschaffung des neuen Passes begonnen hast, wirst Du zumindest übergangsweise einen Ausweisersatz von der ABH für Deine Legitimation erhalten.

Wenn sich tatsächlich herausstellt, dass Du in die Ukraine reisen müsstest, um einen neuen Pass bekommen zu können, kann es allerdings passieren, dass Dir letztlich nichts anderes übrig bleibt - grundsätzlich wird auch eine Reise ins Heimatland für zumutbar gehalten, um der Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung  zu genügen.- Alles andere bzw. sonst mögliche wäre nur einzelfallbezogen davon abweichend zu entscheiden.

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Antwort #2 - 12.01.2008 um 14:05:19
 
Ich kann nicht in die Ukraine fahren, weil ich dort ja auch nicht den Pass sofort bekommen würde. Da müsste ich dort mehrere Monate drauf warten, aber mein Sohn ist ja schulpflichtig und ich könnte ihn ja so lange hier nicht allein lassen. Zumal würde ich auch meinen 400€-Job hier verlieren, wenn ich so lange nicht hier wäre. Ganz zu schweigen davon, dass ich überhaupt kein gespartes Geld hab um dort hin fahren zu können.
Ich bin wirklich verzweifelt.
Weiß Jemand, ob die ukrainische Botschaft überhaupt vorläufige Reisepässe ausstellt ohne dieser Registrierung?
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Antwort #3 - 12.01.2008 um 14:14:55
 
Lili4U schrieb am 12.01.2008 um 14:05:19:
Weiß Jemand, ob die ukrainische Botschaft überhaupt vorläufige Reisepässe ausstellt ohne dieser Registrierung?


Das weiß ich nicht, vielleicht aber ein anderer user. Allerdings sind am Wochenende hier nicht ganz so viele Leute präsent wie in der Woche - also hab ggf. ein bisschen Geduld. - Im Übrigen: Gibt Dir die ukrainische Botschaft keine Auskunft dazu?

Lili4U schrieb am 12.01.2008 um 14:05:19:
Ich kann nicht in die Ukraine fahren, weil ich dort ja auch nicht den Pass sofort bekommen würde. Da müsste ich dort mehrere Monate drauf warten, aber mein Sohn ist ja schulpflichtig und ich könnte ihn ja so lange hier nicht allein lassen. Zumal würde ich auch meinen 400€-Job hier verlieren, wenn ich so lange nicht hier wäre. Ganz zu schweigen davon, dass ich überhaupt kein gespartes Geld hab um dort hin fahren zu können. 


Wie oben schon angedeutet - die ABH muss gucken, was im Einzelfall wirklich zumutbar ist. Und bei dem, was Du hier schreibst, spricht ja einiges gegen eine längerdauernde Ausreise. Wenn seitens der ukrainischen Botschaft signalisiert wird, dass der Pass durch sie (letztlich) erstellt wird, sollte von einer Reise in die Ukraine abgesehen werden können . - Ggf. kann und wird sich auch die ABH mit Deiner Botschaft in Verbindung setzen, wenn die Lage uneindeutig ist.

Kopf hoch, Lili - noch ist nicht März oder April - tu alles, was im Rahmen Deiner Möglichkeiten steht, verfahre, wie von mir oben geschrieben und signalisiere der ABH rechtzeitig, wenn die Schwierigkeiten wirklich nicht zu überwinden sind. Dann wir man weitersehen.

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Antwort #4 - 12.01.2008 um 14:24:58
 
danke schweitzer, dafür, dass du dir so viel Zeit für mein Problem nimmst. Ist wirklich nett von dir.

Also richtig direkt nach so einem vorläufigen Reisepass habe ich nicht gefragt/fragen können. Mir wurde nur gesagt, dass so lange, wie ich nicht bei denen registriert bin, sie nichts weiter für mich tun. Nun kämpfe ich schon seit fast einem Jahr um diese ganzen Zettel, Übersetzungen usw. und jedes Mal, wenn ich wieder dort bin, sagen die es fehlt wieder was für die Registrierung. Als ich beim letzten Mal dort in der Schlange stand, sagte mir ein anderer Ukrainer, ich solle einfach 700-1000€ bezahlen und dann bekäme ich das sofort. Das Geld hab ich natürlich nicht und ich konnte auch nicht weiter mit dem Mann sprechen, weil ich gerade da aufgerufen wurde. So weiß ich nicht, wie er das gemeint hat.

Ich fahre nächste Woche nochmal zur Botschaft nach Berlin zum Botschafter selbst (hoffentlich ist er diesmal da) und wenn ich dann wieder nichts erreichen kann, dann gehe ich zur Ausländerbehörde.
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Antwort #5 - 12.01.2008 um 14:33:00
 
Ja Lili, mach das zunächst.

Und schau ruhig wieder hier rein - vielleicht postet doch noch ein "Ukraine-Erfahrener" - außerdem, wäre es interessant zu erfahren, wie Deine Sache weitergeht, und vielleicht kann ja auch später noch mal jemand ein wenig helfen, wenn nötig.

Alles Gute für Dich und Dein Kind.

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Antwort #6 - 12.01.2008 um 14:52:25
 
Ich schau gaaanz sicher wieder hier vorbei. Danke nochmal auch an DIch.
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Antwort #7 - 13.01.2008 um 13:52:59
 
Hallo Lili,

ich befürchte, die ukrainische Botschaft stellt keine vorläufigen Reisepässe aus. Meine Frau (sie ist Ukrainerin) war in einer ähnlichen Situation. Nach unserer Hochzeit in der Ukraine ließ sie in der Ukraine ihren Namen ändern, sie nahm meinen an. Diese Namensänderung wurde in ihrem Inlandspass vorgenommen, aber nicht in ihrem Reisepass (denn dort kann man keine Änderung vornehmen, sondern braucht einen neuen). Nachdem wir wieder in Deutschalnd waren und uns bei der ABH meldeten, teilte uns die ABH mit, dass der Pass ungültig sei, da der Name ja nicht mehr stimmte. Die Folge war, dass wir keine Aufenthaltsgenehmigung erhielten, sondern einen anderen Titel, der nur 3 Monate gültig war (ich glaube er hieß Bewilligung, bin mir aber nicht sicher).
Daraufhin brauchten wir also schnellstens einen neuen Reisepass.
Beim  ukrainischen Konsulat in München wurde uns lapidar mitgeteilt, dass man nichts für uns tuen würde, solange keine Registrierung als "dauerhaft im Ausland lebender Ukrainer" vorliegt. Um diese Registrierung aber vorzunehmen, muss ein gesonderter Antrag gestellt werden, für den man eine Unmenge an Dokumenten (z.B. eine offizielle Erlaubnis der Eltern, dass man im Ausland lebt) benötigt. Wir haben etwa 2 Monate gebraucht, um alle Dokumente zu besorgen. Danach konnten wir den Antrag für die Registrierung stellen. Nachdem dieser Antrag erfolgreich angenommen wurde (wir brauchten 4 Versuche), konnten wir den Antrag auf einen neuen Reisepass stellen. Somit musste meine Frau nicht in die Ukraine reisen. Diesen neuen Reisepass erhielt meine Frau nach 3 Monaten, er enthielt den Stempel für die vorläufige Registrierung. Mit diesem neuen Pass erhielten wir bei der ABH sofort die Aufenthaltsgenehmigung. Weitere 5 Monate später war die Registrierung beim ukrainischen Konsulat abgeschlossen und meine Frau erhielt den Stempel für die offizielle Registrierung als im Ausland lebende Ukrainerin.
Dies ist aber bereits 3 Jahre her, seitdem sollen sich die Wartezeiten (nach Auskunft von Bekannten) verlängert haben, die Registrierung kann 15 Monate dauern. Man kann dies aber verkürzen, indem man sich in der Ukraine (falls Du doch dort hin müsstest) abmeldet und die Abmeldebescheinigung beim Konsulat vorlegt.

Leider ist es so, dass das ukrainische Konsulat seine Kundschaft sehr stiefmütterlich behandelt (um es mal vorsichtig zu formulieren). Ich selber war 4 mal mit meiner Frau beim Konsulat (danach bin ich nicht mehr mitgefahren, es zu frustrierend für mich) und musste erleben, dass man sehr unfreundlich behandelt wird und Informationen nie vollständig, sondern immer nur tröpfchenweise weiter gegeben werden. Man hatte immer das Gefühl, dass der Bearbeiter am Schalter gegenüber seine Machtposition bewusst demonstrieren wollte. Du solltest es auf jeden Fall vermeiden, den Sachbearbeiter auf Russisch anzusprechen. Sonst kann es Dir passieren, dass der Sachbearbeiter einfach aufsteht und weggeht und erst wieder kommt, nachdem Du Dich in der Schlange wieder ganz hinten einreihst.

Du musst auf jeden Fall die Registrierung als "dauerhaft im Ausland lebender Ukrainer" hinbekommen. Ohne diese Registrierung wirst Du auch keinen Ausbürgerungsantrag stellen können, falls Du mal die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchtest.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück und Erfolg!

Peter
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Antwort #8 - 13.01.2008 um 17:44:26
 
@peter
Danke für deine Infos. Ich hoffe, dass ich beim nächsten Mal endlich alles zusammen hab und die mir meinen Antrag abnehmen. Ich halte euch auf dem Laufenden.
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Antwort #9 - 13.01.2008 um 17:49:50
 
Was gibt es bei der Botschaft wichtiges zu beachten?

Ein paar Worte zur Botschaft selbst
Die ukrainische Botschaft verhält sich in verschiedenen Ländern unterschiedlich, selbst innerhalb der EU. In Deutschland werden "konsularische Angelegenheiten nur für diejenigen Personen, die bei der Botschaft konsularisch registriert sind", erledigt. Was heißt das im Klartext? Ganz einfach: Kümmern Sie [als Kunde] sich selbst um die ganzen Papiere und lösen Sie ihre Probleme selbst, wir machen erst dann einen Finger krumm, wenn keine Arbeit mehr anfällt. Und falls wir doch was machen müssen, dann gibt es keine Halbheiten, sondern nur Sachen, die richtig teuer werden.

Im Gegensatz dazu erledigt z.B. die ukrainische Botschaft in Belgien alle konsularischen Dienstleistungen für in Belgien lebende ukrainische Staatsbürger, auch wenn sie noch nicht bei der Botschaft registriert sind. Einige Auswüchse dieser ignoranten Paragraphenreiterei habe ich im Sonstiges-Teil aufgeschrieben.

Botschaftsregistrierung:
Ich gehe davon aus, daß man ja dauerhaft zusammenbleiben will und U dann irgendwann einmal die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wird. Und für diese muß U bei der ukrainischen Botschaft als in Deutschland lebende(r) ukrainische(r) Staatsbürger(in) gemeldet sein (da gibt es auch wieder extra Formulare dafür). Es gibt zwei Arten der Botschaftsregistrierung: eine kurzfristige (z.B. wenn man die polizeiliche Erlaubnis [siehe unten] bei der Botschaft beantragt, bis diese da ist) und die langfristige; die Kosten für die Registrierung belaufen sich jeweils auf 30 EU. Viele Leute aus der Ukraine glauben anscheinend, daß die Botschaftsregistrierung unnötig sei. Doch dem ist nicht so: Der ukrainische Zoll schaut bei der Einreise in die Ukraine nach einem Registrierungsstempel im Reisepaß und kann sogar bei Nichtvorhandensein die Einreise verweigern.

Notwendige Formulare für die zeitlich kurzfristig beschränkte Botschaftsregistrierung (die dann gemacht wird, wenn die polizeiliche Erlaubnis über die Botschaft beantragt wird):
- 1 Paßfoto
- 1 ausgefülltes Antragsformular
- Abgabe aller Dokumente für die polizeiliche Erlaubnis (siehe unten)
- Aufenthaltserlaubnis (mindestens noch 3-6 Monate gültig); in begründeten Ausnahmefällen auch vorläufige Aufenthaltsgenehmigung;
(falls eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung vorliegt, muß diese übersetzt sein)

Falls die polizeiliche Erlaubnis über die Botschaft beantragt wurde: Wenn die polizeiliche Erlaubnis aus der Ukraine eintrifft, dann wird man von der Botschaft kontaktiert, um sich dann langfristig bei der Botschaft als im Ausland lebender ukrainischer Staatsbürger anzumelden.

Einen wichtigen Punkt noch:
U muß bei der zuständigen lokalen Polizeidienststelle den ukrainischen Nationalpaß abgeben - und unbedingt eine Bestätigung dafür erhalten, da diese Bestätigung bei der Botschaft für die langfristige Botschaftsregistrierung notwendig ist!
Wenn U die polizeiliche Erlaubnis über die Botschaft beantragt, weil U in der Ukraine polizeilich abgemeldet ist, dann muß U den Nationalpaß nach der Beantragung bei der ehemals zuständigen örtlichen Polizeidienststelle abgeben und dafür eine Bestätigung erhalten, die dann für die langfristige Botschaftsrgistrierung vorgezeigt werden muß.
Andernfalls (der ukrainische Nationalpaß wurde bei der Polizei bereits abgegeben) ist die polizeiliche Erlaubnis noch in der Ukraine zu beantragen; außerdem muß sich U bei der Polizei für die alte Adresse abmelden. Bei unserem jetzigen Kenntnisstand gehen wir davon aus, daß die Abmeldebescheinigung auch die Botschaft interessiert.

Falls die polizeiliche Erlaubnis in der Ukraine geholt wurde: Zusammen mit der Bestätigung der örtlichen Polizei über die Abgabe des ukrainischen Nationalpasses erhält man sofort in der Botschaft die langfristige Botschaftsregistrierung.

Polizeiliche Erlaubnis:
Diese Botschaftsregistrierung wird nur gemacht, wenn die Erlaubnis der ukrainischen Polizei vorliegt, daß U "von Amts wegen" gestattet ist, dauerhaft außerhalb der Ukraine zu leben. Für diese polizeiliche Erlaubnis braucht U in jedem Fall:
- beim Notar aufgesetzte Bestätigung beider Elternteile (offizielles Papier!), daß diese nichts gegen ein Leben des Kindes im Ausland sowie keinerlei finanziellen und materiellen Ansprüche haben (Mai 2000: 40 grn.)
Falls ein oder beide Elternteile nicht mehr leben, muß U entsprechende Totenscheine vorweisen.
- die Bestätigung der Arbeitgeber der letzten 5 Jahre, daß U keine Verpflichtungen bei ihnen hat
- Kopie der Geburtsurkunde
- Falls U Kinder hat:
+ Geburtsurkunden der Kinder
+ Brief des Vaters der Kinder, in dem er erlaubt, daß die Kinder mit ins Ausland gehen
- Falls U geschieden ist:
+ Heiratsurkunde der letzten Heirat
+ Scheidungsurkunde
- Falls U verwitwet ist:
+ Heiratsurkunde der letzten Heirat
+ Totenschein des letzten Ehepartners

Zusätzlich hängt es noch davon ab, wo sich U diese polizeiliche Erlaubnis holt:

in der Ukraine (diese Variante empfehlen wir):
- falls U schon geheiratet hat: Heiratsurkunde, ansonsten muß U entweder Visum nach Deutschland (Visum zur Eheschließung) oder Heiratseinladung (mit Übersetzung ins Ukrainische) vorlegen

über die ukrainische Botschaft in Deutschland:
- falls die Eltern von U geschieden sind: Vorlage der notariell beglaubigten Kopie der Scheidungsurkunde bei der Botschaft
- ausgefülltes Antragsformular (in 4 Kopien), jeweils mit Paßfoto
- Heiratsurkunde (4 Kopien, Original vorlegen)
- Geburtsurkunde (4 Kopien, Original vorlegen)
- Kopien aller Seiten des Reisepasses (4-mal; die Botschaft reduziert das dann auf alle nicht-leeren Seiten des Passes)
- Vorlage des Arbeitsbuches
- Kopien aller Seiten des Arbeitsbuches (4-mal; die Botschaft reduziert das dann auf alle nicht-leeren Seiten)
- 4 Kopien der Bestätigungen der Arbeitgeber (siehe oben)
- 4 Kopien der Bestätigungen der Eltern (siehe oben)
- falls U Kinder hat: Alle oben aufgeführten, die Kinder betreffenden Dokumente müssen in je 4 Kopien vorliegen
- falls U geschieden ist: 4 Kopien der Scheidungsurkunde sowie die letzte Heiratsurkunde im Original und in 4 Kopien vorlegen
- 3 an sich selbst adressierte Briefumschläge [unfrankiert]

Die Aufzählung erfaßt die von der Außenstelle des Konsulats in Remagen-Oberwinter geforderten Dokumente. Falls man die polizeiliche Erlaubnis in der Botschaft in Berlin beantragt, gilt folgende Änderung:
- Reisepaß muß nur mit 1 Kopie vorgelegt werden

Die Kosten für die Beantragung der polizeilichen Erlaubnis über die ukrainische Botschaft in Deutschland betragen ca. 200 EU.

Paßwechsel:
Nach allem, was wir bisher wissen, wird ohne Botschaftsregistrierung kein Paßwechsel vorgenommen! Außerdem führt keine Botschaftsstelle in Deutschland offiziell eine Namensänderung (nach Heirat) im Reisepaß durch (ich denke mal, das bringt nämlich viel weniger Devisen ein).
Für einen Paßwechsel muß U folgende Dokumente bei der Botschaft vorlegen:
- ausgefülltes Formular mit Paßfoto
- Kopien aller Seiten des Reisepasses (die Botschaft reduziert das dann auf alle nicht-leeren Seiten des Passes)
- Kopie der Geburtsurkunde (Original vorlegen)
- Kopie der Heiratsurkunde (Original vorlegen) [Anm.: Dieser Punkt steht nicht in den Unterlagen der Botschaft]
- Aufenthaltserlaubnis im Paß (in begründeten Fällen vorläufige Aufenthaltsgenehmigung mit Übersetzung)
- Negativbescheinigung der Einbürgerungsbehörde/Ausländerbehörde, daß U noch keine deutsche Staatsbürgerschaft beantragt hat (Kosten: 8 EU )
Die Kosten für den Paßwechsel belaufen sich auf ca. 100 EU

Ausländerbehörden:
Ohne Aufenthaltserlaubnis kein Paßwechsel, ohne gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Paß keine Aufenthaltserlaubnis... In unserem Fall half da nur noch ein Brief an den ukrainischen Konsul, der dann mit einer Ausnahmegenehmigung bzgl. Paßwechsels mit einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung reagierte.


Ukrainische Dokumente:
Wenn U Dokumente mit nach Deutschland bringt, die aus bestimmten Gründen für später wichtig sind , dann müssen für eine Anerkennung dieser Dokumente in Deutschland diese Dokumente im ukrainischen Außenministerium beglaubigt werden. Eine Legalisierung durch die deutsche Botschaft wird bei oben genannten Beispielen nicht durchgeführt.

Der Text ist schon älter und nicht von mir. Vielleicht hat jemand neuere Infos.


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Antwort #10 - 13.01.2008 um 18:44:23
 
Wenn diese Konsulats-Registrierung für im Ausland lebende Ukrainer vorgeschrieben ist, dann verstehe ich allerdings nicht weshalb diese Maßnahme von den Betroffenen so beharrlich ignoriert wird, wenn dann im Nachhinein mit solchen Schwierigkeiten zu rechnen ist ?
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Antwort #11 - 13.01.2008 um 20:40:24
 
Ganz einfach. Ich wusste es nicht. Als ich vor ca. 10 Jahren hier her gekommen bin, war es jedenfalls nicht so. Zumindest wurde es mir vor meiner Abreise aus der Ukraine dort so nicht gesagt.
Im Grunde genommen ist das im Endeffekt jetzt egal. Wichtig ist, dass ich die Sache noch vor Ablauf meines Passes geregelt bekomme.

@Mikael321
Danke für den Text. Hab den aber in den letzten Tagen schon irgendwo gelesen.
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Antwort #12 - 14.01.2008 um 10:15:06
 
Saxonicus schrieb am 13.01.2008 um 18:44:23:
Wenn diese Konsulats-Registrierung für im Ausland lebende Ukrainer vorgeschrieben ist, dann verstehe ich allerdings nicht weshalb diese Maßnahme von den Betroffenen so beharrlich ignoriert wird, wenn dann im Nachhinein mit solchen Schwierigkeiten zu rechnen ist ?
Du darfst die Deutschen Vorschriften und dessen Einhaltungen nicht mit den Vorschriften der alten GUS Ländern vergleichen. (Ich kenne nur Belarus genau) Neben dem Finanziellen Einsatz (der Pass meiner Frau hat so mit allem drum und dran ca. 500 EU gekostet, plus Reise nach Belarus inklusive 10 Tägigem Behörden Marathon, plus 3 maliges Vorsprechen in der Botschaft ) Also wenn man das Betriebswirtschaftlich ausrechnet, waren das sicherlich um die 2000 EU plus 10 Tage Zeit. Das kann sich nun mal nicht jeder leisten.

Da bleibt man dann lieber zuhause gemeldet, und zahlt nur 25 US$, für einen neuen Pass.

Zusätzlich kommt noch dazu, das sich die Vorschriften in einem art Fluss befinden. Das was man heute im Internet gelesen hat, und was am Telefon bestätigt wurde (wenn man jemanden ans Telefon bekommt), kann bei der Beantragung schon Schnee von gestern sein. Außerdem wird auch gerne gegen das eigene Recht verstoßen. Außerdem ist die Botschaft bei den meisten, nicht gerade um die ecke, und Brieflich kann man NICHTS machen.

Ich denke nicht, das es sich um ein beharrlich ignorieren handelt. Wenn es nicht so kompliziert und teuer gemacht würde, würden das vielleicht auch alle machen. Und für Menschen ist es natürlich, sich erstmal um die aktuellen Probleme zu kümmern, wenn der Pass noch 5,10,15,20 Jahre gültig ist, ist ja später noch Zeit, sich darum zu kümmern. Und plötzlich ist die Zeit um.


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Antwort #13 - 14.01.2008 um 16:06:08
 
Du hast aber weiterhin die ukrainische Staatsangehörigkeit?

Ich kenne einen Fall, da hat eine ukrainerin die Staatsangehörigkeit verloren, da der Daueraufenthalt im Ausland nicht genehmigt war, bzw. sie sich auf dem Konsulat nicht registriert hatte.

Ich empfehle aber, auf jedenfall mit dem Konsul zu sprechen, dieser stellt auch entsprechende Bescheinigungen für die ABH aus.

Bei uns muss aber die Person nun auch in die Ukraine reisen!! Bleibt ihr nichts anderes übrig, da die Passpflicht weiterhin gilt, und sie die Staatsangehörigkeit aufgrund ihrer Versäumnisse verloren hat.

Viel Glück
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Antwort #14 - 14.01.2008 um 16:57:43
 
Ja ich habe noch die ukrainische Staatsbürgerschaft.
War das aber nicht so, dass wenn man seine Staatsbürgerschaft verloren hat, es viel leichter ist, die Deutsche zu bekommen?
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